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Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 17:08
von Allium
welche Optionen gäbe es denn, wenn ein DDU Beamter mit Schwerbehinderung wieder eingesetzt werden soll und der Beamte nicht Vollzeit arbeiten kann und will? Eine Nachfrage bei der Personalstelle ergab, dass es äußerst selten ist, dass Beamte als teildienstfähig zurück geordert werden, es gäbe aber die Möglichkeit bei voller Besoldung weniger Stunden auf einem Sonderdienstposten zu arbeiten? Hat hier jemand damit Erfahrungen?

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 18:06
von Mainstream1
Das habe ich moch nie gehört, gibt das Bundesbeamtenrecht auch nicht her. Wäre ja Zeitung lesen am grünen Schreibtisch und die Zeit absitzen... schrecklich!
Entweder ist man teildienstunfähig mit 50 plus x Prozent also einsetzbar oder voll dienstfähig.
Bei voller Dienstfahigkeit hat man dann 50 statt 41 Wochenstunden (Schwerbehinderung 50% oder mehr) oder kann Teilzeit beantragen (mind. 20 Stunden, also 50%....mit entsprechend verminderten Bezügen).
Bei Teil-Du z. B. 50 % muss man dann 20 Stunden machen und bekommt dafür die Bezüge plus einem Zuschlag von der Hälfte der Ruhensbezüge auf die restlichen 50, also 25%)

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 18:38
von Pipapo
Mainstream1 hat geschrieben: 12. Mär 2023, 18:06
Bei voller Dienstfahigkeit hat man dann 50 statt 41 Wochenstunden (Schwerbehinderung 50% oder mehr)..l.ll
?????

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 19:07
von Allium
Mainstream1 hat geschrieben: 12. Mär 2023, 18:06
Bei Teil-Du z. B. 50 % muss man dann 20 Stunden machen und bekommt dafür die Bezüge plus einem Zuschlag von der Hälfte der Ruhensbezüge auf die restlichen 50, also 25%)
verstehe ich dich richtig, du meinst bei 50% Arbeit bei Teildienstfähigkeit (20 Stunden) würde man dann 75% verdienen?

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 19:23
von Mainstream1
Bei den Wochenstunden 40 statt 41, da ist ein Tippfehler.

ZUur Frage:
Bei TeilDU von 50 % muss man 20 Stunden arbeiten. Also bekommt 50 % von den normalen Bezügen. Zusätzlich 25% von den Ruhensbezügen als Aufschlag m. E., also vom Ruhegehalt je nach Satz. Das sind dann zusammen nicht 75 % von der normalen Besoldung, sondern etwas weniger. Da die 25% ja vom vorher errechneten und erhaltenen Ruhegeld bestimmt werden . So meine Information.

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 20:06
von Allium
das stell ich mir irgendwie wie eine Milchmädchenrechnung vor, wenn der Beamte davon noch seine volle PKV zahlen muss...finanziell eher gar kein Vorteil

Re: Reaktivierung eines frühpensionerten schwerbehinderten Beamten aus dem DDU

Verfasst: 12. Mär 2023, 20:12
von Mainstream1
So ist, die PKV ist dann wieder zu 50 Beihilfe zu ergänzen. Fahrtkosten zur Arbeit kommen auch noch dazu.
Aber: Man kann die ruhegahaltsfähigen Zeiten ausbauen und die Kürzung bis hin zu Null reduzieren, je nach dem, wie lange man noch schafft.