Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

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Saxxo
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Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Saxxo »

Jetzt habe ich endlich die Zusage der anderen Behörde, nur will meine Behörde (Bundesbehörde) mich nicht gehen lassen und fordert, dass ich mich aus meinem jetzigen Beamtenverhältnis entlassen soll.
Soweit ich das überblicke, entstehen mir dabei Nachteile bei der Pension.

Die neue Behörde (ebenfalls Bund) könnte mir ja eine Urkunde geben und mich in meiner jetzigen Besoldung und Erfahrungsstufe ernennen, womit meine alte Behörde mich ja automatisch gehen lassen muss.

Was gibt es dabei zu beachten, gerade auch was die Pensionsbezüge angeht? Wo gibt es Nachteile?
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Bruce Springsteen
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Bruce Springsteen »

Auf die Forderung wird nicht eingegangen, denn du überblickst das richtig.

Die neue Behörde wird das automatisch machen.

Was es zu beachten gibt: siehe erster Satz.
Mainstream1
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Mainstream1 »

Die neue Behörde wird das klären, im Zweifel über die jeweiligen Bundesministerien, so dass eine Versetzung letztlich erfolgen wird. In der Regel werden Beamte aus dienstlichen Gründen nur 2 bis 3 Monate "festgehalten.
Welcher Nachteil bei der Versorgung entstehen sollte, erschließt sich mir nicht, Dienstherr ist und bleibt doch der Bund!
Da kein Dienstherrenwechsel erfolgt, ist eine sogenannte" Raubernennung" auch nicht möglich.
Insoweit wäre bei Nichtversetzung tatsächlich nur über den Entlassungsantrag mit später neuer Ernennung der Weg. Das ist aber außerordentlich ungewöhnlich und auch nicht zumutbar. Die beteiligten Stellen, spätestens die Ministerien, werden sich aber bestimmt einig.
MS
Saxxo
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Saxxo »

Bruce Springsteen hat geschrieben: 30. Sep 2023, 19:56 Auf die Forderung wird nicht eingegangen, denn du überblickst das richtig.

Die neue Behörde wird das automatisch machen.

Was es zu beachten gibt: siehe erster Satz.
Was wird die neue Behörde automatisch machen?
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Bruce Springsteen
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Bruce Springsteen »

Na die Versetzung beantragen, aufgrund deines Willens dahin zu gehen (aufgrund deines Vorstellungsgespräches und deiner Annahme des Jobangebotes) und die werden auch die Personalakte beantragen.
Denen ist es doch egal, was dein AG will. Der will viel, wenn der Tag lang ist. Beide Seiten vereinbaren dann den Wechselzeitpunkt.
BalBund
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von BalBund »

Die Realität ist aber, dass es keinen Anspruch auf Versetzung gibt, nicht einmal überall bei einer förderlichen Verwendung.
Mit Blick auf die Haushaltslage, die Stellenstreichungen in allen Ressorts für 2024 spielen derzeit viele Häuser die Personalkarte und verhindern Wechsel. Was das mit Motivation und Anwesenheit der Wechselwilligen macht wissen wir hier im Forum, die Personalabteilung/Referenten interessiert das im Zweifel nicht, so lange der Headcount stimmt.

Am Ende stimmt aber die Aussage, dass es darauf ankommt, wie dringend einen die neue Behörde will. Bist Du der Idealkandidat für eine herausragende Stelle wird man sich über den Geschäftsbereich anstrengen, ist es eine mehr oder minder beliebige Sachbearbeiterstelle wird man den Aufwand i.d.R. nicht gehen und den nächsten im Ranking holen.
Saxxo
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Saxxo »

BalBund hat geschrieben: 1. Okt 2023, 08:35 Die Realität ist aber, dass es keinen Anspruch auf Versetzung gibt, nicht einmal überall bei einer förderlichen Verwendung.
Mit Blick auf die Haushaltslage, die Stellenstreichungen in allen Ressorts für 2024 spielen derzeit viele Häuser die Personalkarte und verhindern Wechsel. Was das mit Motivation und Anwesenheit der Wechselwilligen macht wissen wir hier im Forum, die Personalabteilung/Referenten interessiert das im Zweifel nicht, so lange der Headcount stimmt.

Am Ende stimmt aber die Aussage, dass es darauf ankommt, wie dringend einen die neue Behörde will. Bist Du der Idealkandidat für eine herausragende Stelle wird man sich über den Geschäftsbereich anstrengen, ist es eine mehr oder minder beliebige Sachbearbeiterstelle wird man den Aufwand i.d.R. nicht gehen und den nächsten im Ranking holen.
Ja mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch habe.

Aber die Zeit der Sklaverei ist vorbei und was bitte hat die Dienststelle, wenn ich mich mit ihr überhaupt nicht mehr identifiziere und mit ihr gebrochen haben.
Damit ist doch beiden Seiten nicht geholfen!

Es muss doch irgendwie möglich sein sich effektiv wehren zu können und nicht der willkür ausgesetzt zu sein
Mainstream1
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Mainstream1 »

Als Beamter lebt man in einem goldenen Käfig, das muss einem bewusst sein, bevor man sich darauf einlässt.
Dennoch ist die Leibeigenschaft nicht mehr existent.
Ich denke, wenn die Versetzung mit einer dringlichen Begründung von der neuen Behörde beantragt wird, klappt das schon. Dann musst du der Versetzung nur noch zustimmen. Es ist eigentlich unüblich diese selbst zu beantragen. So war es bei mir. Die alte Behörde konnte sich dem nicht verschließen und hat es ur noch um 1 Monat verzögern können.
MS
Kieler Primus
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von Kieler Primus »

Hallo 😊👍
ich bräuchte selbst eine Auskunft zu dem Thema. Ich denke, es ist besser, wenn ich nicht dazu ein eigen Thread eröffne.

Szenario:
Beamtenanwärter schließt sein Studium erfolgreich ab z.B. als Finanzwirt. Parallel hat er eine Zusage bei einer anderen Behörde und Dienstherren. Seine Ausbildungsbehörde hat kurz vor dem Abschluss angekündigt den Beamtenanwärter übernehmen zu wollen. Die Ausbildungsbehörde hat alles in die Wege geleitet, um ihn einer Abteilung unterzubringen jedoch hat der Beamtenanwärter seine Urkunde "Beamtenanwärter auf Probe" noch nicht erhalten. Die Ausbildungsbehörde meint, dass sie das zeitnah erledigen werden. Der Beamtenanwärter überlegt den Job bei einer anderen Behörde - nicht Ausbildungsbehörde - anzunehmen.

Könnte der Beamtenanwärter ohne große Komplikationen - das Jobangebot der neuen Behörden annehmen und sich dort zum "Beamten auf Probe" ernennen lassen anstatt bei seiner Ausbildungsbehörde?

Es wird sicherlich ein Zeitfenster geben, wo er einfach die Gelegenheit ausnutzen könnte. Hat er etwas zu befürchten - außer, dass das ein schlechter Stil sein mag? Ein Wechsel wird ja wohl komplizierter sobald er einmal von einer Behörde ernannt worden ist--- oder?

Vielen Dank
AlterPinguin
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Re: Raubernennung - Das Spiel mit der Urkunde

Beitrag von AlterPinguin »

Der Status Anwärter (Beamter auf Widerruf) endet nach bestehen der Prüfung. Nimmt man die Urkunde zum Beamten auf Probe nicht an, so endet die Ausbildung. Die neue Behörde kann den ehemaligen Anwärter direkt zum Beamten auf Probe ernennen.
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