Guten Morgen,
Wenn ein Verwaltungsakt gegen einen Beamten erlassen wurde, sich aber jetzt die Gesetzeslage ändert, muss man da tätig werden, und wenn ja wie dann am besten.
Danke
Viele Grüße
Kuddel
Verwaltungsakt Änderungen
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
zu wenig informationen
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
Wenn der Verwaltungsakt der damaligen Gesetzeslage entsprach, ändert sich durch eine jetzige, neue Gesetzeslage nichts.
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
Leider wurde nicht angegeben auf welchem Gebiet des Verwaltungstechts.
Allgemein gilt aber § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz..
... Änderung der Rechtslage. Hier kann dann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden.
Allgemein gilt aber § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz..
... Änderung der Rechtslage. Hier kann dann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden.
MS
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
Verstehe ich nicht, wenn es das Gesetz auf dem der Verwaltungsakt ausgestellt wurde nicht mehr vorhanden ist,
warum ändert sich dann nichts ??
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
LBG NRWMainstream1 hat geschrieben: ↑29.09.2023 11:33 Leider wurde nicht angegeben auf welchem Gebiet des Verwaltungstechts.
Allgemein gilt aber § 51 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz..
... Änderung der Rechtslage. Hier kann dann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden.
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Re: Verwaltungsakt Änderungen
Entweder man kommt mit mehr Sachverhalt und Informationen um die Ecke, oder man muss mit allgemeinen Antworten rechnen.
Und ja, ein Bescheid gilt auch weiter, wenn seine Rechtsgrundlage sich geändert hat.
Denn erstens war die damalige Entscheidung rechtmäßig, da die Rechtsgrundlage bestand und zweitens gilt dann ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Altentscheidung. Sollte der Gesetzgeber wollen, dass auch Bestandsentscheidungen abgeändert werden, wird er regelmäßig schadensersatzpflichtig werden.
Häufiges Beispiel: Erteilung von Baugenehmigungen. Da ändert sich schnell mal die Rechtslage, wenn aber eine Genehmigung erteilt wurde, die zu dem Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig war, dann wird es teuer, wenn man diese widerrufen / abändern möchte.
Grüße!
Und ja, ein Bescheid gilt auch weiter, wenn seine Rechtsgrundlage sich geändert hat.
Denn erstens war die damalige Entscheidung rechtmäßig, da die Rechtsgrundlage bestand und zweitens gilt dann ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Altentscheidung. Sollte der Gesetzgeber wollen, dass auch Bestandsentscheidungen abgeändert werden, wird er regelmäßig schadensersatzpflichtig werden.
Häufiges Beispiel: Erteilung von Baugenehmigungen. Da ändert sich schnell mal die Rechtslage, wenn aber eine Genehmigung erteilt wurde, die zu dem Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig war, dann wird es teuer, wenn man diese widerrufen / abändern möchte.
Grüße!