Es geht jetzt um die Kostenübernahme für die Reisekosten zu einer Akutklinik.stuntmanmike hat geschrieben: ↑13.10.2023 13:05wieso sollte das der fall sein? das klingt mir schon etwas nach verschwörungstheorie ehrlich gesagt. reisekosten für ärztliche untersuchungen sind bei der beihilfe eine tägliche angelegenheit (nicht wie bei den oberbehörden, die die amtsärztlichen untersuchungen anordnen) und die rechtslage ist dort auch bekannt in aller regel. als ich das das letzte mal beantragt habe kam einfach ein erläuterungstext wie die voraussetzungen dazu sind. es gibt dann irgendwelche selbstbehalte etc pp aber an für sich werden die kosten nach abzug der eigenbehalte ganz normal erstattet.CaboFilipe hat geschrieben: ↑13.10.2023 12:58 Zunächst wird die Beihilfestelle ohnehin versuchen, die Kosten nicht übernehmen (wollen), daher würde es problematisch sein. An wen könnte man sich sonst wenden? Die Kliniken haben an der Stelle nur selten das entsprechende Wissen - leider. Sich unmittelbar an die Beihilfestelle zu wenden, macht aus den vorgenannten Gründen wenig Sinn.
Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
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Re: Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
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Re: Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
ja richtig. hat mir die beihilfestelle damals ganz normal erstattet unter abzug eines eigenbehaltes etc pp.CaboFilipe hat geschrieben: ↑13.10.2023 13:27Es geht jetzt um die Kostenübernahme für die Reisekosten zu einer Akutklinik.stuntmanmike hat geschrieben: ↑13.10.2023 13:05wieso sollte das der fall sein? das klingt mir schon etwas nach verschwörungstheorie ehrlich gesagt. reisekosten für ärztliche untersuchungen sind bei der beihilfe eine tägliche angelegenheit (nicht wie bei den oberbehörden, die die amtsärztlichen untersuchungen anordnen) und die rechtslage ist dort auch bekannt in aller regel. als ich das das letzte mal beantragt habe kam einfach ein erläuterungstext wie die voraussetzungen dazu sind. es gibt dann irgendwelche selbstbehalte etc pp aber an für sich werden die kosten nach abzug der eigenbehalte ganz normal erstattet.CaboFilipe hat geschrieben: ↑13.10.2023 12:58 Zunächst wird die Beihilfestelle ohnehin versuchen, die Kosten nicht übernehmen (wollen), daher würde es problematisch sein. An wen könnte man sich sonst wenden? Die Kliniken haben an der Stelle nur selten das entsprechende Wissen - leider. Sich unmittelbar an die Beihilfestelle zu wenden, macht aus den vorgenannten Gründen wenig Sinn.