Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe, ihr könnte ein wenig von euren Erfahrungen berichten. Ich komme leider nur in die PKV mit Öffnungsaktion (chronische Erkrankung). Ein Antrag ist bei der Barmenia gestellt, die mich auch mit Öffnungsaktion aufnehmen würde.
Eine Kollegin hat mir dringend von einer Versicherung im Rahmen der Öffnungsaktion abgeraten, da sie auch keinen Beihilfeergänzungstarif bekommen hat. Jedes Mal sitzt sie beim Arzt und sagt, bitte nur das veranlassen, was die gesetzliche Kasse auch zahlen würde (Beihilfe orientiert sich an den Vorgaben der Gesetzlichen Leistungen, SGB V glaube ich) und bitte nicht über den 3, 5 fachen Satz. Hat schon mehrmals schlechte Erfahrungen gemacht, weil dann exorbitante Rechnungen ins Haus flatterten und überlegt sich nun dreimal, ob sie zum Arzt geht oder nicht.
Ich muss relativ häufig zum Arzt, habe Medikamentenkosten und zur Physio. Meine Angst ist, dass die Kasse sich querstellen könnte oder ich eben jedes Mal vor genau dieser Situation stehe und Angst haben muss, dass die Praxen nichts abrechnen/leisten, was die Beihilfe nicht zahlen würde. Und dann nur Rennereien bestehen. Im Gegensatz sehe ich aber auch die Vorteile der Leistungen, die ich aber auch mit Zusatzversicherungen aufstocken könnte. Aber gerade bei Medikamenten oder in schlimmen Gesundheitsfällen zahlt die private KK ja auch schon andere Medikamente oder evtl. auch Behandlungen. Und selbst wenn es "nur" 50% wären, wäre das in manchen Fällen ja schon sehr vorteilhaft.
Ich hätte eben auch die Wahl der pauschalen Beihilfe. Daher überlege ich, ob das evtl der bessere Weg wäre. Die Beiträge in der gesetzlichen Kasse und der PKV würden sich aktuell nur um ca. 50 Euro unterscheiden. 80 Euro Risikozuschlag wären es in der PKV. Und bislang bin ich in der GKV auch zufrieden.
Ich würde mich daher über Erfahrungen freuen.! Und über Erfahrungen von Versicherten, die vllt auch bei der Barmenia sind und generell auch chronische Erkrankungen haben. Würdet ihr euch wieder privat versichern oder eher zu gesetzlichen Kasse gehen, wenn ihr die Möglichkeit zur pauschalen Beihilfe hättet?
Liebe Grüße und ich freue mich über jede Erfahrung.
GKV oder PKV- Dringend - öffnungsaktion
Moderator: Moderatoren
Re: GKV oder PKV- Dringend - öffnungsaktion
Die Kollegin verwechselt wohl etwas. Der Zugang über die Öffnungsaktion eröffnet den Zugang zu den beihilfekonformen Grundtarifen und ggf. Wahlleistungstarifen (wenn die Beihilfe Wahlleistungen erstattet). In diesen befindet sich auch jede*r andere Beamte, nur im Falle der Öffnungsaktion ohne Ausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von "bis zu höchstens" 30 %.
Es ist kein separater "Sondertarif".
Ich kann jedoch nur immer wieder empfehlen dringend "anonyme Risikovorabfragen" bei allen in Frage kommenden Krankenversicherern zu machen. Denn es ist tatsächlich so, dass die ein und gleiche Vorerkrankung bei anderen Krankenversicherern zu anderen Risikobewertungen führen, so dass unter Umständen ein geringer Risikozuschlag anfällt - egal ob "mit oder ohne" Öffnungsaktion.
Die Beihilfe orientiert sich ja auch tatsächlich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse / SGB V aber nicht hinsichtlich des EBM und zu erwähnen dass "bitte nicht über den 3,5 fachen Satz" abgerechnet werden soll ist auch unnötig, da das nur mit einer separaten Vereinbarung möglich ist. Diese muss der Arzt auch persönlich den Versicherten verständlich erläutern muss und man muss diesen absolut nicht unterschreiben.
Die Schilderungen der Kollegin klingen eher nach dem Standard- oder dem Basistarif als Sozialtarife der Privaten Krankenversicherer und diese stehen auch den Beihilfeberechtigten in der prozentualen Absicherung offen oder sie steigert mit der Angst aufgrund der Mythen zu sehr rein. Das ist ein riesiger Unterschied zum Grundtarif. Irgend eine "Angst" zu haben ist hier tatsächlich unnötig, wichtig ist grundsätzlich dass die Leistungen "medizinisch notwendig" zu sein haben.
Klar gibt es nie eine Garantie, dass die Krankenversicherer sich nicht doch "quer" stellen können - das ist unabhängig von der Öffnungsaktion. Neben dem Weg über den Obundsmann, empfiehlt es sich immer eine Rechtsschutzversicherung in der Tasche zu haben, wenn jetzt nicht für die Krankenversicherung sondern auch sonst generell im Leben.
Das ist aber auch nicht anderes als bei den gesetzlichen Krankenkasse, ich persönlich kenne oft genug die Erfahrung, dass ich Leistungen begehrt haben diese aber erstmal lang und breit abgelehnt wurden, erst nach einem Widerspruch und weiteren Erläuterungen wurden dann die Leistungen doch bewilligt. Man sagt sich ja, dass die Kassen das gerne so tun, in der Hoffnung, dass der Leistungsberechtigte doch von seinem Begehren absieht - wird wohl genauso bei manchen privaten sein.
Früher wurde übriges Beihilfeergänzungstarife zu den heutigen Grundtarifen gesagt, weil die ja die "Leistungen der Beihilfe ergänzen". Heute versteht man unter dem Begriff einen separaten Tarif der die Leistungseinschränkungen der Beihilfe um die jeweiligen angebotenen Leistungen erweitert.
Bei der Barmenia gibt es tatsächlich im "großen Beihilfeergänzungstarif" die Möglichkeit dass die weiteren Restkosten der ambulante und stationäre Leistungen übernommen werden, wenn die Beihilfe hier tatsächlich mal "nicht" leisten würde. Im "kleinen Beihilfeergänzungstaif" bei der Barmenia ist das aber wiederum nicht drin. Andere Krankenversicherer bieten auch ähnliche "große" Beihilfeergänzungstarife an, die auch ambulante und stationäre Heilbehandlungen mit absichern wie z.B. ARAG und der Deutsche Ring. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist aber relativ gesehen wohl vermutlich eher gering.
Aber selbst bei der Debeka oder anderen Krankenversicherern umfasst der Beihilfeergänzungstarif keine (allgemeinen) ambulanten oder stationären Heilbehandlungen und Millionen von Beamt*innen haben keine Probleme. Hie und Da muss man natürlich einen Eigenanteil leisten, der aber in der Regel verkraftbar ist.
Im Regelfall umfasst der Beihilfeergänzungstarif bei den meisten Krankenversicherern grundsätzlich folgende Leistungen: "Zahnersatz", "Heilpraktiker", "Auslandskrankenversicherung". Bei manchen anderen noch z.B. um "Kurtagegeld", "Sehhilfen", "Hilfsmittel" und "Einbett-Zimmer" erweitert. Starke Beihilfeergänzungstarife (ohne jetzt ambulante und stationäre Leistungen zu übernehmen) übernehmen noch zusätzlich beispielhaft "Honorarvereinbarungen", "Vorsorgemaßnahmen", "Heilmittel", (nicht beihilfefähige) "Arzneimittel", etc.
Der Zugang über die Öffnungsaktion verwehr im übrigen auch nicht den Zugang zu den separaten Beihilfeergänzungstarifen, es ist nur halt nicht "verpflichtend". Wenn der Krankenversicherer damit einverstanden ist, kann man auch den Beihilfeergänzungstarif abschließen, oft wird dabei der "kleine" abgespeckte Beihilfeergänzungstarif angeboten. Bei der Barmenia als Beispiel umfasst dieser (nur) "Sehhilfen / LASIK" und "Zahnbehandlung / -ersatz", was für mich sogar recht wenig ist, wenn ich z.B. andere kleine Beihilfergänzungstarife ansehe.
Einen "kleinen" Beihilfeergänzungstarif kann man sich auch selbst basteln, falls der Versicherer einen solchen abgespeckten auch nicht anbieten mag:
- Auslands-Krankenversicherung über Automobilclub, Kreditkarte oder einen beliebigen Krankenversicherer
--> bei erheblichen Vorerkrankungen (insb. bei Kreditkarten) bitte in den Tarifbedingungen nachschauen, wie es da geregelt ist. Manchmal heißt es "nur wenn in den letzten 6 Monaten keine Behandlungen stattfand" oder besser "Verschlechterungen der Vorerkrankungen sind mitversichert" etc. bei Europ beispielsweise reicht es dass der Arzt bei Vorerkrankungen die Reisetauglichkeit attestiert hat.
- Ein/Zweibettzimmer über die Tarife UZ1 oder UZ2 der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Restkosten für Zahnersatz für den Tarif "DentOptimal" der Würzburger, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Kurkosten: Tarif "KombiMed KUR" der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
--> Achtung nur max. 40 € / Tag falls der Grundtarif der PKV etwas zu Kuren bezahlt. Nicht dass man vergeblich mehr Beitrag zahlt aber trotzdem nur max. 40 € / Tag erhält.
- Kurkosten 2 / Krankenhaustagegeld: Ebenfalls Tarif "KombiMed KKHT" der DKV, nicht medizinische Kuren heißen dort "Vorsorgemaßnahmen". Man erhält also nicht nur Krankenhaustagegeld beim normalen Krankenhausaufenthalt sondern auch wenn man in einer vollstationären Vorsorge- oder einer Rehabilitationsmaßnahme /-Kur befindet. Kann man also ggf. mit dem Kurtagegeld kombinieren.
Alle Angaben und Überlegungen ohne Gewähr, als Laie selbst zusammengetragen und stellen auch nicht eine Tarif / Versicherungsempfehlung dar.
Es ist kein separater "Sondertarif".
Ich kann jedoch nur immer wieder empfehlen dringend "anonyme Risikovorabfragen" bei allen in Frage kommenden Krankenversicherern zu machen. Denn es ist tatsächlich so, dass die ein und gleiche Vorerkrankung bei anderen Krankenversicherern zu anderen Risikobewertungen führen, so dass unter Umständen ein geringer Risikozuschlag anfällt - egal ob "mit oder ohne" Öffnungsaktion.
Die Beihilfe orientiert sich ja auch tatsächlich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse / SGB V aber nicht hinsichtlich des EBM und zu erwähnen dass "bitte nicht über den 3,5 fachen Satz" abgerechnet werden soll ist auch unnötig, da das nur mit einer separaten Vereinbarung möglich ist. Diese muss der Arzt auch persönlich den Versicherten verständlich erläutern muss und man muss diesen absolut nicht unterschreiben.
Die Schilderungen der Kollegin klingen eher nach dem Standard- oder dem Basistarif als Sozialtarife der Privaten Krankenversicherer und diese stehen auch den Beihilfeberechtigten in der prozentualen Absicherung offen oder sie steigert mit der Angst aufgrund der Mythen zu sehr rein. Das ist ein riesiger Unterschied zum Grundtarif. Irgend eine "Angst" zu haben ist hier tatsächlich unnötig, wichtig ist grundsätzlich dass die Leistungen "medizinisch notwendig" zu sein haben.
Klar gibt es nie eine Garantie, dass die Krankenversicherer sich nicht doch "quer" stellen können - das ist unabhängig von der Öffnungsaktion. Neben dem Weg über den Obundsmann, empfiehlt es sich immer eine Rechtsschutzversicherung in der Tasche zu haben, wenn jetzt nicht für die Krankenversicherung sondern auch sonst generell im Leben.
Das ist aber auch nicht anderes als bei den gesetzlichen Krankenkasse, ich persönlich kenne oft genug die Erfahrung, dass ich Leistungen begehrt haben diese aber erstmal lang und breit abgelehnt wurden, erst nach einem Widerspruch und weiteren Erläuterungen wurden dann die Leistungen doch bewilligt. Man sagt sich ja, dass die Kassen das gerne so tun, in der Hoffnung, dass der Leistungsberechtigte doch von seinem Begehren absieht - wird wohl genauso bei manchen privaten sein.
Früher wurde übriges Beihilfeergänzungstarife zu den heutigen Grundtarifen gesagt, weil die ja die "Leistungen der Beihilfe ergänzen". Heute versteht man unter dem Begriff einen separaten Tarif der die Leistungseinschränkungen der Beihilfe um die jeweiligen angebotenen Leistungen erweitert.
Bei der Barmenia gibt es tatsächlich im "großen Beihilfeergänzungstarif" die Möglichkeit dass die weiteren Restkosten der ambulante und stationäre Leistungen übernommen werden, wenn die Beihilfe hier tatsächlich mal "nicht" leisten würde. Im "kleinen Beihilfeergänzungstaif" bei der Barmenia ist das aber wiederum nicht drin. Andere Krankenversicherer bieten auch ähnliche "große" Beihilfeergänzungstarife an, die auch ambulante und stationäre Heilbehandlungen mit absichern wie z.B. ARAG und der Deutsche Ring. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist aber relativ gesehen wohl vermutlich eher gering.
Aber selbst bei der Debeka oder anderen Krankenversicherern umfasst der Beihilfeergänzungstarif keine (allgemeinen) ambulanten oder stationären Heilbehandlungen und Millionen von Beamt*innen haben keine Probleme. Hie und Da muss man natürlich einen Eigenanteil leisten, der aber in der Regel verkraftbar ist.
Im Regelfall umfasst der Beihilfeergänzungstarif bei den meisten Krankenversicherern grundsätzlich folgende Leistungen: "Zahnersatz", "Heilpraktiker", "Auslandskrankenversicherung". Bei manchen anderen noch z.B. um "Kurtagegeld", "Sehhilfen", "Hilfsmittel" und "Einbett-Zimmer" erweitert. Starke Beihilfeergänzungstarife (ohne jetzt ambulante und stationäre Leistungen zu übernehmen) übernehmen noch zusätzlich beispielhaft "Honorarvereinbarungen", "Vorsorgemaßnahmen", "Heilmittel", (nicht beihilfefähige) "Arzneimittel", etc.
Der Zugang über die Öffnungsaktion verwehr im übrigen auch nicht den Zugang zu den separaten Beihilfeergänzungstarifen, es ist nur halt nicht "verpflichtend". Wenn der Krankenversicherer damit einverstanden ist, kann man auch den Beihilfeergänzungstarif abschließen, oft wird dabei der "kleine" abgespeckte Beihilfeergänzungstarif angeboten. Bei der Barmenia als Beispiel umfasst dieser (nur) "Sehhilfen / LASIK" und "Zahnbehandlung / -ersatz", was für mich sogar recht wenig ist, wenn ich z.B. andere kleine Beihilfergänzungstarife ansehe.
Einen "kleinen" Beihilfeergänzungstarif kann man sich auch selbst basteln, falls der Versicherer einen solchen abgespeckten auch nicht anbieten mag:
- Auslands-Krankenversicherung über Automobilclub, Kreditkarte oder einen beliebigen Krankenversicherer
--> bei erheblichen Vorerkrankungen (insb. bei Kreditkarten) bitte in den Tarifbedingungen nachschauen, wie es da geregelt ist. Manchmal heißt es "nur wenn in den letzten 6 Monaten keine Behandlungen stattfand" oder besser "Verschlechterungen der Vorerkrankungen sind mitversichert" etc. bei Europ beispielsweise reicht es dass der Arzt bei Vorerkrankungen die Reisetauglichkeit attestiert hat.
- Ein/Zweibettzimmer über die Tarife UZ1 oder UZ2 der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Restkosten für Zahnersatz für den Tarif "DentOptimal" der Würzburger, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Kurkosten: Tarif "KombiMed KUR" der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
--> Achtung nur max. 40 € / Tag falls der Grundtarif der PKV etwas zu Kuren bezahlt. Nicht dass man vergeblich mehr Beitrag zahlt aber trotzdem nur max. 40 € / Tag erhält.
- Kurkosten 2 / Krankenhaustagegeld: Ebenfalls Tarif "KombiMed KKHT" der DKV, nicht medizinische Kuren heißen dort "Vorsorgemaßnahmen". Man erhält also nicht nur Krankenhaustagegeld beim normalen Krankenhausaufenthalt sondern auch wenn man in einer vollstationären Vorsorge- oder einer Rehabilitationsmaßnahme /-Kur befindet. Kann man also ggf. mit dem Kurtagegeld kombinieren.
Alle Angaben und Überlegungen ohne Gewähr, als Laie selbst zusammengetragen und stellen auch nicht eine Tarif / Versicherungsempfehlung dar.
-
- Beiträge: 326
- Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
- Behörde:
Re: GKV oder PKV- Dringend - öffnungsaktion
mir wurde noch nie über den 3,5 fachen satz abgerechnet und selbst der 3,5 fache kommt sehr selten vor...
ich habe gar keinen beihilfeergaenzungstarif und hatte deswegen noch nie probleme gehabt. wenn man allerdings beispielsweise zur physiotherapie muss dann ist es gut möglich, dass die beihilfe nur sätze abrechnet, die du sowieso bei keinem physiotherapeuten bekommst. das hatte ich in der tat auch schon. war jetzt aber kein wirkliches problem für mich pers. da bleibt man halt auf ein paar euro sitzen. aber du meintest halt, dass du zur physio musst.
gesetzliche würde ich meiden wie der teufel das weihwasser. überalternde gesellschaft, schlechtere leistungen als die private...
ich habe gar keinen beihilfeergaenzungstarif und hatte deswegen noch nie probleme gehabt. wenn man allerdings beispielsweise zur physiotherapie muss dann ist es gut möglich, dass die beihilfe nur sätze abrechnet, die du sowieso bei keinem physiotherapeuten bekommst. das hatte ich in der tat auch schon. war jetzt aber kein wirkliches problem für mich pers. da bleibt man halt auf ein paar euro sitzen. aber du meintest halt, dass du zur physio musst.
gesetzliche würde ich meiden wie der teufel das weihwasser. überalternde gesellschaft, schlechtere leistungen als die private...