Wie hoch ist der Beihilfeanspruch bei Reha ?
Moderator: Moderatoren
Wie hoch ist der Beihilfeanspruch bei Reha ?
Hallo zusammen,
In Kürze steht bei mir eine Reha wg. burn out an. Nachdem ich einige Kliniken rausgesucht hatte, habe ich bei der Beihilfe nachgefragt, mit welchem Prozentsatz die sich beteiligen. Da ich von meiner PKV nichts zu erwarten habe (wenn ich die Versicherungsbedingungen richtig verstanden habe), wäre diese Vorabauskunft doch wichtig, da die Klinik doch eine Menge an Geld kostet. Die Beihilfe sagte mir lapidar, diese Auskunft könne sie mir erst geben, wenn ich beim Amtsarzt war.
Gibt es hier tatsächlich keine Anhaltspunkte, ob ich beispielsweise 50 % oder 80 % oder gar nichts (hoffentlich nicht) von der Beihilfe bekomme ? Bin total ratlos. Hat jemand einen Tipp.
Liebe Grüße
Hanna
In Kürze steht bei mir eine Reha wg. burn out an. Nachdem ich einige Kliniken rausgesucht hatte, habe ich bei der Beihilfe nachgefragt, mit welchem Prozentsatz die sich beteiligen. Da ich von meiner PKV nichts zu erwarten habe (wenn ich die Versicherungsbedingungen richtig verstanden habe), wäre diese Vorabauskunft doch wichtig, da die Klinik doch eine Menge an Geld kostet. Die Beihilfe sagte mir lapidar, diese Auskunft könne sie mir erst geben, wenn ich beim Amtsarzt war.
Gibt es hier tatsächlich keine Anhaltspunkte, ob ich beispielsweise 50 % oder 80 % oder gar nichts (hoffentlich nicht) von der Beihilfe bekomme ? Bin total ratlos. Hat jemand einen Tipp.
Liebe Grüße
Hanna
- leonsucher
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Richtig, weil wenn die Kur amtsärztlich medizinisch nicht notwendig wäre, würde die Beihilfe auch nichts zahlen müssen..........Hanna hat geschrieben: Die Beihilfe sagte mir lapidar, diese Auskunft könne sie mir erst geben, wenn ich beim Amtsarzt war.

Die medizinische Notwendigkeit bei Beamten wird neben dem normalen Kurantrag des behandelnden Arztes anschliessend und explizit durch den Amtsarzt attestiert.
Zu den möglichen Kosten:
Erst bei der PKV mit dem Kurantrag des behandelnden Arztes ( Kopie ) die Erstattung bei Kuren schriftlich erfragen. ( wird in den Beamtentarifen wenn überhaupt, nur ein geringes, pauschales Tagegeld sein ). Der PKV sind deshalb Art und Umstände der Kur relativ egal.
Dazu Kurantrag des behandelnden Arztes ( Original ) bei der Beihilfe mit vorgeschriebenem Formular einreichen, Amtsarzt wird mit oder ohne Vorstellung zustimmen und Kureinrichtung in Abstimmung mit Beihilfe benennen.
Da die Beihilfe ( und im Endeffekt auch der Beamte ) Geld sparen will, wird man unter den Beihilfetauglichen eine Günstige aussuchen.
Schon allein deshalb scheiden teure Privatkliniken für Beihilfeberechtigte Beamte aus.
Kurdauer bei psychosomatischen Kuren allgemein 6 Wochen.
Verlängerung verursacht dem Beamten natürlich Mehrkosten.
Dann diese Kureinrichtung anrufen und den aktuellen pauschalen Tagessatz für einen Kurtag erfragen und mit 42 Tagen ( 6 Wochen ) multiplizieren.
Beihilfe muss bei amtsärztlich attestierter Notwendigkeit davon ihren Anteil laut normaler individueller Beihilfebedingung bezahlen. ( 50 - 70 % ), abzüglich 10 € Patientenanteil pro Tag, aber längstens 28 Tage, also max. minus 280 €.
Erst danach kann man sich mit der Zusage/ Absage der PKV ausrechnen, worauf man etwa sitzenbleibt.
Merke: Für einen unbeschwerten Kuraufenthalt ohne Amtsschimmel und Zusatzkosten muss man entweder voll gesetzlich + Zuzahlungsbefreit ( Teilzeit, ALG I +II ) oder 100 % privat im entsprechenden ( teuren ) Tarif versichert sein........

Zuletzt geändert von leonsucher am 13. Jun 2009, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo leonsucher,
danke für die schnelle Antwort. Die Beihilfe zahlt bei ärztlichen Kosten 50 %. Ist das der Beihilfesatz der auch für Reha-Maßnahmen gezahlt wird ?
Wie gesagt, zahlt die PKV bei mir wohl nichts. Ansonsten würden sie mir ohnehin einen Risikozuschlag aufbrummen, was ich so von anderen gehört habe. Hier frage ich mich ohnehin, was eine Zusatzversicherung für Kuren bringt - die ich zum Glück (?) nicht habe.
Wie ich bisher herausgefunden habe kosten die Kliniken ca. 200 - 300 Euro täglich (oder gibt es da deutlich günstigere- wären die aber auch besser ?). Wenn die Beihilfe nur 50 % zahlt, heißt das doch, dass dann bei ca. 5 - 6 Wochen Reha (davon geht der behandelnde Arzt aus), locker 3000 bis 5000 Euro auf mich zukommen. Ist das richtig ???? Insofern wäre eine vorherige Auskunft der Beihilfe schon wichtig. Denn was mache ich, wenn der Amtsarzt die Reha genehmigt (davon gehe ich aus), ich aber das ganze nicht bezahlen kann ? Die Finanzfrage ist bei solchen Summen ja nicht ganz unbedeutend. Irgendwo hoffe ich noch auf ein gutes Ende dieses Horrors.....
Viele Grüße
Hanna
danke für die schnelle Antwort. Die Beihilfe zahlt bei ärztlichen Kosten 50 %. Ist das der Beihilfesatz der auch für Reha-Maßnahmen gezahlt wird ?
Wie gesagt, zahlt die PKV bei mir wohl nichts. Ansonsten würden sie mir ohnehin einen Risikozuschlag aufbrummen, was ich so von anderen gehört habe. Hier frage ich mich ohnehin, was eine Zusatzversicherung für Kuren bringt - die ich zum Glück (?) nicht habe.
Wie ich bisher herausgefunden habe kosten die Kliniken ca. 200 - 300 Euro täglich (oder gibt es da deutlich günstigere- wären die aber auch besser ?). Wenn die Beihilfe nur 50 % zahlt, heißt das doch, dass dann bei ca. 5 - 6 Wochen Reha (davon geht der behandelnde Arzt aus), locker 3000 bis 5000 Euro auf mich zukommen. Ist das richtig ???? Insofern wäre eine vorherige Auskunft der Beihilfe schon wichtig. Denn was mache ich, wenn der Amtsarzt die Reha genehmigt (davon gehe ich aus), ich aber das ganze nicht bezahlen kann ? Die Finanzfrage ist bei solchen Summen ja nicht ganz unbedeutend. Irgendwo hoffe ich noch auf ein gutes Ende dieses Horrors.....
Viele Grüße
Hanna
- leonsucher
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Die Beihilfefähigkeit der Reha würde in jedem vom Amtsarzt genehmigten Zeitraum dann exakt den 50 % entsprechen.
Also die Hälfte der Klinik - Rechnung + Fahrkosten minus den max. 280 € Patienteneigenbehalt. ( enfällt bei Geringverdienern )
Ich meine, es gibt auch Kliniken für 100 - 200 € Tagessatz, zumindest bei anderen Krankheitsbildern.
Trotzdem wäre die Zuzahlung so extrem.
Man kann sie allerdings beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn man damit über die individuelle Zumutbarkeitgrenze kommt.
Also die Hälfte der Klinik - Rechnung + Fahrkosten minus den max. 280 € Patienteneigenbehalt. ( enfällt bei Geringverdienern )
Ich meine, es gibt auch Kliniken für 100 - 200 € Tagessatz, zumindest bei anderen Krankheitsbildern.
Trotzdem wäre die Zuzahlung so extrem.
Man kann sie allerdings beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn man damit über die individuelle Zumutbarkeitgrenze kommt.
Dann müßte man über eine ambulante Behandlung vor Ort nachdenken. ( Tagesklinik)Hanna hat geschrieben: Denn was mache ich, wenn der Amtsarzt die Reha genehmigt (davon gehe ich aus), ich aber das ganze nicht bezahlen kann ?
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Wichtig ist
in diesem Zusammenhang ob man eine Kur (§ 8 BVO) oder einen Sanatoriumsaufenthalt (§ 9 BVO) beantragt hat und genehmigt erhält.
Bei Kuraufenthalten wird lediglich ein pauschaler Tagessatz von 23,50 € zuzüglich Kurtaxe und Anreisekosten von der Beihilfe erstattet. Die Arztkosten und die Unterbringungskosten (ca 200 € pro Tag) müsste man dann selbst tragen.
Bei Sanatoriumsaufenthalt wird mit dem persönlichen Beihilfebemessungstarif erstattet, will heißen, sämtliche Kosten (Arztkosten, Anwendungskosten, Unterbringungskosten) werden bei aktiven Beamten mit 50 % bei Pensionären mit 70 % von der Beihilfe erstattet.
Der Amtsarzt wird einen Sanatoriumsaufenthalt dann genehmigen (müssen), wenn eine ambulante Behandlung ohne Erfolg bliebe.
Bei Kuraufenthalten wird lediglich ein pauschaler Tagessatz von 23,50 € zuzüglich Kurtaxe und Anreisekosten von der Beihilfe erstattet. Die Arztkosten und die Unterbringungskosten (ca 200 € pro Tag) müsste man dann selbst tragen.
Bei Sanatoriumsaufenthalt wird mit dem persönlichen Beihilfebemessungstarif erstattet, will heißen, sämtliche Kosten (Arztkosten, Anwendungskosten, Unterbringungskosten) werden bei aktiven Beamten mit 50 % bei Pensionären mit 70 % von der Beihilfe erstattet.
Der Amtsarzt wird einen Sanatoriumsaufenthalt dann genehmigen (müssen), wenn eine ambulante Behandlung ohne Erfolg bliebe.
Auch ich muss jetzt wegen "Burn Out" stationär behandelt werden. Allerdings hat der FA für Psychotherapeutische Medizin eine Krankenhausbehandlung verordnet. Somit dürfte es mit Beihilfe und KV keine Probleme geben.
Übrigens, aktive Beamte erhalten 70 % Beihilfe wenn 2 kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind!
Übrigens, aktive Beamte erhalten 70 % Beihilfe wenn 2 kindergeldberechtigte Kinder vorhanden sind!
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- Beiträge: 78
- Registriert: 27. Jan 2011, 19:24
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hallo,
ich kannauch jedem nur empfehlen sich akut in eine klinik einweisen zu lassen.
gibt ja kliniken wo das geht, auch psychosomatisch.
sitze auch gerade in so eine reinrichtung und es ist mehr als super. ne reine privatklinik.
beihilfe und kk müssen zahlen.
der tagessatz liegt allerdings bei 290 plus ust.
ich kannauch jedem nur empfehlen sich akut in eine klinik einweisen zu lassen.
gibt ja kliniken wo das geht, auch psychosomatisch.
sitze auch gerade in so eine reinrichtung und es ist mehr als super. ne reine privatklinik.
beihilfe und kk müssen zahlen.
der tagessatz liegt allerdings bei 290 plus ust.