Versteuerung der Pension
Verfasst: 6. Mär 2023, 09:15
Guten Morgen,
Ich habe eine allgemeine Frage, die sich leider für mich bisher im Word Wide Web nicht befriedigend lösen ließ.
Ich bin Bundesbeamtin einer Behörde in Berlin. Mir könnte in den nächsten Monaten die Dienstunfähigkeit drohen. Meine Pensionsansprüche im Falle der vorzeitigen Pensionierung sind mir bekannt und das die Pension abzüglich einiger Freibeträge versteuert wird.
Was mich vielmehr interessiert ist der Zeitpunkt der Versteuerung. Meine Freundin ist Steuerberaterin und meint im Zuge der Auszahlung wird das direkt vom Dienstherrn/ Pensionskasse unter Berücksichtigung der Freibeträge gemacht. Sprich man erhält die Nettopension aufs Konto- anders als die Rentner.
Das Internet sagt folgendes dazu: Auf eine Pension fallen Steuern an. Eine Pension ist in der Steuererklärung als Einkunft aus nicht selbstständiger Arbeit anzugeben. Sie unterliegt der selben Besteuerung, wie jedes herkömmliche Gehalt in vergleichbarer Höhe. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag.
Demnach würde es ja wie die Renten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuert. Dann ggf. mit vierteljährlichen Vorauszahlungen.
Meinen Dienstherrn habe ich bereits dazu befragt, es gab aber bisher keine Antwort dazu. Wäre toll, würdest ihr mir da helfen können.
Viele Grüße
Frauke
Ich habe eine allgemeine Frage, die sich leider für mich bisher im Word Wide Web nicht befriedigend lösen ließ.
Ich bin Bundesbeamtin einer Behörde in Berlin. Mir könnte in den nächsten Monaten die Dienstunfähigkeit drohen. Meine Pensionsansprüche im Falle der vorzeitigen Pensionierung sind mir bekannt und das die Pension abzüglich einiger Freibeträge versteuert wird.
Was mich vielmehr interessiert ist der Zeitpunkt der Versteuerung. Meine Freundin ist Steuerberaterin und meint im Zuge der Auszahlung wird das direkt vom Dienstherrn/ Pensionskasse unter Berücksichtigung der Freibeträge gemacht. Sprich man erhält die Nettopension aufs Konto- anders als die Rentner.
Das Internet sagt folgendes dazu: Auf eine Pension fallen Steuern an. Eine Pension ist in der Steuererklärung als Einkunft aus nicht selbstständiger Arbeit anzugeben. Sie unterliegt der selben Besteuerung, wie jedes herkömmliche Gehalt in vergleichbarer Höhe. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag.
Demnach würde es ja wie die Renten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuert. Dann ggf. mit vierteljährlichen Vorauszahlungen.
Meinen Dienstherrn habe ich bereits dazu befragt, es gab aber bisher keine Antwort dazu. Wäre toll, würdest ihr mir da helfen können.
Viele Grüße
Frauke