Welche Steuerklasse???

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Powerman
Beiträge: 5
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Welche Steuerklasse???

Beitrag von Powerman »

Hallo Leute,

bin durch google auf das Forum gestoßen.
Hätte da mal die ein oder andere Frage.
Ich werde ab 1.8. in den mittleren nichttechnischen Zolldienst eingestellt.
Jetzt ist es so das ich Ende Juli heiraten werde, daher würde mich interessieren welche Steuerklasse für mich und für meine Zukünftige die Beste ist.
Meine Entlohung liegt dann bei knapp 1000 Euro.
Meine Freundin arbeitet 30 Std. die Woche und verdient jetzt mit Steuerklasse 1 ca. 1050 Euro netto im Monat.
Sollte es irgendeine Rolle spielen, ich habe GdB 30 und bin gleichgestellt.
Danke.

Beste Grüße

Danny
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

Hallo Powerman,

ich würde empfehlen, nach der Heirat die Steuerklassen 4/4 zu wählen. Damit würde sich am Nettogehalt der Ehefrau nichts ändern, da der Abzug bei Klasse 4 identisch ist mit dem der Steuerklasse 1. Bei Steuerklassen 3/5 hätte derjenige mit Klasse 3 zwar weniger Steuerabzüge als mit Klasse 4, aber der Partner mit Steuerklasse 5 würde deutlich höher zur Kasse gebeten.

Gruß vom
Hamburger
Powerman
Beiträge: 5
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Beitrag von Powerman »

Hallo,

danke für die Info.

Gruß

Danny
Powerman
Beiträge: 5
Registriert: 04.07.2009 11:44
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Beitrag von Powerman »

Hallo,

jetzt muss ich doch nochmal fragen.
Wie sieht es denn aus, wenn bei uns beiden die Bedingungen welche im Lohnsteuerjahrenabgleich zäheln sehr unterschiedlich sind?
Meine Freundin hat im Jahr ca. 6000 km von und zur Arbeit.
Bei mir werden es schätzungsweise ca. 20000-25000 km sein.
Wegen meier GdB 30 habe ich zusätzlich noch 300 Euro Freibetrag.
Danke.

Gruß

Danny
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30.11.2006 18:40
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

IV/IV ist wie I/I. Lediglich das Ehegattensplitting kommt zur Anwendung. Gib die Zahlen doch mal unter www.abgabenrechner.de ein, dann siehst du, was dabei heraus kommt.

Auch zu beachten:

Da deine Frau ein normales Arbeitsverhältnis(?) hat, ist auch zu überlegen, on du nicht in Steuerklasse V gehst, sie in III. Das erhöht ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, das von dem Nettogehalt berechnet wird. Auch fürs Elterngeld interessant