Pensionsberechnung bei Bundeslandwechsel / Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge
Verfasst: 21. Aug 2023, 12:52
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein etwas spezielles Anliegen:
Ich bin Lehrer und habe mein Referendariat nicht in dem Bundesland geleistet, in dem ich jetzt tätig bin (Bayern). Das hatte zur Folge, dass ich nach meinem Referendariat ein halbes Jahr als angestellte Lehrkraft gearbeitet habe, bevor Beamter auf Widerruf und später Beamter auf Lebenszeit wurde.
Die Idee war nun, mir die Rentenversicherungsbeiträge für dieses halbe Jahr zurückzahlen zu lassen (+ eine Beschäftigung vor dem Ref, insgesamt ca. 15 Monate). Dabei bin ich auf folgende Problematik gestoßen:
Wie wird...
1.... mein Vorbereitungsdienst bei der Pension angerechnet? Zählt das trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, auch wenn sie in einem anderen Bundesland geleistet wurde?
2. ... das halbe Jahr als angestellter Lehrer angerechnet?
Das Referendariat an sich, spielt aus meiner Sicht für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit sowieso keine Rolle, da die Ausbildung (Studium und Ref) ja sowieso maximal 3 Jahre angerechnet werden, oder? Die hätte ich mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern ja auch schon erfüllt.
Kurz zum Hintergrund: Bei der Anrechnung geht es mir vor allem darum, ob es überhaupt Sinn macht, die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen zu lassen oder diese erst einmal stehen zu lassen, falls ich nicht die 71,..% Pensionsanspruch erreiche.
Danke schonmal und liebe Grüße
ich habe ein etwas spezielles Anliegen:
Ich bin Lehrer und habe mein Referendariat nicht in dem Bundesland geleistet, in dem ich jetzt tätig bin (Bayern). Das hatte zur Folge, dass ich nach meinem Referendariat ein halbes Jahr als angestellte Lehrkraft gearbeitet habe, bevor Beamter auf Widerruf und später Beamter auf Lebenszeit wurde.
Die Idee war nun, mir die Rentenversicherungsbeiträge für dieses halbe Jahr zurückzahlen zu lassen (+ eine Beschäftigung vor dem Ref, insgesamt ca. 15 Monate). Dabei bin ich auf folgende Problematik gestoßen:
Wie wird...
1.... mein Vorbereitungsdienst bei der Pension angerechnet? Zählt das trotzdem als ruhegehaltsfähige Dienstzeit, auch wenn sie in einem anderen Bundesland geleistet wurde?
2. ... das halbe Jahr als angestellter Lehrer angerechnet?
Das Referendariat an sich, spielt aus meiner Sicht für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit sowieso keine Rolle, da die Ausbildung (Studium und Ref) ja sowieso maximal 3 Jahre angerechnet werden, oder? Die hätte ich mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern ja auch schon erfüllt.
Kurz zum Hintergrund: Bei der Anrechnung geht es mir vor allem darum, ob es überhaupt Sinn macht, die Rentenversicherungsbeiträge auszahlen zu lassen oder diese erst einmal stehen zu lassen, falls ich nicht die 71,..% Pensionsanspruch erreiche.
Danke schonmal und liebe Grüße