Amtsärztliche Untersuchung bei Stellenwechsel / Nachteile bei bisherigem Dienstherrn

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Lagoon4387
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Amtsärztliche Untersuchung bei Stellenwechsel / Nachteile bei bisherigem Dienstherrn

Beitrag von Lagoon4387 »

Hallo ihr,

ich befinde mich gerade in einer Situation, wo ich nicht weiß, wie ich mich sinnvollerweise verhalten soll, da mir die rechtlichen Grundlagen nicht so richtig vertraut sind.

Ich bin zurzeit Kommunalbeamter auf Widerruf, schließe im August ein duales Studium ab und werde dann als Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen. 2020 fand meine amtsärztliche Untersuchung statt. Ich habe eine chronische Vorerkrankung, die jedoch nicht besonders schlimm ist, es ist also keine degenerative Krankheit bei der ich irgendwann bestimmte Dinge nicht mehr tun kann. Daher hieß es in dem Gutachten, dass gegen eine spätere Verbeamtung auf Probe und ggf. Lebenszeit keine durchgreifenden Bedenken bestünden, eine Nachuntersuchung sei nicht erforderlich.

Nun habe ich ein Angebot von einer Landesbehörde bekommen. Grundsätzlich würde das bestehende Gutachten ausreichen, aufgrund der Vorerkrankung kann es jedoch sein, dass ich mich erneut einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen muss.

Daraus ergibt sich für mich folgende Frage: Mal angenommen, der Amtsarzt würde bei dieser Untersuchung sagen, dass er eine Verbeamtung aufgrund der Erkrankung ablehnt. Könnte ich dann das Stellenangebot der Landesbehörde ablehnen und bei meinem bisherigen Dienstherrn als Beamter auf Probe übernommen werden, oder wäre das neue und damit "aktuellere" Gutachten sozusagen anzeigepflichtig, sodass damit gleichzeitig meine Verbeamtung auf Probe bei meinem jetzigen Dienstherrn geplatzt wäre? Es wurden in der Zwischenzeit keine neuen Diagnosen gestellt, also mein gesundheitlicher Zuständ ist sozusagen unverändert.

Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es zu einer Ablehnung kommt, aber je nach Sachlage will ich natürlich nicht den Beamtenstatus insgesamt riskieren aufgrund eines Wechselangebotes - da würde ich tendenziell lieber bei meinem jetzigen Dienstherrn bleiben und auf Nummer sicher gehen. Besonders, da die Beurteilung ja immer stark vom jeweiligen Amtsarzt abhängt.

Ich danke euch schonmal im Voraus!

Liebe Grüße
Tom
Mainstream1
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Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Stellenwechsel / Nachteile bei bisherigem Dienstherrn

Beitrag von Mainstream1 »

Hallo,
es ist nicht ausgeschlossen, dass dein Dienstherr von dem neuen Gutachten erfährt. Daher würde ich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit nicht wechseln.
Bei mir war es so, dass es nur eine Untersuchung vor der Anwärterzeit gab und mein Dienstherr bei jüngeren Beamten unter 30 bis zur Lebenszeit Verbeamtung keine weiteren Untersuchungen veranlasst hat.
Als ich den Dienstherrn später gewechselt habe, viel das aufgrund der Personalakte auf und der neue Dienstherr wollte, da bei der Verbeamtung auf Lebenszeit nicht passiert, noch eine aktuelle Untersuchung vor Versetzung haben. Das war aber kein Problem für mich...... was ich damit sagen will: Hätte die Untersuchung als ich 27 Jahre alt wurde stattgefunden, dann hätte mein neuer Dienstherr keine amtsarztliche Untersuchung mehr bei der späteren Versetzung in Auftrag gegeben. Das war aber zu Beginn der 1960er-Jahren. Ob das heute noch so wäre und bei allen Dienstherrn, kann ich nicht sagen.
Grundsätzlich würde ich vor der Verbeamtung auf Lebenszeit kein Risiko eingehen. Wäre doch blöd, sich ein Eigentor zu schießen.
MS
trulla
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Registriert: 9. Sep 2017, 14:24
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Stellenwechsel / Nachteile bei bisherigem Dienstherrn

Beitrag von trulla »

Weiß nicht, ob es dir hilft, da ein wenig anders gelagert:
Ich wurde aufgrund eines Länderwechsels und eines Wechsel des Dienstherren zweimal neu verbeamtet. Beide neuen Dienstherren ließen mich erneut untersuchen und fragten jeweils explizit nach vorherigen amtsärztlichen Untersuchungen. Ich musste alle Untersuchungen auflisten - also wäre aufgefallen.
Bei der Lebenszeitverbeamtung (auch zweimal gemacht), musste ich nicht mehr neu untersucht werden. Ich hatte aber KollegInnen, die nochmal hinmussten, weil bei ihnen bei der Verbeamtung auf Probezeit eine Krankheit aufgefallen war.
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