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5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 7. Sep 2023, 08:52
von trulla
Hallo, ich habe im Hinterkopf, dass man nach 5 Jahren DDU nicht mehr selbst einen Antrag auf Reaktivierung stellen kann - richtig? Gibt es noch andere Dinge , die sich ändern z.B. im Hinblick auf Uberpruefungen, Möglichkeiten einen Job anzunehmen etc. (Genehmigungspflicht, Meldepflicht etc )?

Danke

Re: 5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 7. Sep 2023, 08:53
von Pipapo
Meines Wissens ändert sich gar nichts.

Re: 5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 7. Sep 2023, 08:57
von Dienstunfall_L
Hallo Die 5-Jahres-Frist ist m.W. nicht mehr aktuell.

Re: 5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 7. Sep 2023, 10:29
von connigra
@trulla: ich kenne das aus eigener Erfahrung anders.
Pensionierung 1991 nch einer mißglückten Operation.
Überprüfung der DU nach 2 Jahren beim örtlichen Gesundheitsamt mit dem Ergebnis, eventuell könnte ich in 5 bis 10 Jahren,falls die Nervenschäden sich bessern würden, wieder stundenweise arbeiten. Mir wurde seitens der Behörde dann mitgeteilt, dass seitens der Behörde zwecks Reaktivierung nichts mehr unternommen wird. Jedoch bliebe mir die Möglichkeit, falls der Gesundheitszustand eine volle Dienstfähigkeit gewährleisten würde, selbst einen Antrag auf Reaktivierung zu stellen.

Kurz zusammengefasst: Der Dienstherr hatte zu der damaligen Zeit keine Chance, wenn du länger als 5 Jahre DU bist, dich wieder zu reaktivieren. Dir stand aber das Recht zu, vorausgesetzt die Dienstfähigkeit ist gewährleistet, wieder voll in deinen Job einzusteigen.

Wenn ich die ganzen Berichte zur Reaktivierung hier lese, muss sich die rechtliche Grundlage zur Reaktivierung nach 1996 grundlegend geändert haben.

Re: 5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 14. Sep 2023, 09:56
von connigra
Ich habe nochmals im Beamtengesetz geforscht und tatsächlich hat sich sei 1991 bezüglich der Reaktivierung grundsätzlich eine Änderung ergeben.Nach meiner Meinung zum Positiven.

§46 BBG
Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen, welche zur Dienstunfähigkeit geführt haben, weiterhin vorliegen (§ 46 BBG). Aufgrund dessen kann bei Wiedererlangung der Dienstfähigkeit bis zum Erreichen der Altersgrenze eine Wiederberufung in das (aktive) Beamtenverhältnis erfolgen. Eine solche Reaktivierung ist auch bei Wiedererlangung einer zumindest begrenzten Dienstfähigkeit zulässig, wenn das maßgebliche Beamtengesetz dies vorsieht.

Re: 5 Jahre Dauerhafte Dienstunfaehigkeit nach Dienstunfall- ändert sich etwas ?

Verfasst: 18. Sep 2023, 21:34
von trulla
Danke an alle, die geantwortet haben.