Liebes Forum,
bei mir tut sich eine Fragestellung auf, bei der ich gerade nicht weiter weiß... ich gebe mal eine kurze Beschreibung meiner Situation.
Nach einem Jahr im vorbereitenden Studium für den g.D. (Bayern) und natürlich noch ausstehender Laufbahnprüfung hat sich eine Schwangerschaft eingestellt. Da geplant ist, anschließend in Elternzeit zu gehen und dann aber auch in einem anderen Bundesland bleiben zu wollen (dann neuer Wohnsitz mit Partner), stellen sich viele Fragen.
- Müssen Anwärterbezüge nach der Elternzeit zurück gezahlt werden, da die Laufbahnprüfung voraussichtlich nicht erfolgreich abgeschlossen wird? (ist das dann "aus eigenem Verschulden"?)
- auch, wenn ich in dem anderen Bundesland wieder im öffentlichen Dienst tätig werden sollte?
- dürfte ich nach der Elternzeit einfach so wieder in der freien Wirtschaft bzw. als Angestellte tätig werden oder müsste ich erklären, mich um Familie und Haushalt zu kümmern, um (ohne Rückzahlungsforderung) entlassen zu werden?
- Kann ich den Dienstherrn bitten, mir nach der Elternzeit zu kündigen? Auf keinen Fall möchte oder kann ich wieder zurück an den bisherigen Dienstort...
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten
Nini
Beamtin auf Probe Elternzeit und Umzug in anderes Bundesland
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Re: Beamtin auf Probe Elternzeit und Umzug in anderes Bundesland
Hallo Nini:
erst mal herzlichen Glückwunsch zu deiner Mutterschaft.
Hier ist meine laienhafte Meinung zu deinem Fall, so auf die Art "gesunder" Menschenverstand einer älteren Frau.
- wenn du während deiner Schwangerschaft z. B. krank geschrieben bist, darfst du an der Laufbahnprüfung gar nicht teilnehmen.
-so könntest du die Prüfung nach deiner Elternzeit schreiben. Eventuell unterdessen gleich einen Versetzungsantrag wegen Familienzusammenführung stellen. Rechne aber damit, dass die Elternzeit längst vorbei ist und die Versetzung noch nicht durch ist. Versetzungen innerhalb eines Bundeslandes sind schon eine spannende zeitliche Angelegenheit - aber zwischen zwei Bundesländer ? Eventuell hast du bessere Chancen, wenn du einen Tauschpartner findest.
-der Dienstherr kann dich nicht einfach so entlassen - auch nicht auf deine Bitten.
-Aber du kannst von dir aus selbst unter Einhaltung der Kündigungsfrist immer kündigen, mit allen Folgen, die sich daraus halt ergeben. (evenutell Rückzahlungsansprüche des Dienstherren).
-sollte der Dienstherr dein Ausbildung finanzieren, will er das Geld auf gut bayr. nicht für die Katz ausgegeben haben. Wenn du den Vertrag nicht erfüllst, dann wirst du meiner Ansicht nach, regresspflichtig sein. Sicher hast du dazu irgendwelche schriftliche Unterlagen im Vorfeld erhalten.
-einfach mal so kurz von einem Bundesland zum anderen wechseln - hier kündigen und dort neu anfangen? Ups, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies so einfach läuft.
Ganz ehrlich, wir hier können nur unsere eigenen Meinungen dazu geben. Vielleicht ist unsere Meinung aber Bullshit hoch zehn - damit ist dir sicher nicht geholfen.
Du solltest dich beim Personalrat oder bei deiner Personalstelle gründlich informieren. Dann hast du eine fundierte Aussage, auf der du aufbauen und planen kannst. Sicherheitshalber würde ich um eine schrifltiche Antwort bitten.
Alles Gute für dich und pass auf dich und dein Baby auf.
Liebe Grüße aus Bayern
erst mal herzlichen Glückwunsch zu deiner Mutterschaft.
Hier ist meine laienhafte Meinung zu deinem Fall, so auf die Art "gesunder" Menschenverstand einer älteren Frau.
- wenn du während deiner Schwangerschaft z. B. krank geschrieben bist, darfst du an der Laufbahnprüfung gar nicht teilnehmen.
-so könntest du die Prüfung nach deiner Elternzeit schreiben. Eventuell unterdessen gleich einen Versetzungsantrag wegen Familienzusammenführung stellen. Rechne aber damit, dass die Elternzeit längst vorbei ist und die Versetzung noch nicht durch ist. Versetzungen innerhalb eines Bundeslandes sind schon eine spannende zeitliche Angelegenheit - aber zwischen zwei Bundesländer ? Eventuell hast du bessere Chancen, wenn du einen Tauschpartner findest.
-der Dienstherr kann dich nicht einfach so entlassen - auch nicht auf deine Bitten.
-Aber du kannst von dir aus selbst unter Einhaltung der Kündigungsfrist immer kündigen, mit allen Folgen, die sich daraus halt ergeben. (evenutell Rückzahlungsansprüche des Dienstherren).
-sollte der Dienstherr dein Ausbildung finanzieren, will er das Geld auf gut bayr. nicht für die Katz ausgegeben haben. Wenn du den Vertrag nicht erfüllst, dann wirst du meiner Ansicht nach, regresspflichtig sein. Sicher hast du dazu irgendwelche schriftliche Unterlagen im Vorfeld erhalten.
-einfach mal so kurz von einem Bundesland zum anderen wechseln - hier kündigen und dort neu anfangen? Ups, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies so einfach läuft.
Ganz ehrlich, wir hier können nur unsere eigenen Meinungen dazu geben. Vielleicht ist unsere Meinung aber Bullshit hoch zehn - damit ist dir sicher nicht geholfen.
Du solltest dich beim Personalrat oder bei deiner Personalstelle gründlich informieren. Dann hast du eine fundierte Aussage, auf der du aufbauen und planen kannst. Sicherheitshalber würde ich um eine schrifltiche Antwort bitten.
Alles Gute für dich und pass auf dich und dein Baby auf.
Liebe Grüße aus Bayern
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Re: Beamtin auf Probe Elternzeit und Umzug in anderes Bundesland
Liebe Connigra,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ja, ich befürchte auch, dass das alles keine einfache Geschichte werden wird :/ Ich werde mal nach einem Tauschpartner Ausschau halten und meine Unterlagen inkl. die Gesetze dazu einmal raussuchen. Die Personalstelle werde ich informieren, sobald ich mich noch ein wenig mehr in das Thema eingearbeitet habe und evt. gleich entsprechende Rückfragen stellen kann.
Viele Grüße
Nini
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ja, ich befürchte auch, dass das alles keine einfache Geschichte werden wird :/ Ich werde mal nach einem Tauschpartner Ausschau halten und meine Unterlagen inkl. die Gesetze dazu einmal raussuchen. Die Personalstelle werde ich informieren, sobald ich mich noch ein wenig mehr in das Thema eingearbeitet habe und evt. gleich entsprechende Rückfragen stellen kann.
Viele Grüße
Nini
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Re: Beamtin auf Probe Elternzeit und Umzug in anderes Bundesland
Frauenbeauftragte könnte evtl. auch hilfreich sein.
„Kündigung“ gibt es nicht. Bei Beamten ist es „Entlassung“.
„Kündigung“ gibt es nicht. Bei Beamten ist es „Entlassung“.
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Re: Beamtin auf Probe Elternzeit und Umzug in anderes Bundesland
Zum Thema Rückzahlungspflicht nach Entlassung auf Antrag: Dagegen kann man auch vorgehen (Widerspruch/Klage). Wurde in Hessen dieses Jahr einmal so entschieden:
"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit „vertretbar“ werden lassen." (VG Gießen (5. Kammer), Urteil vom 06.06.2023 – 5 K 384/22.GI) Aber ja, wie immer eine Einzelfallentscheidung.
"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit „vertretbar“ werden lassen." (VG Gießen (5. Kammer), Urteil vom 06.06.2023 – 5 K 384/22.GI) Aber ja, wie immer eine Einzelfallentscheidung.