DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

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Fräulein Trude
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Fräulein Trude »

Guten Tag,
ich bin seit einiger Zeit stille Mitleserin und habe nun eine Frage.
Am 11.9.23 schrieb „Evergreen“ das unter der Nr 9235, die Höchstgrenze Erwerbseinkommen steht.
Was heißt aber nun die Nr. 9230 ?

Mit freundlichen Grüßen
Trude
watches
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von watches »

Vom 11.9. finde ich keinen Post.
Evtl wurde er gelöscht.
9230 ist das fiktive Erwerbseinkommen.
Wie die BansT dies berechnet ist mir unklar.
Auf Fragen wird nicht geantwortet. Jedoch suggeriert die 9230 das zusätzliche Einnahmen regelmäßig vorliegen.
Bei Wohnungsbewerbungen etc kommt es immer wieder zu Missverständnissen.
Komiker mit T :D
Lenny.xyz
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Lenny.xyz »

Ich hatte genau das Gleiche und muss jetzt sogar am Ende JEDEN Jahres alle 12 Abrechnungen hinschicken. Dazu wäre ich auch verpflichtet.

Bekommst du eventuell eine Erhöhung des Ruhegehaltsatzes gem. § 14a BeamtVG, da die Mindestversorgung unter 70 % liegt??

Das war nämlich damals bei mir der Grund und so musste ich die 25 Euro (das war die sogenannte Erhöhung) für einige Jahre zurückzahlen und natürlich für diese Jahre sämtliche Einkommensnachweise von JEDEM EINZELNEN Monat an den Versorgungsservice schicken.
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

Lenny.xyz hat geschrieben: 31.07.2024 23:32 Ich hatte genau das Gleiche und muss jetzt sogar am Ende JEDEN Jahres alle 12 Abrechnungen hinschicken.
Das ist doch schon immer so...

Ich vergesse es ab und an und werde dann von den BAnstPT angeschrieben.
Dazu wäre ich auch verpflichtet.
Korrekt.

Man will halt wissen, ob dein Hinzuverdienst noch im Rahmen ist oder ob du drüber liegst.
Gruß
blink182