Dienstunfähigkeit
Verfasst: 24. Jun 2023, 19:45
Hallo,
ich hätte mal eine Frage, zur Polizeidienstunfähigkeit (Feuerwehrdienstunfähigkeit; Vollzugsbeamter)- also Uniformträger!
Laut § 105 Abs. 1 Satz 1 LBG Berlin
Bei Vollzugsbeamten ist ja zwischen Vollzugsdienstfähigkeit und allgemeiner Dienstfähigkeit zu unterscheiden. Vollzugsdienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Vollzugsbeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit im Vollzugsdienst innerhalb zweier Jahre wiedererlangt!
Mir geht es um die zwei Jahre! Wie schaut es eigentlich aus, wenn man schon über zwei Jahre Dienstunfähig (krank geschrieben) ist (erste Amtsarzt Untersuchung erfolge nach einem Jahr- mit weiter Bescheinigung der kompletten Dienstunfähigkeit für ein weiters Jahr)
Die zweite Amtsarzt Untersuchung, findet erst nach Ablauf der zwei Jahresfrist statt. Müßte hier nicht automatisch eine Vollzugsdienstfähigkeit schon greifen? Oder ist hier dennoch die zweiter Amtsarztuntersuchung die entscheidende für eine Vollzugsdienstfähigkeit?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären!
Vielen Dank im Voraus
Grüße
ich hätte mal eine Frage, zur Polizeidienstunfähigkeit (Feuerwehrdienstunfähigkeit; Vollzugsbeamter)- also Uniformträger!
Laut § 105 Abs. 1 Satz 1 LBG Berlin
Bei Vollzugsbeamten ist ja zwischen Vollzugsdienstfähigkeit und allgemeiner Dienstfähigkeit zu unterscheiden. Vollzugsdienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Vollzugsbeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit im Vollzugsdienst innerhalb zweier Jahre wiedererlangt!
Mir geht es um die zwei Jahre! Wie schaut es eigentlich aus, wenn man schon über zwei Jahre Dienstunfähig (krank geschrieben) ist (erste Amtsarzt Untersuchung erfolge nach einem Jahr- mit weiter Bescheinigung der kompletten Dienstunfähigkeit für ein weiters Jahr)
Die zweite Amtsarzt Untersuchung, findet erst nach Ablauf der zwei Jahresfrist statt. Müßte hier nicht automatisch eine Vollzugsdienstfähigkeit schon greifen? Oder ist hier dennoch die zweiter Amtsarztuntersuchung die entscheidende für eine Vollzugsdienstfähigkeit?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären!
Vielen Dank im Voraus
Grüße