Ziffer GOÄ 9090 statt 9100 beim Knochenaufbau
Verfasst: 21. Mär 2023, 13:11
Ziffer GOÄ großer Knochenaufbau bei Implantatsetzung.
Hallo ihr Lieben,
folgende Situation: ich brauche ein Implantat, weil der Zahn gerissen werden musste. Beim Kostenvoranschlag hat die Post B die Ziffer 9100 schon abgelehnt, weil sie diese nicht für gerechtfertigt hielt und stattdessen die Ziffer 9090 für einen kleinen Knochenaufbau angesetzt.
Mein Kieferchirurg meinte dann, er hätte die Ziffer 9100 vorsorglich angesetzt, im Falle dass wir die wirklich benötigen würde er dies auch dementsprechend begründen damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.
Ich reichte die Rechnung an die Post B und Beihilfe ein.
Bei der Ziffer 9100 schrieb er Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation mit 348, 49 €.
Bei der Erstattung wurde von der PostB/Beihilfe lapidar mitgeteilt: die Ziffer 9100 ist für einen großen Knochenaufbau vorgesehen. Dies ist aus der Rechnung nicht ersichtlich. Die Ziffer 9090 ist für einen kleinen Konochenaufbau vorgesehen. Deshalb haben wir statt der Ziffer 9100 die Ziffer 9090 erstattet. Das macht einen Preisdifferenz von circa 285 € aus.
Eine fernmündliche Nachfrage beim Sachbearbeiter ergab, dass bei einem einzelnen Zahn nie ein großer Knochenaufbau stattfinden könnte und zudem die Menge des abgerechneten Materials auch gegen einen großen Knochenaufbau spricht.
Ich schrieb der Abrechnungsstelle des Kieferchirurgen diese Nachricht und behielt den Differenzbetrag von der Rechnung ein.
Sofort bekam ich eine Antwort, dass ich vorsorglich Widerspruch einreichen sollte, um keine Frist zu verpassen.Ich würde eine Begründung für die Rec htmäßigkeit der Abrechnung nachgereicht bekommen.
Ein paar Tage später kam die Begründung. Hier wurde auch nochmals auf die amtliche Begründung der Bundesregierung / Bundesrat hingewiesen, das die Rechtmäßigkeit bestätigte. Gleichzeitig wurde ich informiert, dass ich die Rechnung nun sofort zu begleichen hätte, weil ich bereits im Zahlungsverzug wäre. Ich konnte noch eine Aufschiebung der Zahlung für 18 Tage erreichen.
Einen Tag vor Ablauf der Frist hakte ich bei der Post B nach, wie denn der Stand der Bearbeitung wäre. Er meinte, das Schreiben wäre bereits mit einem negativen Bescheid an mich versandt worden. Die Begründung: die Kasse/Beihilfe ist anderer Meinung wie die Abrechnungsstelle.
Ich verwies auf die amtliche Begründung für die Rechtmäßigkeit , worauf mir mitgeteilt wurde, dass sehe die Post B anders. Mein Widerspruch würde an den Widerspruchsauschuss gehen, der alle 2-3 Wochen tagt. Große Hoffnungen könnte er mir aber nicht machen, dass ich hier einen positven Bescheid erhalten würde.
Die Abrechnungsstelle beharrt auf die Bezahlung, die Post B verweigert diese. Also wandte ich mich an die Ärztekammer: die Ärztekammer meinte, das Problem mit der Post B und einigen Beihilfestellen wäre dort bekannt, allerdings steht dem Zahnarzt die Leistung nach 9100 zu. Ich sollte doch alle Unterlagen an die Ärztekammer senden und würde dann ein Schreiben zur Einreichung bei der Post B erhalten.
Soweit so gut. Ich zahlte also an die Abrechnungsstelle und forschte abends noch im Netz nach dieser Ziffer 9100.
Ich war baff erstaunt, als ich ein Gerichtsurteil von LA Würzburg fand. Klägerin gegen die Post P wegen der Ziffer 9100.
Der Zahnarzt begründete auch mit "Aufbau des Alveolarfortsatz" . Trotzdem gab das Gericht der Post B Recht.
Nach der Aussage der Ärztekammer war mir klar gegen die Post B zu klagen - ich frage mich allerdings wie das Gericht in Würzburg die Klage ablehnen konnte und der Argumentation der Post B folgen konnte?
Hat jemand von euch Erfahrung mit der Ziffer 9100 bei einem Implantat ? Wurde diese Kostenübernahme auch abgelehnt?
Jetzt schon mal ein danke schön für euere Rückmeldung
Hallo ihr Lieben,
folgende Situation: ich brauche ein Implantat, weil der Zahn gerissen werden musste. Beim Kostenvoranschlag hat die Post B die Ziffer 9100 schon abgelehnt, weil sie diese nicht für gerechtfertigt hielt und stattdessen die Ziffer 9090 für einen kleinen Knochenaufbau angesetzt.
Mein Kieferchirurg meinte dann, er hätte die Ziffer 9100 vorsorglich angesetzt, im Falle dass wir die wirklich benötigen würde er dies auch dementsprechend begründen damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt.
Ich reichte die Rechnung an die Post B und Beihilfe ein.
Bei der Ziffer 9100 schrieb er Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation mit 348, 49 €.
Bei der Erstattung wurde von der PostB/Beihilfe lapidar mitgeteilt: die Ziffer 9100 ist für einen großen Knochenaufbau vorgesehen. Dies ist aus der Rechnung nicht ersichtlich. Die Ziffer 9090 ist für einen kleinen Konochenaufbau vorgesehen. Deshalb haben wir statt der Ziffer 9100 die Ziffer 9090 erstattet. Das macht einen Preisdifferenz von circa 285 € aus.
Eine fernmündliche Nachfrage beim Sachbearbeiter ergab, dass bei einem einzelnen Zahn nie ein großer Knochenaufbau stattfinden könnte und zudem die Menge des abgerechneten Materials auch gegen einen großen Knochenaufbau spricht.
Ich schrieb der Abrechnungsstelle des Kieferchirurgen diese Nachricht und behielt den Differenzbetrag von der Rechnung ein.
Sofort bekam ich eine Antwort, dass ich vorsorglich Widerspruch einreichen sollte, um keine Frist zu verpassen.Ich würde eine Begründung für die Rec htmäßigkeit der Abrechnung nachgereicht bekommen.
Ein paar Tage später kam die Begründung. Hier wurde auch nochmals auf die amtliche Begründung der Bundesregierung / Bundesrat hingewiesen, das die Rechtmäßigkeit bestätigte. Gleichzeitig wurde ich informiert, dass ich die Rechnung nun sofort zu begleichen hätte, weil ich bereits im Zahlungsverzug wäre. Ich konnte noch eine Aufschiebung der Zahlung für 18 Tage erreichen.
Einen Tag vor Ablauf der Frist hakte ich bei der Post B nach, wie denn der Stand der Bearbeitung wäre. Er meinte, das Schreiben wäre bereits mit einem negativen Bescheid an mich versandt worden. Die Begründung: die Kasse/Beihilfe ist anderer Meinung wie die Abrechnungsstelle.
Ich verwies auf die amtliche Begründung für die Rechtmäßigkeit , worauf mir mitgeteilt wurde, dass sehe die Post B anders. Mein Widerspruch würde an den Widerspruchsauschuss gehen, der alle 2-3 Wochen tagt. Große Hoffnungen könnte er mir aber nicht machen, dass ich hier einen positven Bescheid erhalten würde.
Die Abrechnungsstelle beharrt auf die Bezahlung, die Post B verweigert diese. Also wandte ich mich an die Ärztekammer: die Ärztekammer meinte, das Problem mit der Post B und einigen Beihilfestellen wäre dort bekannt, allerdings steht dem Zahnarzt die Leistung nach 9100 zu. Ich sollte doch alle Unterlagen an die Ärztekammer senden und würde dann ein Schreiben zur Einreichung bei der Post B erhalten.
Soweit so gut. Ich zahlte also an die Abrechnungsstelle und forschte abends noch im Netz nach dieser Ziffer 9100.
Ich war baff erstaunt, als ich ein Gerichtsurteil von LA Würzburg fand. Klägerin gegen die Post P wegen der Ziffer 9100.
Der Zahnarzt begründete auch mit "Aufbau des Alveolarfortsatz" . Trotzdem gab das Gericht der Post B Recht.
Nach der Aussage der Ärztekammer war mir klar gegen die Post B zu klagen - ich frage mich allerdings wie das Gericht in Würzburg die Klage ablehnen konnte und der Argumentation der Post B folgen konnte?
Hat jemand von euch Erfahrung mit der Ziffer 9100 bei einem Implantat ? Wurde diese Kostenübernahme auch abgelehnt?
Jetzt schon mal ein danke schön für euere Rückmeldung