Versorgung / Status / öffentliches Recht (Einordnung Sozialversicherungspflicht)

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Dienstunfall_L
Beiträge: 900
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Versorgung / Status / öffentliches Recht (Einordnung Sozialversicherungspflicht)

Beitrag von Dienstunfall_L »

Es geht um diesen Textteil:
„Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen

1. Wer ist „in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis“?
Als erstes fallen mir Beamte und Richter ein.
Wahlbeamte? Minister? Ich kenne mich nicht aus. Kann mir das jmd. sagen?

Sind das alles Beamte? Erhalten sie alle Besoldung?
Oder gibt es einen Personenkreis, der darunter fällt und der Sozialversicherungspflicht unterliegt?

2. Und wer steht in einem „Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen“?
- außer Empfänger von Beschädigtenversorgung (Bundesversorgungsgesetz)
- außer Hinterbliebene (Hinterbliebenenversorgung)

Dieser Personenkreis ist im Arbeitsverhältnis und unterliegt der Sozialversicherungpflicht.
Aber wer von ihnen - außer den Empfängern von Beschädigtenversorgung, Witwen, Witwern, Waisen - kann gleichzeitig beamtenrechtliche Versorgung erhalten? Welche beamtenrechtliche Versorgung kann man erhalten im Arbeitsverhältnis außer Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung?

Vielleicht kennt sich jemand aus, auch Teilwissen hilft mir. Vielen vielen Dank!
Antworten