bei mir ist eine Beförderung auf A13 (LG 2.1) in Aussicht. Erstmal ja ein Grund zum Feiern aber ich habe schon öfter gehört, dass die A13 quasi eine sehr komfortable "Fessel" sei, da die meisten Stellen nur bis A12 ausgeschrieben werden, sprich der Wechsel zu einer anderen Behörde oder gar ein anderes Bundesland oder zum Bund ist nur mit vorheriger Rückstufung möglich, was ja eine gewisse Hürde darstellt.
Könnt ihr das bestätigen oder dem widersprechen? Ich bin Mitte 30 und meine Lebensgefährtin arbeitet in der Forschung, muss daher regelmäßig den Arbeitsort wechseln, bis sie hoffentlich irgendwann eine W-Professur erhält, was dann für mich den Wechsel erforderlich/erstrebenswert machen würde, will mich aber mit der A13 nun nicht selbst schachmatt setzen.
Danke

Vllt. noch ergänzend: Ich habe keinen Master und ein Praxisaufstieg wäre vllt. auch möglich aber da muss man ja auch erstmal durchkommen...