Beihilfe in Elternzeit
Verfasst: 27. Jul 2023, 23:54
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage, da mich ein Beihilfebescheid sehr stutzig gemacht hat.
Folgendes Szenario:
Meine Frau und ich sind beide Lehrkraefte in NRW, dementsprechend beide beihilfeberechtigt. Unser Sohn ist im Dezember 2021 geboren, seit Feb. 2022 ist meine Frau in Elternzeit und seitdem ueber mich beihilfeberechtigt (in 2021 hat sich bis zum Mutterschutz Vollzeit gearbeitet).
Wir haben die jetzigen Sommerferien genutzt um einen ganzen Schlag an Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen. Auf einem Beihilfebescheid steht nun folgendes:
"[i]Fuer Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 entstehen, gilt Folgendes:
Zu den Aufwendungen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners koennen Beihilfen nur gezahlt werden, wenn dessen Summe der Einkuenfte nach §2 Abs. 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes im Jahr vor Aufwendungen 20.000,00 EUR nicht ueberstiegen hat.[/i]"
Wenn ich das Paragraphendeutsch richtig lese, bedeutet das doch, dass fuer alle Rechnungen, die sich in 2022 angehaeuft haben keine Beihilfe gezahlt wird, da meine Frau natuerlich im vorigen Kalenderjahr (2021) ueber den 20.000€ lag.
Das ganze kommt mir jedoch ziemlich unlogisch vor, da sie ja verpflichtend ueber mich beihilfeberechtigt wird (durch die Elternzeit) und die finanzielle Situation waehrend der Elternzeit ja eh "schwieriger" ist. Zudem hatte meine Frau eine ziemlich anstrengende Geburt, weshalb auch noch in 2022 noch Folgeuntersuchungen dazu kamen.
Verstehe ich den Beihilfebescheid richtig und wir bleiben tatsaechlich auf mehreren Tausend Euro sitzen oder uebersehe ich irgendetwas?
Vielen Dank vorab
Liebe Gruesse
ich habe eine kurze Frage, da mich ein Beihilfebescheid sehr stutzig gemacht hat.
Folgendes Szenario:
Meine Frau und ich sind beide Lehrkraefte in NRW, dementsprechend beide beihilfeberechtigt. Unser Sohn ist im Dezember 2021 geboren, seit Feb. 2022 ist meine Frau in Elternzeit und seitdem ueber mich beihilfeberechtigt (in 2021 hat sich bis zum Mutterschutz Vollzeit gearbeitet).
Wir haben die jetzigen Sommerferien genutzt um einen ganzen Schlag an Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen. Auf einem Beihilfebescheid steht nun folgendes:
"[i]Fuer Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 entstehen, gilt Folgendes:
Zu den Aufwendungen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners koennen Beihilfen nur gezahlt werden, wenn dessen Summe der Einkuenfte nach §2 Abs. 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes im Jahr vor Aufwendungen 20.000,00 EUR nicht ueberstiegen hat.[/i]"
Wenn ich das Paragraphendeutsch richtig lese, bedeutet das doch, dass fuer alle Rechnungen, die sich in 2022 angehaeuft haben keine Beihilfe gezahlt wird, da meine Frau natuerlich im vorigen Kalenderjahr (2021) ueber den 20.000€ lag.
Das ganze kommt mir jedoch ziemlich unlogisch vor, da sie ja verpflichtend ueber mich beihilfeberechtigt wird (durch die Elternzeit) und die finanzielle Situation waehrend der Elternzeit ja eh "schwieriger" ist. Zudem hatte meine Frau eine ziemlich anstrengende Geburt, weshalb auch noch in 2022 noch Folgeuntersuchungen dazu kamen.
Verstehe ich den Beihilfebescheid richtig und wir bleiben tatsaechlich auf mehreren Tausend Euro sitzen oder uebersehe ich irgendetwas?
Vielen Dank vorab
Liebe Gruesse