Amtsarzt während Elternzeit?

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Emmi
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Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Emmi »

Erstmal vielen Dank für das Teilen von Wissen. Ich habe vor einem dreiviertel Jahr meinen Fall hier geschildert und mir wurden sehr gute Tipps gegeben! Danke für jeden, der sich rückmeldet!

Zu mir und den aktuellen Fragen:
Ich bekomme nächste Woche mein erstes Kind, wurde letztes Jahr zum 1.6. in den Zwangsruhestand versetzt und kurz vor Eintritt in den Mutterschutz im Februar erhielt ich die Information, dass der nächste Termin beim Amtsarzt in Bälde anstehe. Aus der Erfahrung des letzten Jahres habe ich mir einen Anwalt genommen, der mich nun darüber informierte, dass man mich gnädigerweise im Mutterschutz in Ruhe lassen werde, ich aber direkt im Anschluss die 200 km Entfernung (ich bin vom ehemaligen Dienstort zum Kindsvater gezogen) zum Amtsarzt zu fahren habe, um mich untersuchen zu lassen. Wie die Damen und Herren sich das vorstellen, ist mir schleierhaft, aber ich weiß nicht, wie ich die Strecke mit einem Neugeborenen bewerkstelligen soll (200 km hin und 200 km am gleichen Tag zurück). Er meinte, werde ich als dienstfähig begutachtet, so könnte ich direkt im Anschluss für zwei Jahre in Elternzeit gehen, im ersten Jahr würde ich einen Verdienst - abhängig von meinem letzten Verdienst - erhalten, im zweiten Jahr nichts. Bliebe ich dienstunfähig, erhielte ich weiterhin meine Pension. Einen Nebenjob habe ich mir nehmen müssen, natürlich im Rahmen der Zuverdienstgrenze, damit ich über die Runden komme. Mir drängt sich die Frage auf, ob ich nicht sowohl im Mutterschutz als auch in der Elternzeit einem gewissen Schutz unterstehe. Das wäre meine erste Frage.
Die zweite: Der Amtsarzt war alles andere als vertrauenswürdig und für meine Begriffe stark beeinflusst. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich bei diesem Herrn zu bleiben hätte, ganz gleich, wo ich meinen Wohnort habe. Ich habe Sorge, dass er willkürlich entscheidet und ich - entgegen der gesundheitlichen Situation - wieder als dienstfähig gelte. Kann ein ortsnaher Amtsarzt hier nicht ebenfalls konsultiert werden?
Nun meine dritte Frage: Kann ich in diesem Fall, obwohl der Kindsvater 200km entfernt lebt (meine Eltern als Unterstützung übrigens auch), wieder zurück an den ehemaligen Dienstort beordert werden? Zeitlich ist das hier eine eher schwierige Ausgangssituation, weil Versetzungsanträge während der Zurruhesetzung nicht gestellt werden können (wenn, dann bis zum 12. Januar rum) und die Amtsarztuntersuchungen im Februar stattfinden. Bedeutet, dass ich ein Jahr an den ehemaligen Dienstort müsste, dann erst im Januar drauf einen Antrag stellen könnte für das neue Schuljahr. Das wäre aber alles andere als Familien freundlich!

Man dazu sagen, dass das gesamte Verfahren in den letzten Monaten bei mir einen finanzielle Katastrophe war und im Falle einer Dienstfähigkeit die kommenden Jahre in eine ähnliche Richtung gingen.

Hat irgendjemand Erfahrungen, die er oder sie mit mir teilen könnte? Im Netz finde ich zu meinem "Fall" nichts, bin aber sehr unruhig, weil der worst case natürlich wäre, wenn ich mit meinem Kind vom Kindsvater wegziehen müsste, weil dieser Amtsarzt nun doch auf die Idee käme: Mensch, jetzt ist sie für mich doch dienstfähig, obwohl ich sie letztes Jahr im Sommer noch völlig zerstört vor mir sitzen und sie entsprechend begutachtet hatte.

Vielen lieben Dank im Voraus!!!
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von stuntmanmike »

wenn dich der amtsarzt als dienstunfaehig ansieht und du aber trotzdem krank bist gehst du einfach zum arzt und laesst dir eine krankmeldung geben.

einen amtsarzttermin muss man nicht wahrnehmen wenn hinderungsgruende vorliegen. ich wuerde einfach mit der dienststelle kommunizieren dazu.

ausserdem anderen amtsarzt beantragen oder sich gerichtlich gegen die anordnung wehren mit entsprechenden gründen.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von stuntmanmike »

Nun meine dritte Frage: Kann ich in diesem Fall, obwohl der Kindsvater 200km entfernt lebt (meine Eltern als Unterstützung übrigens auch), wieder zurück an den ehemaligen Dienstort beordert werden?

wieso sollte das nicht gehen?

ich würde mich anwaltlich beraten lassen oder einfach mal dort anrufen und denen die situation schildern.

wieso kannst du das kind nicht einfach 1 tag beim vater lassen (gut der arbeitet vielleicht) oder bei deinen eltern? oder geht das bei neugeborennen nicht?

ich wuerde mir keine allzu grossen sorgen machen. wenn du krank bist kannst du auch nicht arbeiten gehen. ganz einfach. da hilft es auch nicht, dass der amtsarzt das vllt anders sieht bzw. es vielleicht mal auf verdacht versucht um etwas druck aufzubauen. ich war mal in einer einrichtung patient da wurden die gesetzlich versicherten dann auch wieder arbeiten geschickt nach einer zeit weil sie keine krankmeldung mehr bekommen haben von der einrichtung da. das ist immer grosses drama, weil die leute dann ganz verzweifelt sind... ich sehe da aber kein grosses problem. die versuchen es halt die leute wieder in die arbeit zu druecken manchmal. muss man sich eben einen arzt suchen der einen krank schreibt. sollte nicht so schwer sein.

meine erste amtsarztuntersuchung war vor ueber 2 jahren. seitdem haben sie 2 mal versucht mich nachzuuntersuchen. das erste mal hab ich einen bericht meines arztes geschickt, damit hatte sich die sache. das 2. mal war die untersuchungsanordnung rechtswidrig gewesen und sie haben es bis jetzt nicht geschafft mir mal eine rechtmaessige zu schicken.
Allium
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Allium »

du hast einen Anwalt, das ist schonmal gut. Bereite mit einem versierten Arzt (Psychiater) die Untersuchung beim AA vor. Die Frage ist auch was du willst- zurück in den Dienst oder deinen inneren Frieden mit deiner kleinen Familie genießen? Oder willst du an deinem jetzigen Wohnort vielleicht einen Arbeits-Versuch machen bei einer passenden Behörde? Ich stelle mir aber wie immer hier die Frage...warum schickt man so junge Beamte überhaupt in die DDU, wenn man diese dann plötzlich zurückordern will? ich würde nicht davon ausgehen, dass man dich wirklich zurück will- es ist wohl reine Formsache, dich zeitgemäß zu begutachten, da du ja auch einen Anwalt hast und man von Seiten des Dienstherren ggf. nur alles "richtig" machen will. Man gibt dir die Möglichkeit, mit einer positiv verlaufenden Untersuchung beim AA (Ironie off) ggf. wieder zurückzukommen, das ist kein Garant dafür, dass es auch wirklich gewollt ist und dass man einen DP für dich hat.
Emmi
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Emmi »

Vielen Dank für die Nachrichten!!!!
Obwohl die Dienststelle weiß, dass ich nächste Woche mein Kind bekomme, wurde mir gestern der Termin beim Gesundheitsamt gegeben: eine Woche nach Entbindung.
Bisher Schwangerschaft, Mutterschutz und Geburtstermin ignoriert.
Dazu kommt, dass man mit parallel mitgeteilt wurde, dass es um eine mögliche Wiedereinsetzung 200km entfernt vom Kindsvater geht. Auch hier wird die persönliche Situation nicht berücksichtigt. Der Lehrermangel scheint hier der Antrieb zu sein.
Auf Nachfrage beim entsprechenden Amt wegen kinderbezogenen Leistungen, erhielt ich dann folgenden Verweis auf den Gesetzestext:
"(11) Für nach dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand geleistete Erziehungs- oder Pflegezeiten steht dem Ruhestandsbeamten weder ein Kinderzuschlag noch ein Kindererziehungsergänzungszuschlag zu."
Puh, ehrlich. Erst wird man krankgemobbt, dann mit allen Mitteln zurruhesetzt, um mich ein dreiviertel Jahr später, nach zahlreichen Gängeleien auf der finanziellen Ebene (ich hab zwei Monate kein Geld überwiesen bekommen, insgesamt keine zwei Monate in neun den gleichen Betrag) und einem Gutachten, das mich quasi als lebensunfähig darstellt, mitten im Mutterschutz wieder zum gleichen Amtsarzt zu bestellen. Und das mit einer Vehemenz, die seinesgleichen sucht. Montag bekomm ich mitgeteilt, der Termin findet statt. Dienstag erhalte ich eine um 600 Euro abgesenkte Pension (mal wieder unrechtmäßig und nicht korrigiert trotz Einwände), Mittwoch Kontakt mit dem Anwalt, weil die Sachbearbeiterin mit ihm über den Standort des AA verhandeln wollte, Donnerstag Info zu den kinderbezogenen Leistungen (vor einer Woche hieß es noch, alles geht klar und ich soll den Antrag einreichen) und die Einladung zum Termin beim AA am 16.3.
Man hat den Eindruck, dass gerade drei Sachbearbeiter nur für mich abgestellt worden sind. Für mich wirkt das so gar nicht nach "die wollen wir nicht mehr reaktivieren" - ganz im Gegenteil.
Miomio25
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Miomio25 »

Hallo, ich bin hier meist eine stille Leserin, ich verstehe dich das du jetzt verzweifelt bist. Es ist ein schlechter Zeitpunkt wo alles auf dich einprasselt.

ich würde gerne mal spiegeln wie sich deine Situation für Außenstehende (für mich) aufgrund deiner Nachrichten anhört.


Ein junger Mensch wird dienstunfähig und erhält eine Pension, daraufhin zieht die Person etliche Kilometer von der Arbeitsstelle weg und fängt einen Nebenjob an. Wie gesagt man kann hier nur das bewerten, was man hier liest. Für mich persönlich ist es verständlich das der Amtsarzt die dienstfähigkeit überprüft, es sei denn er hat vermerkt das er auf künftige Nachuntersuchungen verzichtet. Ich bin selber DDU und ich muss einfach damit rechnen, dass man immer wieder Nachuntersuchungen hat, die ebenfalls in der Stadt der Arbeitsstelle liegen. Der Arbeitgeber kann nichts für einen Wohnwechsel.
Sollte die Nachuntersuchung positiv verlaufen und eine dienstfähigkeit festgestellt werden, dann kannst du ja elternzeit und Elterngeld beantragen.

Ich glaube das sehr viele die DDU leider ausgenutzt haben und die Amtsärzte noch genauer hinschauen.

Es liest sich wirklich so als wenn dein Arbeitgeber das Böse wäre, dass er sich erlaubt dich überhaupt zu einem Nachuntersuchungstermin einzuladen, welche Frechheit er denn besitzen würde. ABER dieser Arbeitgeber bezahlt seit einem Jahr deine Pension und möchte wissen ob du bald wieder arbeitsfähig bist. Bevor man einen Umzug in Erwägung zieht, muss man sich bewusst sein das man entweder seinen Arbeitgeber im Fall aller Fälle wechselt, man zieht zurück oder aber man lässt sich OHNE geldliche Leistungen freistellen.
Emmi
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Emmi »

Naja, sehr verständlich, allerdings ist mit der Dienstunfähigkeit und dem Eintritt in den Ruhestand die Ortsgebundenheit in der Nähe des ehemaligen Dienstortes hinfällig. Ich versteh deinen Punkt, nur wollte ich ja nie aus meinem Job und hatte von einem Facharzt die Empfehlung der Wiedereingliederung, was vom AA und dem zuständigen Amt in Gänze ignoriert wurde. Auch die anwaltlichen Bestrebungen von meiner Seite sind abgeschmettert worden und am Vorhaben des Versetzens in die Dienstunfähigkeit wurde unentwegt festgehalten. Dass dann der Lebensmittelpunkt zum Partner und der Familie wechselt (nachdem jahrelang Versetzungsanträge hierher verweigert wurden) ist eben auch verständlich. Finde ich - aber das ist natürlich ein subjektives Empfingen. Irgendwann muss man doch eine Verlässlichkeit haben und entsprechend ein Leben gestalten können - vor allem dann, wenn gewisse Entscheidungen, die man nicht beeinflussen kann, einen zwingen. Der Mindestanspruch der Pension ist kaum zum Überleben geeignet, insofern muss eine Nebentätigkeit ausgeführt werden. Geht ja nicht anders.

Darf ich fragen, wie du/Sie mit dem Geld und der Unsicherheit (Reaktivierung, Gebundenheit an den Dienstortes,...) zurecht kommst/kommen?
Allium
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Allium »

wenn es dir sehr schlecht geht aufgrund dieser unerträglichen Situation- kannst du dich jederzeit in einer Psychiatrischen Ambulanz vorstellen, zur Not nach der Geburt einweisen lassen mit Baby. Gegen Mobbing kann man Anzeige erstatten und zwar heute noch. Schildere in der Geburtsklinik deine Lage, wer sagt, dass du dort nach einer Woche schon entlassen wirst? Auch dort gibt es Psychiater.... Es geht erstmal jetzt nur um deine Gesundheit und um das Wohl deines Kindes. Was ich jetzt nicht ganz verstehe, Mutterschutz geht doch eigentlich bis zu 8 Wochen nach der Geburt, warum hast du den Termin beim A nicht für danach bekommen? In einem früheren Beitrag sagtest du, dass man dich laut deines Anwalts während des MS in Ruhe lassen wolle...dagegen kann doch der Anwalt versuchen vorzugehen.

Alles Gute für dich!
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von stuntmanmike »

so wie ich das lese war schon die versetzung in den ruhestand fraglich wenn doch ein facharzt die wiedereingliederung vorgeschlagen hat. gut geklagt hast du ja scheinbar nicht von daher ist es jetzt eh egal. ich kann nur raten alles anwaltlich pruefen zu lassen auch wenn man selbst davon ausgeht dass es z.b. richtig ist.

1 woche nach geburt zum aa naja also das mus doch nun wirklich nicht sein. wenn das amt nicht mit sich reden laesst kannst bei gericht einen antrag nach 123 vwgo stellen dann ueberprueft das gericht die untersuchungsanordnung. bis das passiert ist wird die nicht vollzogen und du gewinnst mal bestimmt 1 monat zeit wenn es nur darum gehen sollte...

naja du hast ja jetzt auch andere sachen im kopf als so einen kaese. 1 woche nach entbindung da stelle ich mir die frage ob man da nicht noch krank geschrieben werden kann und reiseunfaehig ist mit entsprechender krankmeldung. die reicht man dann ein und kann an dem tag nicht zur untersuchung kommen bedauerlicherweise

es ist jetzt nicht so verwunderlich fuer mich dass behoerden nicht mit sich reden lassen. da muss man eben den weg zu gericht gehen wenn man es wissen will wie die rechtslage ist.
Pipapo
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Pipapo »

Der Anwalt, den du hast scheint nicht viel zu taugen. Such dir einen besseren.
Dienstunfall_L
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Mein Rat: Attest wegen Mutterschutz einholen und einreichen.
stuntmanmike
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von stuntmanmike »

Pipapo hat geschrieben: 3. Mär 2023, 23:13 Der Anwalt, den du hast scheint nicht viel zu taugen. Such dir einen besseren.
den eindruck hab ich auch. ich kann auch nur dazu raten sich selbst einzulesen. so schwer ist das wirklich nicht mit den entsprechenden webseiten etc. man vertraut leider zu haeufig auf vermeintliche "experten". anwalt und selbst noch mitdenken ist das beste.
Allium
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Re: Amtsarzt während Elternzeit?

Beitrag von Allium »

ich habe mit Anwälten auch viele Erfahrungen, mein Eindruck war sogar, dass einige vor meinem Dienstherren einknickten, ich hörte z.B. die Aussage, Streitigkeiten mit dem Dienstherrn seien nicht justiziabel- diese Anwälte schienen es sich gar nicht zuzutrauen, meinen Fall zu übernehmen. ich denke damit zeigt sich, dass gegen Willkür in den Behörden (z.B. gefühlte Absprachen zwischen DH und Amtsarzt, um einen Beamten mittels abenteuerlichen Gutachten loszuwerden), nur ein Top-Anwalt für Verwaltungs- und Beamtenrecht überhaupt was ausrichten kann. Ohne Rechtschutz eher schwierig, diesen zu zahlen.
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