Re: Fragen zu Folgen einer Reaktivierung
Verfasst: 25. Jan 2024, 22:03
Zunächst muss ich etwas off Topic klären: Bei der Anmeldung hier im Forum habe ich bei "Behörde" die BAnstPT angegeben. Ich bin dort allerdings nicht tätig, sondern werde von der BAnstPT betreut.
Jetzt zum Thema:
Ich sehe das so wie Herm, der in seinem letzten Beitrag §85a Beamtenversorgungsgesetz zitiert. Aber Vorsicht! Der Reaktivierte bekommt nach erneuter Pensionierung nicht mindestens das, was er bekommen würde, wenn er nicht reaktiviert worden wäre, sondern er bekommt mindestens den "Betrag", den er am letzten Tag vor der Reaktivierung bekommen hat. Dieser Mindestbetrag ist also unveränderlich bis zum Lebensende und erhöht sich nicht mehr bei Bezügeerhöhungen.
Wenn du, Possi, also reaktiviert wirst, dann wird bei deiner erneuten Pensionierung dein Ruhegehalt nach dem dann aktuellen Recht neu berechnet. Wenn du bei deiner Regelaltersgrenze in Ruhestand gehst, gibt es auch keinen Versorgungsabschlag mehr. Dann wird jeden Monat deine neu berechnete Pension mit der letzten Pension vor der Reaktivierung verglichen und du bekommst immer den höheren der beiden Beträge ausgezahlt.
Jetzt zum Thema:
Ich sehe das so wie Herm, der in seinem letzten Beitrag §85a Beamtenversorgungsgesetz zitiert. Aber Vorsicht! Der Reaktivierte bekommt nach erneuter Pensionierung nicht mindestens das, was er bekommen würde, wenn er nicht reaktiviert worden wäre, sondern er bekommt mindestens den "Betrag", den er am letzten Tag vor der Reaktivierung bekommen hat. Dieser Mindestbetrag ist also unveränderlich bis zum Lebensende und erhöht sich nicht mehr bei Bezügeerhöhungen.
Wenn du, Possi, also reaktiviert wirst, dann wird bei deiner erneuten Pensionierung dein Ruhegehalt nach dem dann aktuellen Recht neu berechnet. Wenn du bei deiner Regelaltersgrenze in Ruhestand gehst, gibt es auch keinen Versorgungsabschlag mehr. Dann wird jeden Monat deine neu berechnete Pension mit der letzten Pension vor der Reaktivierung verglichen und du bekommst immer den höheren der beiden Beträge ausgezahlt.