Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier eine schnellere Antwort als bei meiner Beihilfestelle erhalte, da ich dort nur mühsam jemanden erreiche.
Wir bekommen in naher Zukunft Zwillinge und es stellt sich gerade de Frage, ob sich damit mein Bemessungssatz automatisch verändert. Ich habe etwas im Internet recherchiert, wodurch ich es erst so verstanden habe, dass ich damit direkt die 70 % erhalte, da ich zwei Kinder bekomme. Das Kindergeld soll allerdings über meine Frau laufen (sie selbst ist pflichtversichert). Bekomme ich trotzdem die 70 %? Oder muss das Kindergeld zwingend über mich laufen, damit die Kinder bei mir als berücksichtigungsfähig zählen?
Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen!
Beihilfe: Müssen Kinder im Familienzuschlag sein?
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Re: Beihilfe: Müssen Kinder im Familienzuschlag sein?
Hallo.
Du bekommst den Familienzuschlag für die Kinder.
Für im Bund Bundesbesoldungsgesetz § 40.2
Bundesbeihilfeverordnung § 4.2 und §46.3
Wenns nicht Bund ist gibt es andere Bemessungssätze, ich wusste nicht wer Dein Dienstherr ist.
Du bekommst den Familienzuschlag für die Kinder.
Für im Bund Bundesbesoldungsgesetz § 40.2
Bundesbeihilfeverordnung § 4.2 und §46.3
Wenns nicht Bund ist gibt es andere Bemessungssätze, ich wusste nicht wer Dein Dienstherr ist.