Hallo Kollegen,
in einer lustigen Kaffeerunde ist uns folgende Konstellation gekommen:
Angenommen, man macht als Beamter einen Monat Urlaub OHNE Bezüge...
Theoretisch hätte man doch Anspruch auf Bürgergeld (als Alleinstehender, Vermögen unter der Freigrenze), oder hatten wir einen Denkfehler?
Beste Grüße und schonmal ein schönes Wochenende allen!
Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
Das war ja wohl eher eine Schnapsrunde. Der Beamte ist nicht arbeitslos, sondern sein Dienstverhältnis ruht und vezichtet freiwillig auf seine Bezüge.
Aber ihr könnt es ja mal ausprobieren. Hat das Amt mal wieder was zu Lachen.
Aber ihr könnt es ja mal ausprobieren. Hat das Amt mal wieder was zu Lachen.
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
gelacht gelocht geheftet
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
Pipao und Stuntman Ihr irrt, aber sowas von.
Beamte die ohne Bezüge freigestellt werden haben selbstverständlich Anspruch auf Bürgergeld. Anders könnten viele Familien im mD die nicht bezahlten Monate der Elternzeit gar nicht finanzieren.
Ich kenne mehrere (alleinerziehende) Kollegen aus diversen Behörden, die das so gemacht haben, teilweise von der Agentur oder den Jobcentern selbst.
Beamte die ohne Bezüge freigestellt werden haben selbstverständlich Anspruch auf Bürgergeld. Anders könnten viele Familien im mD die nicht bezahlten Monate der Elternzeit gar nicht finanzieren.
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
Die sind aber in Elternzeit und nicht in Urlaub ohne Bezüge. Das sind 2 Paar Schuhe.BalBund hat geschrieben: ↑20.10.2023 16:45 Pipao und Stuntman Ihr irrt, aber sowas von.
Beamte die ohne Bezüge freigestellt werden haben selbstverständlich Anspruch auf Bürgergeld. Anders könnten viele Familien im mD die nicht bezahlten Monate der Elternzeit gar nicht finanzieren.
Ich kenne mehrere (alleinerziehende) Kollegen aus diversen Behörden, die das so gemacht haben, teilweise von der Agentur oder den Jobcentern selbst.
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
ich hab eigentlich keine ahnung davon. ich wollte nur was lustiges sagen
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
Wer selbst herbeiführt hat, dass kein Erwerbseinkommen mehr gezahlt wird (Elternzeitt und Ähnliches ausgenommen) hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Siehe § 31 Abs. 2 SGB II
Siehe § 31 Abs. 2 SGB II
MS
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Re: Urlaub ohne Bezüge - Anspruch auf Bürgergeld?
Könnte man natürlich drauf ankommen lassen. Was im Endeffekt "selbst herbeigeführt" ist, müsste dann wohl ein Gericht entscheiden. Um zu mutmaßen, was dabei rauskommt, müsste man den Grund für die Beurlaubung ohne Bezüge kennen.