Amtsärztliche Untersuchung bei Stellenwechsel / Nachteile bei bisherigem Dienstherrn
Verfasst: 19. Jun 2023, 08:38
Hallo ihr,
ich befinde mich gerade in einer Situation, wo ich nicht weiß, wie ich mich sinnvollerweise verhalten soll, da mir die rechtlichen Grundlagen nicht so richtig vertraut sind.
Ich bin zurzeit Kommunalbeamter auf Widerruf, schließe im August ein duales Studium ab und werde dann als Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen. 2020 fand meine amtsärztliche Untersuchung statt. Ich habe eine chronische Vorerkrankung, die jedoch nicht besonders schlimm ist, es ist also keine degenerative Krankheit bei der ich irgendwann bestimmte Dinge nicht mehr tun kann. Daher hieß es in dem Gutachten, dass gegen eine spätere Verbeamtung auf Probe und ggf. Lebenszeit keine durchgreifenden Bedenken bestünden, eine Nachuntersuchung sei nicht erforderlich.
Nun habe ich ein Angebot von einer Landesbehörde bekommen. Grundsätzlich würde das bestehende Gutachten ausreichen, aufgrund der Vorerkrankung kann es jedoch sein, dass ich mich erneut einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Mal angenommen, der Amtsarzt würde bei dieser Untersuchung sagen, dass er eine Verbeamtung aufgrund der Erkrankung ablehnt. Könnte ich dann das Stellenangebot der Landesbehörde ablehnen und bei meinem bisherigen Dienstherrn als Beamter auf Probe übernommen werden, oder wäre das neue und damit "aktuellere" Gutachten sozusagen anzeigepflichtig, sodass damit gleichzeitig meine Verbeamtung auf Probe bei meinem jetzigen Dienstherrn geplatzt wäre? Es wurden in der Zwischenzeit keine neuen Diagnosen gestellt, also mein gesundheitlicher Zuständ ist sozusagen unverändert.
Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu einer Ablehnung kommt, aber je nach Sachlage will ich natürlich nicht den Beamtenstatus insgesamt riskieren aufgrund eines Wechselangebotes - da würde ich tendenziell lieber bei meinem jetzigen Dienstherrn bleiben und auf Nummer sicher gehen. Besonders, da die Beurteilung ja immer stark vom jeweiligen Amtsarzt abhängt.
Ich danke euch schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
Tom
ich befinde mich gerade in einer Situation, wo ich nicht weiß, wie ich mich sinnvollerweise verhalten soll, da mir die rechtlichen Grundlagen nicht so richtig vertraut sind.
Ich bin zurzeit Kommunalbeamter auf Widerruf, schließe im August ein duales Studium ab und werde dann als Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen. 2020 fand meine amtsärztliche Untersuchung statt. Ich habe eine chronische Vorerkrankung, die jedoch nicht besonders schlimm ist, es ist also keine degenerative Krankheit bei der ich irgendwann bestimmte Dinge nicht mehr tun kann. Daher hieß es in dem Gutachten, dass gegen eine spätere Verbeamtung auf Probe und ggf. Lebenszeit keine durchgreifenden Bedenken bestünden, eine Nachuntersuchung sei nicht erforderlich.
Nun habe ich ein Angebot von einer Landesbehörde bekommen. Grundsätzlich würde das bestehende Gutachten ausreichen, aufgrund der Vorerkrankung kann es jedoch sein, dass ich mich erneut einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Mal angenommen, der Amtsarzt würde bei dieser Untersuchung sagen, dass er eine Verbeamtung aufgrund der Erkrankung ablehnt. Könnte ich dann das Stellenangebot der Landesbehörde ablehnen und bei meinem bisherigen Dienstherrn als Beamter auf Probe übernommen werden, oder wäre das neue und damit "aktuellere" Gutachten sozusagen anzeigepflichtig, sodass damit gleichzeitig meine Verbeamtung auf Probe bei meinem jetzigen Dienstherrn geplatzt wäre? Es wurden in der Zwischenzeit keine neuen Diagnosen gestellt, also mein gesundheitlicher Zuständ ist sozusagen unverändert.
Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu einer Ablehnung kommt, aber je nach Sachlage will ich natürlich nicht den Beamtenstatus insgesamt riskieren aufgrund eines Wechselangebotes - da würde ich tendenziell lieber bei meinem jetzigen Dienstherrn bleiben und auf Nummer sicher gehen. Besonders, da die Beurteilung ja immer stark vom jeweiligen Amtsarzt abhängt.
Ich danke euch schonmal im Voraus!
Liebe Grüße
Tom