Hallo,
Ich bin wegen Dienstunfähigkeit seit 2 Jahren im Ruhestand und wohne in Frankreich. Die Oberfinanzdirektion NRW hat mich zwecks Überprüfung der Dienstunfähigkeit zum Amtsarzt einbestellt und vorgeladen. Natürlich fallen hierfür Reisekosten für mich an. Das Ganze war sinnlos, weil meine körperlichen Schädigungen nicht weggehen und ich bin weiter dienstunfähig mit erneuter Überprüfung in zwei Jahren.
Die Übernahme der 300 € Reisekosten wurden abgelehnt mit der Begründung, dass mein Wohnsitz im Ausland nicht dienstlich veranlasst sei. Sie überwiesem mir 8 € für die Fahrt von meinem früheren Wohnsitz in Deutschland! Man ging davon aus, dass ich nur vorübergehend oder auf Zeit im Ruhestand sei (!) und wusste nicht, dass das Beamtenrecht so etwas nicht vorsieht und dass ich für immer im Ruhestand bin mit der Option auf Überprüfung alle zwei Jahre.
Das Bundesbeamtenrecht sieht vor, dass Reisekosten auch für Ruhestandsbeamte zu übernehmen sind. Es läge keine Dienstreise vor, aber die Kosten sind zu übernehmen,weil es diesen Beamten nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen. Das Landesrecht NRW hat diese Vorschrift leider nicht!
Ich habe vier Seiten Widerspruch formuliert, begründet, dass ich mich der Sache nicht entziehen konnte, dass eine Fürsorgepflicht besteht,dass es nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen ( s. Bundesbeamte) und dass es sich um eine behördlich angeordnete Dienstreise handelt. Unter Umständen hätte man (bei Wissen,dass ich aus dem Ausland anreise) ein geeigneteres geringeres Mittel auswählen können, zu. B. Überprüfung der dDienstfähigkeit vom grünen Tisch aus (Ermessensausübung, drei MRTs und Bericht eines Facharztes lagen bereits vor Anreise vor).
Jetzt wollen sie meinen Widerspruch dem Finanzministerium vorlegen, weil keiner sich in der Lage sieht, wegen popeligen 300 € eine Entscheidung zu treffen. Wieso sollte das Tragen der Reisekosten für Bundes Beamte nicht zumutbar sein , für Landesbeamte aber schon ? Deren Argumente am Telefon: was wäre, wenn ich aus Amerika anreisen würde. Tue ich aber nicht! und in einem solchen Fall müsste man dann eben überlegen, ob die erzwungene Anreise mit Wissen, dass Reisekosten anfallen das geeigneten Mittel ist.
In zwei Jahren bei der erneuten Überprüfung der Dienstunfähigkeit wird es das gleiche Theater geben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Kommentare.
Liebe Grüße
Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
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Re: Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
Mit dem Bundesbeamtenrecht würde ich hier nicht argumentieren, da der Bund viele Beamte hat, die dienstlich gezwungen sind, ihren Wohnsitz im Ausland zu nehmen oder dort dann nach dem Ruhestand verbleiben.
Ist also nicht vergleichbar mit Landesbeamte bzw. Kommunalbeamte, die ja auch unter Länderrecht fallen.
Zu deinem konkreten Fall gehe ich davon aus, dass der letzte Dienstherr die Kosten der Anreise aus dem Ausland nicht tragen muss, wenn vor der Zurruhesetzung ein Inlandswohnsitz bestand. Der Wegzug ist dann ausschließlich eine private Entscheidung, insbesondere in Kenntnis der regelmäßigen Überprüfungserfordernis.
Im NRW-Bramtengrsetz (zumindest früher) stand zudem eine Regelung, dass ein Beamter Kraft Gesetzes entlassen ist, wenn er ohne vorherige Genehmigung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt! (ist evtl. heute noch so geregelt). Eine solche Regelung gab es im Beamtenrecht des Bundes auch nie, da eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland in bestimmten Bereichen (zum Auswärtiges Amt, EU-Bereiche etc.) oftmals Standard war.
Ich denke, dass dein Widerspruch daher zurückzuweisen wäre. Allenfalls können die Kosten ab deutsche Grenze bis Amtsarzt anerkannt werden, da der Wohnsitz unproblematisch innerhalb der Landesgrenze hätte genommen werden können. Vielleicht bekommst du so ja ein wenig mehr, wenn du zumindest hilfsweise eine Argumentation einbringst?
Einen Ruhestand auf Zeit oder vorübergehend gibt es tatsächlich nicht, dirs sollte deine letzte Dienstbehörde allerdings wissen. Bei einer Reaktivierung erfolgt daher auch eine neuerliche Ernennung....
Ist also nicht vergleichbar mit Landesbeamte bzw. Kommunalbeamte, die ja auch unter Länderrecht fallen.
Zu deinem konkreten Fall gehe ich davon aus, dass der letzte Dienstherr die Kosten der Anreise aus dem Ausland nicht tragen muss, wenn vor der Zurruhesetzung ein Inlandswohnsitz bestand. Der Wegzug ist dann ausschließlich eine private Entscheidung, insbesondere in Kenntnis der regelmäßigen Überprüfungserfordernis.
Im NRW-Bramtengrsetz (zumindest früher) stand zudem eine Regelung, dass ein Beamter Kraft Gesetzes entlassen ist, wenn er ohne vorherige Genehmigung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt! (ist evtl. heute noch so geregelt). Eine solche Regelung gab es im Beamtenrecht des Bundes auch nie, da eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland in bestimmten Bereichen (zum Auswärtiges Amt, EU-Bereiche etc.) oftmals Standard war.
Ich denke, dass dein Widerspruch daher zurückzuweisen wäre. Allenfalls können die Kosten ab deutsche Grenze bis Amtsarzt anerkannt werden, da der Wohnsitz unproblematisch innerhalb der Landesgrenze hätte genommen werden können. Vielleicht bekommst du so ja ein wenig mehr, wenn du zumindest hilfsweise eine Argumentation einbringst?
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MS
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Re: Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
Danke für deine ausführliche Einschätzung. Ich werde hier berichten, wie es weitergeht. Wenn noch jemand eigene Erfahrungen hat, bitte melden!
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Re: Ablehnung der Übernahme der Reisekosten bei Überprüfung der Dienstunfähigkeit (NRW) / Anreise aus dem Ausland
Sehr gut geschrieben, Mainstream1, gehe ich 100%ig mit.
Insbesondere dieser Absatz ist m.E. der Kern. Zumindest von der Landesgrenze NRW müssten die Kosten eigentlich erstattet werden, außer es gibt im Landesrecht spezielle Regelungen, die etwas davon abweichendes vorsehen.Mainstream1 hat geschrieben: ↑07.09.2023 12:11 Ich denke, dass dein Widerspruch daher zurückzuweisen wäre. Allenfalls können die Kosten ab deutsche Grenze bis Amtsarzt anerkannt werden, da der Wohnsitz unproblematisch innerhalb der Landesgrenze hätte genommen werden können. Vielleicht bekommst du so ja ein wenig mehr, wenn du zumindest hilfsweise eine Argumentation einbringst?