Hallo an Alle. Liebe Kollegen.
Ich lebe in einer Gegend, wo es kaum Beamte bei der DBAG gibt. Daher bekomme ich kaum eine vernünftige Antwort zum Thema Abordnung bei meinem Betrieb.
Ich war 3 Monate innerhalb der DBAG zu einem anderen Betrieb abgeordnet gewesen.
Mir geht es um die Erstattung der Fahrtkosten. Hierzu gibt es ein Mobipass, worin drin vereinbart ist (DBJobService, aufnehmender Betrieb und ich), dass ich die Fahrtkosten erstattet bekomme. Und zwar mit dem genauen Betrag pro Monat.
Als es um die Erstattung ging, war DBJobServie sehr wortkarg und ich habe nur einen Erstattungsantrag für die EVU Zeitkarten bekommen.
Nun gibt es in diesem Erstattungsantrag die Frage nach der ersten Tätigkeitsstätte. Während der Abordnung, bleibt die erste Tätigkeitsstätte DB JobService (mit Adresse) oder wird es der andere Betrieb?
Bei DB Personalservice habe ich es schon versucht. Beim Thema Mobilitätspass wusste auch keiner Bescheid.
Es stellt sich mir auch die Frage, ob ich während der Abordnung die Reisekosten beantragen kann oder darf, wenn DB JobService die erste Tätigkeitsstätte bleibt.
Vielen Dank.
Abordnung innerhalb DABG und erste Tätigkeitsstätte
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Re: Abordnung innerhalb DABG und erste Tätigkeitsstätte
Das ist normal bei DB Jobservice das die nicht auszahlen wollen, haben ja auch keine Einnahmen ausser aus den Beschäftigungsprojekten.
Reisekosten kannst du beantragen über Die App der Bahn oder über den Lohnsteuerjahresausgleich.
Erste Arbeitsstätte ist Standort von DB Jobservice deiner Region.
Den besonderen Personalrat würde ich ansprechen, die haben öfters damit zutun und können dich auch unterstützen. Den BR von Jobservice kannst du in die Tonne werfen , weil sie sich nicht beamtenrechtlich auskennen sind sehr viele Angestellte.
Und lass dich immer ärgern und bestehe auf Amts angemessene Tätigkeiten auch bei anderen Behörden.
Reisekosten kannst du beantragen über Die App der Bahn oder über den Lohnsteuerjahresausgleich.
Erste Arbeitsstätte ist Standort von DB Jobservice deiner Region.
Den besonderen Personalrat würde ich ansprechen, die haben öfters damit zutun und können dich auch unterstützen. Den BR von Jobservice kannst du in die Tonne werfen , weil sie sich nicht beamtenrechtlich auskennen sind sehr viele Angestellte.
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Re: Abordnung innerhalb DABG und erste Tätigkeitsstätte
Ich habe das über das Trennungsgeld geregelt.