Krankheit während der Abordnung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Aufsteiger85
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Re: Krankheit während der Abordnung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Auch hier wäre mal wieder die Angabe des Landes oder Bund (und somit ein Rückschluss auf die einschlägigen Normen) gut.

Für den Bund, sieht es nach §28 BBG so aus:

(2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.

Dienstliche Gründen für eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn kann ich mir bei Initiativbewerbung des Beamten keine vorstellen, so dass eine Versetzung gegen seinen willen unzulässig sein dürfte.

Außerdem wird seine bisherige Stelle (Achtung: gemeint ist die haushaltsrechtliche Stelle, nicht die Tätigkeit) freigehalten, so dass eine Rückkehr problemlos sein sollte.