Hallo,
mit welchem Alter kann man als Bundesbeamter, Jahrgang 1961 und unbefristeten 50%Schwerbehinderung frühestens AUF ANTRAG in den Ruhestand gehen?
Ist es richtig, dass dies mit 61 Jahren und 6 Monaten der Fall wäre? Wie hoch wäre dann die Kürzung?
Wann erreicht man mit der Schwerbehinderung die Regelaltersgrenze?
Ist es richtig, dass dies dann mit 64 Jahren und 6 Monaten wäre? Dann wäre dies auch ohne Kürzung?
Dienstzeit6habe ich schon mehr als 42 Jahre.
Danke vorab für belastbare Informationen.
Grüße
Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Steht im § 52 BBG
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Ja, so schlau bin ich auch. Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
MS
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Mit 63, DDU und ab nächstem Jahr 40 Dienstjahren gibt's dann auch die ungekürzte Vollpension. Wenn man noch ein halbes Jahr im Krankenstand ist wäre das 62 1/2.
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Re: Ruhestand ab welchem Alter genau, 50% Schwerbeh.
Welche Übergangsregelung? https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__52.htmlMainstream1 hat geschrieben: ↑15.05.2023 14:51 Ich wollte aber wissen, ob ich da richtig gerechnet habe. Es gibt ja die Übergangsregelung.
Jahrgang 61 mit SchwB: 61 Jahre + 6 Monate
Tipp: SchwB-Vertretung fragen.