DDU Weisung Therapie zu machen

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Yanna77
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DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von Yanna77 »

Hallo zusammen!
Ich bin seit ein paar Jahren wegen DDU pensioniert. Nun war ich zur Überprüfung beim Amtsarzt. Der erkundigte sich nach meinen zwischenzeitlichen Therapiebemühungen. Da konnte ich leider nicht viel vorweisen. Ich bin wegen Depressionen im Vorruhestand und habe früher schon mehrere Therapien durch, die letzte endete kurz nach der Pensionierung.
Der Amtsarzt wies mich auf die Pflicht gem. LBG hin, alles zu unternehmen, um die Dienstfähigkeit wieder zu erlangen. Ich habe mich da mal belesen: der Dienstherr hätte mich lt. Gesetz vor der Ruhestandsversetzung auf diese Pflicht hinweisen sollen/müssen. Hat er aber nicht. Auch in der Ruhestandsversetzung selbst ist kein Hinweis oder gar eine Auflage enthalten, dass ich eine Reha o.ä. machen soll.

Meine Frage ist nun: Kann mich der Dienstherr auch jetzt noch verpflichten, eine Therapie/Reha zu machen? Ich bin diese Therapien leid, denn die haben bisher auch nix gebracht. Ich nehme Medis und habe mein Leben so strukturiert, dass ich mit meiner chronisch. Erkrankung umgehen kann. Mein Psychiater ist wie ich der Ansicht, dass ich nicht mehr arbeiten kann und wird das auch so ggü. dem Amtsarzt in einer Stellungnahme schreiben.

Dennoch habe ich Sorge, dass er eine Reha im Gutachten vorschlägt und der DH das dann auch so beauflagt. Müsste ich dem nachkommen, wenn ich kein Diszi riskieren will?

Ich habe demnächst noch mal einen Termin bei dem AA und würde gern gewappnet sein. Er war schon im 1. Termin sehr unangenehm und von oben herab...

Vielen Dank schon mal vorab,
Yanna
deerhunter
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von deerhunter »

Wir haben Kollegen, die 10 und mehr Jahre im vorzeitigen Ruhestand waren, und danach wieder reaktiviert wurden...u.a. weil keine Theraie mehr erfolgte nach Ruhestandversetzung. Der AA (DH) verlangte Therapienachweise und reaktivierte etliche
Yanna77
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von Yanna77 »

Welchen Sinn hat eine Reaktivierung bei chronischer Krankheit, die mich dauernd dienstunfähig macht?
BalBund
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von BalBund »

Yanna77 hat geschrieben: 01.11.2023 07:42 Welchen Sinn hat eine Reaktivierung bei chronischer Krankheit, die mich dauernd dienstunfähig macht?
Die Frage wird anscheinend von Dir und Deinem Arzt anders eingeschätzt als vom AA. Dieser kann ggf. auch als nächsten Schritt eine weitere Begutachtung durch einen Fachkollegen anordnen (lassen), falls ihm die Ausführungen deines Medizinmanns als "Gefälligkeit" erscheinen.

Gerade mit allem was im psychischem Formkreis liegt tut sich der Dienstherr schwer, insbesondere, wenn der Ruhestandsbeamte nach außen hin ein recht normal erscheinendes Leben führt.

Sollte eine Therapie/Reha angeordnet werden, so wäre dem Folge zu leisten, die lebenslange Bindung an den Dienstherrn ist da echt der Bumerang des Beamtenverhältnisses. Aber eventuell kannst Du ja mit der Einrichtung vorab durchsprechen, was (wenn überhaupt) das Therapieziel sein sollte, viele Kliniken sind einem weniger arbeitsaufwändigen Aufenthalt durchaus nicht abgeneigt in Zeiten knapper Personalschlüssel. Und schöne Orte im Land für Reha gibt es ja nun doch...
Mainstream1
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von Mainstream1 »

Lebenslang ist nicht richtig, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei Schwerbehinderung ab 50% der vorgezogenen Regelaltersgrenze ist Schluss.
Dann muss man auch Nebenjobs nur noch der Versorgungsbehörde und nicht auch noch dem alten Dienstherrn mitteilen.
Es gibt dann auch keine Reaktivierungsuntersuchungen mehr.
MS
Yanna77
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von Yanna77 »

Danke für die bisherigen Antworten. Mir ist bekannt, dass ich die Pflicht habe, alles zu tun, um wieder gesund zu werden. Das habe ich auch getan, nun bin ich jedoch austherapiert. Das sieht auch mein Psychiater so, der mich seit über 20 Jahren betreut.
Da mich der DH vor der Versetzung in den Ruhestand nicht entsprechend belehrt hat, ist meine Frage, ob er mir nun noch nachträglich Therapien auf's Auge drücken darf, oder ob ich das mit Verweis auf die unterbliebene Belehrung ablehnen kann.
Ich habe mir meine Situation nicht ausgesucht und würde weitere Therapien natürlich auch machen, wenn sie was bewirken würden. Mir ging es jedoch während und danach jedes Mal wesentlich schlechter.
Vielleicht mag mir jemand seine Ansicht/Erfahrung dazu schreiben. Leider komme ich von zu Hause nicht an einschlägige Kommentierungen zur Auslegung dieser gesetzlichen Vorschrift heran.
stuntmanmike
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von stuntmanmike »

Yanna77 hat geschrieben: 01.11.2023 11:13 Danke für die bisherigen Antworten. Mir ist bekannt, dass ich die Pflicht habe, alles zu tun, um wieder gesund zu werden. Das habe ich auch getan, nun bin ich jedoch austherapiert. Das sieht auch mein Psychiater so, der mich seit über 20 Jahren betreut.
Da mich der DH vor der Versetzung in den Ruhestand nicht entsprechend belehrt hat, ist meine Frage, ob er mir nun noch nachträglich Therapien auf's Auge drücken darf, oder ob ich das mit Verweis auf die unterbliebene Belehrung ablehnen kann.
Ich habe mir meine Situation nicht ausgesucht und würde weitere Therapien natürlich auch machen, wenn sie was bewirken würden. Mir ging es jedoch während und danach jedes Mal wesentlich schlechter.
Vielleicht mag mir jemand seine Ansicht/Erfahrung dazu schreiben. Leider komme ich von zu Hause nicht an einschlägige Kommentierungen zur Auslegung dieser gesetzlichen Vorschrift heran.
die therapiemassnahme muss geeignet und zumutbar sein.

"Da mich der DH vor der Versetzung in den Ruhestand nicht entsprechend belehrt hat, ist meine Frage, ob er mir nun noch nachträglich Therapien auf's Auge drücken darf, oder ob ich das mit Verweis auf die unterbliebene Belehrung ablehnen kann."

das kann er ja, aber therapie muss geeignet und zumutbar sein. lies einfach mal dein landesbeamtengesetz

"Ich habe mir meine Situation nicht ausgesucht und würde weitere Therapien natürlich auch machen, wenn sie was bewirken würden. Mir ging es jedoch während und danach jedes Mal wesentlich schlechter."

das spricht somit gegen geeignet.

"Leider komme ich von zu Hause nicht an einschlägige Kommentierungen zur Auslegung dieser gesetzlichen Vorschrift heran."

doch kommst du zumindest soweit, dass du dir die rechtsprechung ankucken kannst. kommentierungen sind oft auch im internet zu finden.

bei depressionen halte ich es für ganz ganz schwierig jemandem eine therapie aufzuzwingen, wenn die person nicht mitmachen will. das ist was anderes wie wenn jetzt einer operation braucht beispielsweise. das ist denen wahrscheinlich auch klar. hier einfach dagegen halten.

unabhängig davon kann ich dir aber nur raten sich sachen nicht prinzipiell zu verschließen. ja du hast da schon was in der vergangenheit gemacht und das hat nicht funktioniert. vielleicht funktioniert es aber jetzt, wenn du dich nochmal darauf einlässt? überleg es dir einfach und handle in deinem interesse.
Zuletzt geändert von stuntmanmike am 01.11.2023 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
KlauSchli
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von KlauSchli »

Es ist doch völlig irrelevant, ob und wie dein Dienstherr dich bei der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand belehrt hat. Das wäre doch höchstens relevant, wenn man dir jetzt retrograd eine Pflichtverletzung vorwerfen würde, weil du zwischenzeitlich nichts für die Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit getan hättest. Hier geht es ja aus Sicht des AA/deines DH aber (nur) darum, dass er erwartet, dass du (nochmals) einen Versuch unternimmst. Die Pflicht zur Gesunderhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit ergibt sich unmittelbar aus dem Beamtengesetz und bedarf grds. keiner Belehrung. Ob das mit einer erneuten Therapie in deinem Fall sinnvoll ist, darf sicher stark bezweifelt werden und vielleicht kannst du eher Schützenhilfe von deiner Beihilfestelle erhalten, die die teure Therapie ja zahlen müsste. Wenn es dir so wichtig ist, die Therapie zu vermeiden, ist auf jeden Fall ein Gegengutachten zielführender als der Versuch die Weisung über einen Formfehler in der Vergangenheit zu torpedieren.
VG
Allium
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Re: DDU Weisung Therapie zu machen

Beitrag von Allium »

Bei mir war es so, dass ich auf diese Pflichten durch den AA hingewiesen wurde, aber trotz Reha ging ich in die DDU und es hat sich nicht viel verbessert, dennoch tun mir die Therapien gut und auch die Reha empfand ich als sehr hilfreich.

Ich habe auch eine 1. Nach-Untersuchung bei inzwischen GdB 50% nach der Versetzung in DDU hinter mir, die AA fragte auch konkret nach aktuellen Therapien, mir sagte die AA, dass sie auch eine weitere Reha unterstützen würde, es sei auf jeden Fall sinnvoll, da ich leider diverse Erkrankungen habe, die sich weiter verschlechtern können und mich lebenslang belasten werden. Allein aus dem Grund, würde ich gerne noch eine Reha und auch weitere Therapie in Anspruch nehmen, auch wenn es schwer zu organisieren ist mit Terminen usw., ich komme ohne Psychotherapie auch gar nicht aus...mich entlastet das, weil es schwer ist, manche Themen zu verarbeiten.

Ich hatte das Gefühl, die AA würde mich gerne reaktivieren und daher hat sie auch die Reha nochmal empfohlen, aber vom DH bekam ich dann ein Schreiben, man würde mich im DDU belassen, da eine Wiederherstellung weder mittel- noch langfristig zu erwarten sei. Von Reha oder von der Pflicht zur Therapie kein Wort in dem Schreiben vom DH....dennoch wird nächstes Jahr eine Nachuntersuchung erfolgen...

Wenn du chronisch krank bist, musst du auf jeden Fall etwas für dich tun, sieh es als Unterstützung an, auch wenn es laut Beamtenstatus-Gesetz unsere Beamten-Pflicht ist. https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/29.html

ich gehe aber auch davon aus, dass aufgrund der politischen Lage und des Fachkräftemangels auch Beamte reaktiviert werden, die sich gesundheitlich wieder eignen.