Hallo,
Ich habe folgendes Problem: anerkannte Dienstunfall . Dauerhaft Physiotherapie und Ergotherapie notwendig. Kosten werden nur nach Beihilfehöchstsatz übernommen, der aber so niedrig liegt (noch unter GKV), dass ich keinen Therapeuten finde, der zu diesem Satz arbeiten möchte, zumal das ja privat abgerechnet werden muss. So entstehen zwischen 10 und 30 Euro Eigenanteil pro Sitzung, was auf Dauer nicht tragbar ist.
Die Dienstunfallfürsorge Land Hessen muss privat abgerechnet werden und wird dann erstattet bis zu den Höchstsätzen der Beihilfe (Heilmittelkatalog).
Gibt es das ähnliche Erfahrungen oder Tipps ? Bin in der GKV , habe also keine PKV.
Danke und Grüße
Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Im Beamtenversorgungsgesetz ist nicht ersichtlich, dass vorgesehen ist, dass du anteilige Kosten trägst. Ist das eine Landesregelung? Ich kenne es aus meinem BL so, dass ich z.B. Therapie beantrage und bei Kostenzusage der Satz genannt wird, zu dem abgerechnet werden darf. Der Satz entspricht meines Wissens i.d.R. der Landesbeihilferegelung. Für erfolgte Leistung erhalte ich eine Rechnung, die ich mit Kostenübernahmeantrag einreiche bei Unfallfürsorgestelle.
Hast du nach der Rechtsgrundlage gefragt oder kennst du sie?
Hast du nach der Rechtsgrundlage gefragt oder kennst du sie?
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Danke für die Antwort. Das Verfahren in Hessen ist so wie oben dargestellt. Im Merkblatt ist es so erklärt:
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
…
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
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Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
verstehe ich das richtig, dass wenn man einen dienstunfall hatte, man wie in deinem fall schlechter gestellt ist als wenn die abrechnung ueber die beihilfe erfolgt? kann man die abrechnung nicht einfach von vorneherein ueber beihilfe und pkv machen?trulla hat geschrieben: ↑11.03.2023 22:59 Danke für die Antwort. Das Verfahren in Hessen ist so wie oben dargestellt. Im Merkblatt ist es so erklärt:
„Im Rahmen der Dienstunfallfürsorge bestehen die in den §§ 35 - 54 HBeamtVG geregelten Ansprüche und Pflichten. Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf.
Die Dienstunfallfürsorge sieht ein Kostenerstattungsverfahren ähnlich der Beihilfe vor. Daraus resultiert, dass die/der Geschädigte zunächst einen privaten Behandlungsvertrag mit den gewählten Ärzten, Kliniken, Therapeuten etc. schließt und damit auch in der Erstattungspflicht der in Rechnung gestellten Leistungen steht.
…
Die Dienstunfallfürsorge umfasst unter anderem die Kostenübernahme angemessener und notwendiger Heilmaßnahmen, die grundsätzlich ebenso zu beurteilen sind wie im Beihilferecht, d.h. es gelten die Höchstsätze der Beihilfe …Zur Vermeidung von Überschreitungen der in der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) vorgesehenen Regelspanne ist, sofern möglich, die Ärztin oder der Arzt bzw. die Krankenhausverwaltung vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass ein Dienstunfall vorliegt und seitens der Beschäftigungsbehörde nur die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß GOÄ/GOZ erstattet werden können…“
Soweit entspricht das Vorgehen also diesem Merkblatt. In Bezug auf die Arztrechnungen gab es auch keine Probleme, aber die Höchstsätze der Beihilfe liegen eben sehr niedrig und kein Therapeut ist bereit , dafür zu arbeiten.da man hier sowieso überall auf Termine warten muss, hat man da auch wenig Möglichkeiten zu verhandeln.
"Die Kosten infolge eines erlittenen Dienstunfalls werden nach dem HBeamtVG erstattet, so dass keine Abrechnung über die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Beilhilfestelle Hessen erfolgen darf." schliesst der satz die beihilfe und pkv aus? na das waere ja eine ganz schoene sauerei. sollte man nicht besser gestellt sein wenn man auf grund eines dienstunfalls behandelt werden muss?
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Dienstunfall darf nicht uber Beihilfe und KV abgerechnet werden (das steht auch bei jedem Beihilfeantrag dabei).
Da ich in der GKV bin, muss ich jeden Arztbesuch vorher klären und im Zweifelsfall separate Abrechnung fordern (das ist nervig, da ja viele Dinge gar nicht so trennbar sind, ist ja ein und der gleiche Körper ).
Bei den Heilmitteln ist das Problem , dass die Beihilfehöchstsätze so niedrig sind.
Beispiel : KG 25,70 / Einheit.der Satz der GKV liegt schon drüber , für private Patienten werden hier zwischen 35 und 45 Euro berechnet. Die Differenz muss ich dann zahlen…
Da ich in der GKV bin, muss ich jeden Arztbesuch vorher klären und im Zweifelsfall separate Abrechnung fordern (das ist nervig, da ja viele Dinge gar nicht so trennbar sind, ist ja ein und der gleiche Körper ).
Bei den Heilmitteln ist das Problem , dass die Beihilfehöchstsätze so niedrig sind.
Beispiel : KG 25,70 / Einheit.der Satz der GKV liegt schon drüber , für private Patienten werden hier zwischen 35 und 45 Euro berechnet. Die Differenz muss ich dann zahlen…
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Erstattet die GKV nicht z.B. Physio nach GOÄ?
Die Beihilfe (anteilig) darf m.W. nicht weniger erstatten als die GKV, vielleicht wirst du dazu fündig.
Die Beihilfe (anteilig) darf m.W. nicht weniger erstatten als die GKV, vielleicht wirst du dazu fündig.
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Re: Dienstunfall und Heilmittel (Physiotherapie etc)
Die GOÄ ist fur privatärztliche Behandlungen außerhalb der GKV . Die GKV hat ihre eigenen Tarife.