Hallo zusammen,
mein Mann und ich leben schon einige Jahre getrennt, jetzt möchte er die Scheidung.
Ich bekomme einen Versorgungsbezug/Ruhegehalt (ein Jahr vor Eheschließung)
Mein Mann ist noch im aktiven Dienst.
Beide Deutsche Post.
Meine Frage: Da ich schon Versorgungsbezüge/Mindestversorgung bekomme, wird mir bei der Scheidung, der auszugleichende Betrag(Ruhegehalt für Ehepartner) abgezogen?
Ich habe mich schon etwas umgeschaut, Ausnahmen wären z.B. wegen Unterhalt. Aber den bekomme ich eher als ich den bezahlen müsste.
Gibt es andere Ausnahmen?
Ich weiß, bei mir ist es ein seltene Fall, von aktivem Bundesbeamten und Versorgungsempfänger.
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG Bianca
Petition: Schufa - Finger weg von meinem Konto
hier weiterlesen: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12500
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Scheidung Versorgungsausgleich
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Ist es nicht eher wahrscheinlich, dass dein Mann dich ausgleichen muss - und nicht umgekehrt?Bianca1970 hat geschrieben: ↑11.06.2023 08:17 Meine Frage: Da ich schon Versorgungsbezüge/Mindestversorgung bekomme, wird mir bei der Scheidung, der auszugleichende Betrag(Ruhegehalt für Ehepartner) abgezogen?
Sollte es tatsächlich an dem sein, dass du ausgleichspflichtig bist, würde der entsprechende Betrag monatlich von deinen Versorgungsbezügen einbehalten.
Ich bin in dieser Situation, und als ich vor zwanzig Jahren geschieden wurde, hätte ich die Option gehabt, durch eine höhere Einmalzahlung aus der Zahlungsverpflichtung raus zu sein. Im Nachhinein betrachtet hätte ich das machen sollen.
Ob es diese Möglichkeit heute noch gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
blink182
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Meiner Kenntnis nach, muss ich auch einen Abschlag zahlen, da ich schon im Vorruhestand bin, und er noch aktiv.
wenn wir Beide dann mal im Pension sind, wird beides gegen gerechnet.
Es geht nicht um den Unterhalt, als solchen, sondern um meine Mindestversorgung/Versorgung
Ich meine diese Einmalzahlung greift nur beim Unterhalt?
Lg Bianca
wenn wir Beide dann mal im Pension sind, wird beides gegen gerechnet.
Es geht nicht um den Unterhalt, als solchen, sondern um meine Mindestversorgung/Versorgung
Ich meine diese Einmalzahlung greift nur beim Unterhalt?
Lg Bianca
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Ist bei mir auch so, nur das es 25 Jahre her ist. Ich habe damals die Option gehabt 58.000 DM zu bezahlen um die Kürzung der Versorgungsbezüge rückgängig zu machen.blink182 hat geschrieben: ↑11.06.2023 09:40 Sollte es tatsächlich an dem sein, dass du ausgleichspflichtig bist, würde der entsprechende Betrag monatlich von deinen Versorgungsbezügen einbehalten.
Ich bin in dieser Situation, und als ich vor zwanzig Jahren geschieden wurde, hätte ich die Option gehabt, durch eine höhere Einmalzahlung aus der Zahlungsverpflichtung raus zu sein. Im Nachhinein betrachtet hätte ich das machen sollen.
Ich wollte das aber nicht (soviel Geld hatte ich auch nicht) und es hätte ja auch nicht gegen die gesetzlichen Kürzungen von 2001 (von 75% auf 71,75%) geholfen. Aus heutiger Sicht kann man den Betrag auch 58.000€ gleichstellen und ich finde es immer noch richtig diesen Betrag nicht gezahlt zu haben.
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Warum denn erst, wenn ihr beide in Pension seid?Bianca1970 hat geschrieben: ↑11.06.2023 11:05 Meiner Kenntnis nach, muss ich auch einen Abschlag zahlen, da ich schon im Vorruhestand bin, und er noch aktiv.
wenn wir Beide dann mal im Pension sind, wird beides gegen gerechnet.
Der Versorgungsausgleich erfolgt doch im Rahmen des Scheidungsverfahrens, und dann wird sich auch herausstellen, wer wem einen Ausgleich zahlen muss.
Das hab ich schon verstanden.Es geht nicht um den Unterhalt, als solchen, sondern um meine Mindestversorgung/Versorgung
Nein, ich rede vom Versorgungsausgleich.Ich meine diese Einmalzahlung greift nur beim Unterhalt?
Zuletzt geändert von blink182 am 11.06.2023 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
blink182
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Bei mir ging es meiner Erinnerung nach um nicht mal 7.000 Euro, das hätte sich also schon gelohnt.
Gruß
blink182
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Ok, vielleicht habe ich auch falsche Informationen
Finde ich aber schon interessant was ihr da schreibt.
Ich muß so wieso zum Anwalt, dann muß er mir das erklären, ich bin gespannt was dabei rauskommt.
Dankeschön aber schon mal
LG Bianca
Finde ich aber schon interessant was ihr da schreibt.
Ich muß so wieso zum Anwalt, dann muß er mir das erklären, ich bin gespannt was dabei rauskommt.
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Ich kann dir nur von meiner Freundin berichten. Die war bereits in Vorruhestand mit Mindestversorgung und hat dann die Scheidung eingereicht. Sie durfte ihre ganze Mindestversorgung behalten, und bekommt ihre Pension erst gekürzt, wenn er in Rente geht. Er war selbstständig und hat nirgends was eingezahlt. Von daher hat sie von ihm nichts zu erwarten.
Hätte sie die Scheidung zu aktiven Zeiten eingereicht, wäre ihr der Versorgungsausgleich sofort von der Mindestpension abgezogen worden.
Wenn dir von ihm mehr zusteht als du ihm von deiner Pension auszahlen musst, dann umso besser für dich. Es wir ja gegengerechnet. Viele Grüße
P.S Ein Anruf bei der Versorgungsbehörde bringt dich sicher weiter.
Hätte sie die Scheidung zu aktiven Zeiten eingereicht, wäre ihr der Versorgungsausgleich sofort von der Mindestpension abgezogen worden.
Wenn dir von ihm mehr zusteht als du ihm von deiner Pension auszahlen musst, dann umso besser für dich. Es wir ja gegengerechnet. Viele Grüße
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Super, Dankeschön.
Das hilft mir schon weiter.
Blöd für deine Freundin.
Lieben Dank
Lg Bianca
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Re: Scheidung Versorgungsausgleich
Das war doch gut für meine Freundin.