Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

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Allium
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Allium »

Die Beförderung mitnehmen macht aber finanziell nur Sinn, wenn es bis zum Ruhestand auch ruhegehaltsfähig ist....sonst bringt es dir nicht mehr viel, aber da würde ich auch den Anwalt zu befragen. Wenn ich schon von Mobbing usw. lese, klingt es eher nach einer sehr schwierigen Lage. Aus meiner meiner Sicht verläuft sowas im Sande (Aussage gegen Aussage), -weil der DH ggf. alles dafür tun wird, dich defizitär dastehen zu lassen, wenn du den Vorwurf erhebst, dass deine gesundheitlichen Probleme durch den Dienst entstanden sind. Täter-Opfer-Umkehr....
Anwälte und Rechtschutz können bei solchen Prozessen auch einknicken. Daher denke an deine Gesundheit.
Patricia
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Patricia »

Wäre interessant zu wissen, wie es weitergeht . . . .

Eine Psychotherapie kann auch noch zur Auflage gemacht werden, wenn man schon im Ruhestand ist.

Alles Gute!
stuntmanmike
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von stuntmanmike »

Patricia hat geschrieben: 05.03.2023 13:59 Wäre interessant zu wissen, wie es weitergeht . . . .

Eine Psychotherapie kann auch noch zur Auflage gemacht werden, wenn man schon im Ruhestand ist.

Alles Gute!
so wie ich informiert bin kann man im rahmen der zurruhesetzung eine psychotherapier auferlegen. wenn man schon im ruhestand ist nicht mehr
Eistroll77
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Eistroll77 »

Im Moment geht gar nichts weiter. Mein Anwalt hat Einwände gegen die geplante Pensionierung eingelegt und seitdem hat sich nichts mehr getan. Ich werde berichten, wenn ich etwas neues in Erfahrung bringe...mein Anwalt sieht das übrigens so, dass ich zu keiner Therapie gezwungen werden kann, weder jetzt noch im Ruhestand.
Dienstunfall_L
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Dienstunfall_L »

Naja, „gezwungen“ werden ist weit auszulegen. Es ist der Einzelfall zu betrachten und bei Weigerung, die angekündigt als solche bewertet werden will, erfolgt kein Zwang, aber ggf. die Konsequenz. Es gibt, und genau da kommt es auf den individuellen Fall an, im Prinzip die Pflicht des Beitrags zum Versuch der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit vor der Zurruhesetzung.
ArschVomDienst
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von ArschVomDienst »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 20.03.2023 21:29 Naja, „gezwungen“ werden ist weit auszulegen. Es ist der Einzelfall zu betrachten und bei Weigerung, die angekündigt als solche bewertet werden will, erfolgt kein Zwang, aber ggf. die Konsequenz. Es gibt, und genau da kommt es auf den individuellen Fall an, im Prinzip die Pflicht des Beitrags zum Versuch der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit vor der Zurruhesetzung.
Genau, da ist durchaus ein Diszi drin. Der Beamte hat die Pflicht der Gesunderhaltung.
Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
Patricia
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Patricia »

Hallo an alle

stuntmanmike hat natürlich recht: Eine Anordnung, eine Therapie durchzuführen kann Rahmen der Zurruhesetzung, nicht aber wenn man bereits im Ruhestand ist, ausgegeben werden. Das war ungenau von mir

Eistroll, wann sollte denn die geplante Versetzung in den Ruhestand stattfinden?

Soweit ich weiß, hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung, allerdings werden die vollen Dienstbezüge nur maximal 3 Monate weiterbezahlt, danach erhält man den errechneten Ruhegehaltssatz.
Ist vllt. auch abhängig vom BL....


Ich schätze du wirst um eine Therapie nicht so einfach herumkommen, wenn der Amtsarzt diese als notwendig erachtet.

Hier ein Urteil aus Berlin: [ Diszi wurde aufgehoben, da im Ruhestand eine Therapie gemacht wurde]

https://www.michaelbertling.de/diszipli ... 170306.htm


Btw: ich stand vor dem selben Problem, habe jetzt 8 Wochen Therapie hinter mir (Tagesklinik).
Allerdings steht in der Aufforderung zur Therapie, dass ich nach Therapieende wieder dem Amtsarzt vorgestellt werden soll.
Kann man denn nicht gleich mit der Wiedereingliederung beginnen?

Gruß Patricia