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Dienstunfähigkeit

Verfasst: 24. Jun 2023, 19:45
von Paul68
Hallo,

ich hätte mal eine Frage, zur Polizeidienstunfähigkeit (Feuerwehrdienstunfähigkeit; Vollzugsbeamter)- also Uniformträger!
Laut § 105 Abs. 1 Satz 1 LBG Berlin

Bei Vollzugsbeamten ist ja zwischen Vollzugsdienstfähigkeit und allgemeiner Dienstfähigkeit zu unterscheiden. Vollzugsdienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Vollzugsbeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit im Vollzugsdienst innerhalb zweier Jahre wiedererlangt!

Mir geht es um die zwei Jahre! Wie schaut es eigentlich aus, wenn man schon über zwei Jahre Dienstunfähig (krank geschrieben) ist (erste Amtsarzt Untersuchung erfolge nach einem Jahr- mit weiter Bescheinigung der kompletten Dienstunfähigkeit für ein weiters Jahr)
Die zweite Amtsarzt Untersuchung, findet erst nach Ablauf der zwei Jahresfrist statt. Müßte hier nicht automatisch eine Vollzugsdienstfähigkeit schon greifen? Oder ist hier dennoch die zweiter Amtsarztuntersuchung die entscheidende für eine Vollzugsdienstfähigkeit?

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen erklären!
Vielen Dank im Voraus
Grüße

Re: Dienstunfähigkeit

Verfasst: 24. Jun 2023, 19:57
von Pipapo
Bist du im Ruhestand?

Re: Dienstunfähigkeit

Verfasst: 24. Jun 2023, 20:03
von Paul68
Nein, ich bin krankgeschrieben! Aber der zweite Amtsarzt Termin, welcher meine Vollzudienstfähigkeit „prüft“ liegt dann schon außerhalb der oben erwähnten zwei Jahre
Grüße

Re: Dienstunfähigkeit

Verfasst: 25. Jun 2023, 00:39
von Acta
Hier ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... eiben.html (D1-30101/5#1 vom 14.03.2022)


Versorgungsrechner Bund Online sowie weitere Informationen zur Versorgung:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... tikel.html


Themenauswahl Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht:
https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... igkeit.htm

Re: Dienstunfähigkeit

Verfasst: 25. Jun 2023, 08:13
von Paul68
Hallo

danke erste einmal für die Links!
Das passt auch alles soweit, beantwortet aber leider nicht meine eigentliche Frage. Mir geht es wirklich nur um die Frist! Krank geschrieben und nach ziemlich genau einem Jahr Amtsärztliche Untersuchung.
Ergebnis dieser Untersuchung - Ich werde vom Amtsarzt für ein weiteres Jahr Dienstunfähig geschrieben.
Im schreiben wird noch mit dem Hinweis vermerkt: Der Beamte befindet sich in Behandlung, eine Wiederherstellung der uneigeschränkten Polizeidienstfähigkeit (Feuerwehrdienstfähigkeit) ist möglich! Erneute Vorstellung nach einem Jahr empfohlen!

Weitere fast 13 Monate sind vergangen (immer noch krank geschrieben), erneute Einladung zu einem neuem Amtsarzt Termin.

Laut Gesetz:

Bei Vollzugsbeamten ist ja zwischen Vollzugsdienstfähigkeit und allgemeiner Dienstfähigkeit zu unterscheiden. Vollzugsdienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Vollzugsbeamte den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Vollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er die volle Verwendungsfähigkeit im Vollzugsdienst innerhalb zweier Jahre wiedererlangt!

Es geht mir nicht um eine mögliche Pensionierung die vielleicht im Raum stehen könnte, oder auch um eine anderweitige Verwendung! Beides kann und würde ich natürlich auch akzeptieren! Mir geht es wirklich nur im juristischen Sinne um den Ablauf der zwei Jahre!
Ich lese es dahingehend, dass eben die uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit (Feuerwehrdienstfähigkeit) nicht mehr möglich ist, weil wir uns schon ausserhalb der zwei Jahre befinden (und - oder in dem Satz)! Auch wenn bei dem neuen Amtsarzt Termin nun eine uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit (Feuerwehrdienstfähigkeit) festgestellt würde.

Grüße und einen schönen Sonntag