Pflegeurlaub für die Pflege eines nahen Angehörigen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Mimi K.
Beiträge: 1
Registriert: 8. Nov 2023, 10:04
Behörde:

Pflegeurlaub für die Pflege eines nahen Angehörigen

Beitrag von Mimi K. »

Hallo zusammen ,

Ich bin neu auf dieser Plattform, also nimmt es mir bitte nicht übel falls ich mich nicht ganz auskenne, in welchen Raster meine Frage eher reingepasst hätte.

Ich war im Ausland um meine Großmutter zu pflegen , da sie nach einer Op nicht mobil war. In dem Land wo ich war gibt es keine Pflegegrade . Stehen mir aus dem Grund keine Pflegetage zu ?

Danke im Voraus für eure Antworten !
Jupiter
Beiträge: 26
Registriert: 13. Aug 2020, 10:26
Behörde: Ministerium Bundesland

Re: Pflegeurlaub für die Pflege eines nahen Angehörigen

Beitrag von Jupiter »

Hallo, das ist ein sehr komplexes Thema. Für Beamte und Arbeitnehmer bestehen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Die Regelungen weichen zudem von Bundesland zu Bundesland voneinander ab. Eine kurze und dennoch gute Übersicht findest Du z.B. in den "Informationen der Bayerischen Finanzgewerkschaft 01/2021" (einfach googeln). Dort werden die Möglichkeiten von Pflegezeitgesetz und Gesetz über Familienpflegezeit (beides gilt für Arbeitnehmer) und UrlMV (für bayerische Beamte) dargestellt. Ohne Pflegegrad oder ärztliches Attest, dass damit mind. für sechs Monate zu rechnenist geht allerdings nichts. Für eine "nur" postoperative Betreuung dürfte es vsl. nichts geben. Das muss und kann Dir Deine Personalstelle aber hoffentlich erklären.
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