Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

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Acta
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Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Acta »

Verstehe ich das richtig, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 gezahlt wird, wenn man verheiratet ist (standesamtlich)?

Person A ehelicht Person B in Deutschland (beide deutsche Staatsbürgerschaft, eine Person nicht im öD). Beide haben aber unterschiedliche Hauptwohnsitze.

Wird dann gem. Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1, gültig ab 1. April 2022) trotzdem 153,88 EUR/Monat gezahlt? In der BBesGVwV konnte ich nichts dazu finden.


Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html (§ 39 Abs. 1 S. 1 BBesG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html (Anlage V (zu § 39 Absatz 1 Satz 1))

https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 001908.htm (BBesGVwV)
Mainstream1
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Mainstream1 »

Ja
MS
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von StaatsdienerNr1 »

Zu wann soll diese Regelung gem. Referentenentwurf denn nicht mehr gelten ? Gibt es da einen Stichtag? Ich würde dann noch schnell das Standesamt aufsuchen.
Acta
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Acta »

30.06.2023 soll wohl die letzte Möglichkeit sein, da ab 01.07.2023 dann alle leer ausgehen werden bezüglich des Familienzuschlags I.

Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
Melfi
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Melfi »

Acta hat geschrieben: 12. Mär 2023, 12:17 30.06.2023 soll wohl die letzte Möglichkeit sein, da ab 01.07.2023 dann alle leer ausgehen werden bezüglich des Familienzuschlags I.

Siehe: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... VAngG.html (unten der Entwurf)
Dieses Datum dürfte zwischenzeitlich aber hinfällig sein, oder?
Mainstream1
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Mainstream1 »

Es soll jetzt am 1.1.2024 soweit kommen.
MS
Melfi
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Melfi »

Mainstream1 hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:44 Es soll jetzt am 1.1.2024 soweit kommen.
Wobei dann ja wahrscheinlich vom 31.12.2023 als letztem "Hochzeits-Stichtag" ausgegangen werden könnte, nehme ich an.
Mainstream1
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Mainstream1 »

31.12.2023 - ja, wenn du da einen Termin bekommst.. :D :lol:
MS
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Käptn iglo »

Wenn das "Schmerzensgeld" für Verheiratete wegfällt, wenn sie wohl noch weniger Beamte für eine Heirat aussprechen. ;)
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Aufsteiger85
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Aufsteiger85 »

Käptn iglo hat geschrieben: 21. Jun 2023, 16:54 Wenn das "Schmerzensgeld" für Verheiratete wegfällt, wenn sie wohl noch weniger Beamte für eine Heirat aussprechen. ;)
Und noch weniger Menschen für eine Beamtenlaufbahn.

Habe gerade mal gesucht - finde dazu aber nach wie vor nur einen Referentenentwurf... ist das inzwischen spruchreif?
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von BalBund »

So gut wie. Der neue Referentenentwurf wird gerade im kleinen Kreis, sprich BMI, BMF, BMAS abgestimmt, ich rechne mit einer Veröffentlichung bis Mitte September.
Acta
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Acta »

Mainstream1 hat geschrieben: 21. Jun 2023, 13:44 Es soll jetzt am 1.1.2024 soweit kommen.
Das wäre ja dann eine ziemlicher Schlag ins Gesicht, da lt. Kabinettsfassung des BBVAnpÄndG 2023/2024 zum 01.03.2024 der Familienzuschlag I nach § 40 Abs. 1 BBesG von derzeit 153,88 EUR auf 171,28 EUR im Monat steigen soll.

Der derzeitige Referentenentwurf des BBVAngG (§ 69 n) sieht ja vor, dass bei denen, die die Voraussetzungen erfüllt haben, der Beitrag eingefroren werden soll. Vielleicht lässt der Dienstherr dann die Erhöhung zu und lässt es zum 01.04.2024 erst einfrieren…

Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... -2024.html (Seite 26)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=3 (Seite 27)
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Aufsteiger85
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hat hier jemand was Neues gehört? Ist ja nun schon wieder ein Monat rum und eine Google-Suche bringt nicht wirklich neue Erkenntnisse.
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Aufsteiger85
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Re: Familienzuschlag I (Verheiratetenzuschlag) gem. § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

Beitrag von Aufsteiger85 »

Danke für die Links - geht's da nicht um alles AUSSER den Verheiratetenzuschlag bzw. die Umstrukturierung der dynamischen Besoldungsbestandteile? Oder lese ich das falsch?
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