Der Bundesbeamte erhält Pension (Versorgungsbezüge) durch die Bundesanstalt Post und Telekommunikation. Ebenso erhält der Beamte noch eine Rente der Deutschen Rentenversicherung (DR), die angerechnet wird. Anscheinend bis zur Höhe des Ruhegehaltsatzes, hier 71,75%.
Nach dem Tod der Ehefrau beantragt der Beamte Witwerrente, die bewilligt wird, jedoch unter Berücksichtigung der Pension und der eigenen Rentenzahlungen der DR. Soweit bekannt und nachvollziehbar.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Witwerrente vollständig beim Versorgungsbezugsempfänger verbleibt, oder ob diese teilweise oder vollständig durch die Bundesanstalt angerechnet wird.
Sich somit nichts an der monatlichen Auszahlung des Bundesanstalt ändert und die Witwerrente nunmehr eine weitere regelmäßige Zahlung ist.
(Gilt hier § 55 Absatz 3, Satz 1 BeamtVG?)
Danke
Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Moderator: Moderatoren
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Renten aus dem Recht der verstorbenen Ehefrau werden nicht auf das Ruhegehalt angerechnet (s. § 55 Abs. 4 BeamtVG).
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Sorry, natürlich § 55 Abs. 3 BeamtVG
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Die Beamtenpension wird auf die Witwerrente als Einkommen nach § 97 SGB VI angerechnet
-
- Beiträge: 531
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Dies gilt m. E. nach dieser Vorschrift nicht, wenn der Rentenartfaktor mind. 1,0 ist. Dies wäre bei einer normalen Witwenrente wohl der Fall, siehe:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rentenartfaktor.
Sollte aber mit dem Renten-Träger geklärt werden, der dies bestimmt auch in einem Formular abfragt.
MS
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Stimmt, das gilt allerdings nur für das sog. Sterbevierteljahr
Re: Beamtenversorgung (Pension+Witwerrente)
Ich möchte mich für die zahlreichen Antworten herzlich bedanke.