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Versteuerung der Pension

Verfasst: 6. Mär 2023, 09:15
von Tequila
Guten Morgen,

Ich habe eine allgemeine Frage, die sich leider für mich bisher im Word Wide Web nicht befriedigend lösen ließ.

Ich bin Bundesbeamtin einer Behörde in Berlin. Mir könnte in den nächsten Monaten die Dienstunfähigkeit drohen. Meine Pensionsansprüche im Falle der vorzeitigen Pensionierung sind mir bekannt und das die Pension abzüglich einiger Freibeträge versteuert wird.

Was mich vielmehr interessiert ist der Zeitpunkt der Versteuerung. Meine Freundin ist Steuerberaterin und meint im Zuge der Auszahlung wird das direkt vom Dienstherrn/ Pensionskasse unter Berücksichtigung der Freibeträge gemacht. Sprich man erhält die Nettopension aufs Konto- anders als die Rentner.

Das Internet sagt folgendes dazu: Auf eine Pension fallen Steuern an. Eine Pension ist in der Steuererklärung als Einkunft aus nicht selbstständiger Arbeit anzugeben. Sie unterliegt der selben Besteuerung, wie jedes herkömmliche Gehalt in vergleichbarer Höhe. Es gibt einen Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag.

Demnach würde es ja wie die Renten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuert. Dann ggf. mit vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Meinen Dienstherrn habe ich bereits dazu befragt, es gab aber bisher keine Antwort dazu. Wäre toll, würdest ihr mir da helfen können.

Viele Grüße

Frauke

Re: Versteuerung der Pension

Verfasst: 6. Mär 2023, 09:37
von Mainstream1
Es läuft alles so wie bisher, so ist es bei mir, also bekommst du nur den Nettobetrag plus die monatlichen Bezügemitteilungen.

Re: Versteuerung der Pension

Verfasst: 6. Mär 2023, 09:40
von zeerookah
Tequila hat geschrieben: 6. Mär 2023, 09:15 Was mich vielmehr interessiert ist der Zeitpunkt der Versteuerung. Meine Freundin ist Steuerberaterin und meint im Zuge der Auszahlung wird das direkt vom Dienstherrn/ Pensionskasse unter Berücksichtigung der Freibeträge gemacht. Sprich man erhält die Nettopension aufs Konto- anders als die Rentner.
Es ist so wie deine Freundin sagt.
Du solltest aber trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung machen wegen dem Freibetrag von 102€ und den Versicherungsfreibeträgen.
Und falls du sonst noch was geltend machen kannst. Bei Beamten spielt das Jahr des Pensionseintritt die entscheidende Rolle.
Das gilt dann bis ans Ende deiner Tage. Betreffs der Freibeträge.

Re: Versteuerung der Pension

Verfasst: 6. Mär 2023, 18:42
von Tequila
Vielen Lieben Dank für eure Antworten, ihr habt mir damit sehr geholfen!!!!!

Re: Versteuerung der Pension

Verfasst: 7. Mär 2023, 11:53
von Ozymandias
Wegen der 70% Beihilfe kann man in der Steuererklärung anders als früher sehr wahrscheinlich die Wahlleistungen der PKV eintragen, die sich dann anders als früher dann auch auswirken. Je nach Kosten dann auch noch Privathaftpflicht und KFZ-Haftpflicht, nur um die gängigeren mal zu nennen.