Verstehe ich das richtig, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 gezahlt wird, wenn man verheiratet ist (standesamtlich)?
Person A ehelicht Person B in Deutschland (beide deutsche Staatsbürgerschaft, eine Person nicht im öD). Beide haben aber unterschiedliche Hauptwohnsitze.
Wird dann gem. Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1, gültig ab 1. April 2022) trotzdem 153,88 EUR/Monat gezahlt? In der BBesGVwV konnte ich nichts dazu finden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html (§ 39 Abs. 1 S. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html (Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1))
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 001908.htm (BBesGVwV)
Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 255
- Registriert: 10.06.2018 13:59
- Behörde:
-
- Beiträge: 46
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
-
- Beiträge: 115
- Registriert: 09.09.2018 10:58
- Behörde:
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
Zu wann soll diese Regelung gem. Referentenentwurf denn nicht mehr gelten ? Gibt es da einen Stichtag? Ich würde dann noch schnell das Standesamt aufsuchen.
-
- Beiträge: 255
- Registriert: 10.06.2018 13:59
- Behörde:
Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG
30.06.2023 soll wohl die letzte Möglichkeit sein, da ab 01.07.2023 dann alle leer ausgehen werden bezüglich des Familienzuschlags I.
Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)