Auslöser meiner massiven gesundheitlichen Verschlechterung ist eindeutig das BAnST Schreiben.
Ich stehe seitdem unter Tabletten.
Auszug:
Quelle: HRR-Strafrecht.de – Online-Zeitschrift und Rechtsprechungsdatenbank zum Beschluss BGH 4 StR 168/13
In ihrem Beschluss stellen die Karlsruher Richter klar, wann eine psychische Verletzung als Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB gilt. Dies lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Rein psychische Empfindungen genügen [nicht], um einen Körperverletzungserfolg […] zu begründen. Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer [… ] Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, […], aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung […] dar.“
Es gibt im Internet eine Schmerzensgeldtabelle, Schmerzensgeld für psychische Schäden.
Reaktivierung ≙ Körperverletzung
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
Dann verklag die BanstPT und halte uns über die Klage auf dem Laufenden. Wenn du gewinnst hilfst du tausenden Ruhestandsbeamten, denen es genauso geht wie dir.
Zuletzt geändert von Pipapo am 13.04.2023 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
Kann ich nicht unterschreiben.
Klar, mache ich mir jedes Mal Gedanken, aber mir geht es nicht "sehr schlecht".
Ich bezweifle auch, dass du für alle sprechen kannst.
Und zum Rest: Lass doch bitte die Kirche im Dorf und unterstelle keine Straftat, nur weil man es gewagt hat, dich zur Reaktivierungsuntersuchung einzuladen.
Gruß
blink182
blink182
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
Mobbing wird heute auch nicht mehr ignoriert.
Des weiteren: § 46 BBG Absatz 1 ….Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. ….
Von regelmäßigen Abständen kann bei mir nicht die Rede sein. Nach über 20 Jahren. Und eine erneute Berufung kommt jetzt doch in Betracht? Also was nun?
Einen Rechtsstreit wird, wenn, dann gegen den Bearbeiter geführt.
Ist natürlich zeitaufwendig und man darf nicht vergessen ‚das System schützt sich selbst‘.
Des weiteren: § 46 BBG Absatz 1 ….Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht. ….
Von regelmäßigen Abständen kann bei mir nicht die Rede sein. Nach über 20 Jahren. Und eine erneute Berufung kommt jetzt doch in Betracht? Also was nun?
Einen Rechtsstreit wird, wenn, dann gegen den Bearbeiter geführt.
Ist natürlich zeitaufwendig und man darf nicht vergessen ‚das System schützt sich selbst‘.
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
Ein Rechtsstreit wird gegen den Dienstherren geführt, nicht gegen den Erfüllungsgehilfen Bearbeiter. Aber war klar, dass jetzt die Ausreden kommen, warum nicht geklagt wird.
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
@KlausK Deine Gedanken drücken deine Wut aus. Reibe dich nicht zu sehr daran auf. Wenn solche „Umstände des Einzelfalls“ bei dir vorliegen, dann leg diese deinem Dienstherrn schriftlich vor. Ob er sich deiner Sichtweise anschließt, wird sich dann zeigen. Der Gutachter selber entscheidet nicht, ob du zur Überprüfung eingeladen wirst und welche Fragen beantwortet werden sollen, er erhält vom Dienstherrn den Auftrag („Erfüllungsgehilfe“ schreibt Pipapo). Adressat deiner Sichtweise und Argumente ist der Dienstherr und nicht der Arzt.
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Re: Reaktivierung ≙ Körperverletzung
Klaus K
für jeden, der mit der Reaktivierung konfrontriert wird, gelangt in einen emotionalen Ausnahmezustand.
Daraus eine strafbare Handlung zu konstruieren ist sehr weit her geholt. Allein der subjektive Tatbestand dieser Straftat läßt sich weder ergründen noch belegen. Wen willst du dafür belangen?
Du solltest deinen Fokus darauf legen, alles wichtigen Dokumente( alte und neue Arztbriefe/Gutachten/ärztlichen Stellungenahmen/MRT/CT/Röntgen usw.) zusammen zu tragen und dich mit Hilfe deines behandelnden Arzt auf die anstehende ärztl. Untersuchung vorbereiten.
Es ist auch nicht schlimm, wenn du dir dazu Notizen machst und die mitnimmst. Aushändigen solltest du sie aber nicht.
Ein Strafverfahren bringt niemanden etwas. Auf der Strecke bleibst nur du. Weil dein bereits angschlagenes Nervenkostrüm weitere Einschläge erfährt. Das ist vorprorammierter Stress....
für jeden, der mit der Reaktivierung konfrontriert wird, gelangt in einen emotionalen Ausnahmezustand.
Daraus eine strafbare Handlung zu konstruieren ist sehr weit her geholt. Allein der subjektive Tatbestand dieser Straftat läßt sich weder ergründen noch belegen. Wen willst du dafür belangen?
Du solltest deinen Fokus darauf legen, alles wichtigen Dokumente( alte und neue Arztbriefe/Gutachten/ärztlichen Stellungenahmen/MRT/CT/Röntgen usw.) zusammen zu tragen und dich mit Hilfe deines behandelnden Arzt auf die anstehende ärztl. Untersuchung vorbereiten.
Es ist auch nicht schlimm, wenn du dir dazu Notizen machst und die mitnimmst. Aushändigen solltest du sie aber nicht.
Ein Strafverfahren bringt niemanden etwas. Auf der Strecke bleibst nur du. Weil dein bereits angschlagenes Nervenkostrüm weitere Einschläge erfährt. Das ist vorprorammierter Stress....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.