Seite 1 von 1

Lohnsteuerbescheinigung 2022 /Energiepauschale

Verfasst: 25. Feb 2023, 12:40
von Herm
Ich habe gerade meine Lohnsteuerbescheinigung für 2022 erhalten.
Die Energiepauschale ist nicht aufgeführt bzw nicht in den Bruttobezügen enthalten.

Und wo gibt man jetzt bei der Steuererkärung 2022 die Energiepauschale an ?
Garnicht weil schon Steuen abgezogen wurden ?

Re: Lohnsteuerbescheinigung 2022 /Energiepauschale

Verfasst: 25. Feb 2023, 16:41
von Ruheständler
Tante Google weiß was darüber:
Wo wird die Energiepauschale in der Steuererklärung eingetragen?
...Sie werden als Einnahme auf den Bruttolohn draufgerechnet und dann mit der Gesamtsumme versteuert. Bei der Steuererklärung können also einfach die Zahlen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 3 im Bruttolohn übernommen werden, wo die Energiepauschale mit dem Großbuchstaben E angegeben sein sollte.

Re: Lohnsteuerbescheinigung 2022 /Energiepauschale

Verfasst: 25. Feb 2023, 17:57
von Hauseltr
Beim Bezug von zusätzlichen Renten hast du die 300,00 € mit der Rente erhalten. Die werden dann in der Anlage R" angeben.