Hallo Zusammen,
ich bin zwar noch kein Beamter, möchte aber gerne einer werden.
Ich habe Informatik (B. Sc.) studiert und würde gerne zum BKA oder LKA.
Nun ist es so, dass ich erst vor 3 Monaten mit dem Studium fertig geworden bin und meine Berufserfahrung aus Werkstudententätigkeiten in der IT besteht (ca. 3 Jahre).
Ich möchte in den öD weil ich die Aufgaben bei der Polizei und auch in den anderen Behörden sinnstiftender finde und ich mein Leben nicht unbedingt damit verschwenden möchte Krams für irgendwelche Kunden zu entwickeln. Gleichzeitig ist der finanzielle Unterschied immens, weswegen ich wenigstens gerne verbeamtet werden möchte.
Das Problem ist gerade, dass IT-Stellen mit Verbeamtung sehr häufig bzw. fast immer Berufserfahrung voraussetzen. Deswegen würde ich mich gerne erstmal auf eine Stelle bewerben wo ich „nur“ E11 bekomme und mich dann gerne verbeamten lassen wenn ich mich bewährt habe.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Wir sind die Chancen später (als ITler) verbeamtet zu werden? Von wem ist das abhängig? Kann ich das schon vorab in meinen Arbeitsvertrag der E11-Stelle irgendwie mit aufnehmen?
Danke fürs Lesen und im Voraus für euer Feedback!
Petition: Schufa - Finger weg von meinem Konto
hier weiterlesen: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12500
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Verbeamtung ITler
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Re: Verbeamtung ITler
Als Bachelor of Science hast Du die Möglichkeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst verbeamtet zu werden. Allerdings fehlt es Dir aktuell noch an den Laufbahnvoraussetzungen, hier konkret der hauptberuflichen Tätigkeit nach Studienende.
Der Weg ist also, zunächst als Tarifbeschäftigter anzufangen, z.B. auf der E11. Bei Stellen, die mit einer "Beamtenstelle" hinterlegt sind findet sich oftmals der Hinweis in der Stellenausschreibung "Verbeamtung nach vorliegen der persönlichen Voraussetzungen" oder wenn die Stelle ohnehin für Tarifbeschäftigte und Beamte ausgeschrieben ist.
Einen Rechtsanspruch auf Verbeamtung gibt es aber nicht, das kann daher auch nicht in den Arbeitsvertrag (welcher im TVÖD z.B. auch ernüchternd kurz ausfällt)
Der Weg ist also, zunächst als Tarifbeschäftigter anzufangen, z.B. auf der E11. Bei Stellen, die mit einer "Beamtenstelle" hinterlegt sind findet sich oftmals der Hinweis in der Stellenausschreibung "Verbeamtung nach vorliegen der persönlichen Voraussetzungen" oder wenn die Stelle ohnehin für Tarifbeschäftigte und Beamte ausgeschrieben ist.
Einen Rechtsanspruch auf Verbeamtung gibt es aber nicht, das kann daher auch nicht in den Arbeitsvertrag (welcher im TVÖD z.B. auch ernüchternd kurz ausfällt)