Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

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Snowcake4life
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Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

Beitrag von Snowcake4life »

Hallöchen an all die eifrigen Leser und schon mal danke an alle die sich die Mühe machen und Zeit nehmen ihr Fachwissen hier als Antwort zu schreiben :

Meine Situation:

Ich bin seit 12,5 Jahren im mittleren Justizdienst (A7 Stufe 5) in einer JVA in Hessen .
Ich habe 2 Kinder für die ich den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalte der ja jetzt zum 1.4.2023 nochmal für das erste und zweite Kind mit je 100 Euro zusätzlich vergütet wird.

Mein Dienstherr will mich nach erfolgloser internen Stellenabfrage wegen festgestellter Vollzugsdienstuntauglichkeit und negativ verlaufener ressortübergreifender Stellensuche des HMDJ aufgrund körperlicher Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzen . Nun bin ich erst 39 und seit 12.5 Jahren im Dienst .

Ich habe eine DU Versicherung mit echter DU Klausel die mir 500 Euro monatlich zusätzlich einbringt für den Fall der Fälle.

Nun taucht jedoch eine Frage auf auf die ich keine Antwort finde und eure Hilfe benötige :

Soweit ich herausfinden konnte liegt die Mindespension bei 1866 Euro brutto ? Wie verhält sich das mit dem kinderbezogenen Familienzuschlag? Kommt der auf die mindespension dann noch oben drauf ?

Wäre die Brutto Rechnung so korrekt ?:

1866 Euro plus
+ 3% Erhöhung zum 1.4.2023
+ 246 Euro kinderbezogener Familienzuschlag
+ 200 euro kinderbezogener Familienzuschlag (Erhöhung 1.4.2023)
= Gesamtbrutto

Abzüglich der Steuern aus Steuerklasse 1 (ungefähr 17.2%)

Ich werde ja wahrscheinlich trotz der 12.5 Jahre Dienstzeit nur die Mindestpension von 1866 Euro erhalten ?


Ist das so alles korrekt oder habe ich ein paar Denkfehler?

Für antworten bedanke ich mich
lavinia21
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

Beitrag von lavinia21 »

Hallo,
es wäre sinnvoll, wenn Sie sich von Ihrer Besoldungsstelle eine genaue Abrechnung erstellen lassen. Da Sie davon ausgehen DDU zu werden, ist das ein Grund für die Anforderung der Pensionsberechnung. Generell müssen Sie die für das Land Hessen gültigen Regelungen einsehen. Bei mir in BW ist es so, dass der Familienzuschlag gezahlt wird und zwar in Höhe der prozentualen Versorgungsbezüge. Diese gehen dann ganz normal ins Steuerbrutto rein. D.h. Sie müssen bei der Besoldungsstelle eben auch berechnen lassen, wie hoch Ihr Versorgungsbezug in % ist. Bei der Mindestpension wären das ja um die 35%?! Dann wäre auch der FZ bei 35%.
Gertrud1927
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Dein erdientes Ruhegehalt wird nach dem Beamtenversorgungsgesetz ausgerechnet inclusiv dem Familienzuschlag.
Wenn das erdiente Ruhegehalt geringer ist gibt es das Mindestruhegehalt. Auf Mindestpension obendrauf gibt es nicht.
Bei echter DU Klausel bin ich immer skeptisch. Musst genau lesen wie und ob die den Versorgungsfall selbst überprüfen. Es zählt das Kleingedruckte.
Gibt auch im BeamtVG einen Zuschlag bis zur Rente wenn man schon 5 Jahre Waertezeit hat und unter 66% Ruhegehaltssatz.
siam4
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

Beitrag von siam4 »

In Bayern blieb der kinderbezogene Familienzuschlag bei DDU zu 100% erhalten.
Torquemada
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Re: Kinderbezogener Familienzuschlag DIENSTUNFÄHIGKEIT Hessen ??

Beitrag von Torquemada »

siam4 hat geschrieben: 29.01.2023 18:44 In Bayern blieb der kinderbezogene Familienzuschlag bei DDU zu 100% erhalten.
In Hessen auch....