Witwenpension auch nach Polen ?

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Wichtel
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Witwenpension auch nach Polen ?

Beitrag von Wichtel »

Ein Beamter ist 2006 aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand gegangen.
Zu dieser Zeit lebte er mit einer Polin in Deutschland zusammen. Sie musste aber 2006 aus persönlichen Gründen (Pflege ihrer Oma) nach Polen. Er blieb aber in Deutschland und pendelte ständig zwischen Polen und Deutschland. 2009 heirateten beide in Polen.
Sollte er jetzt sterben, hat sie dann ein Anrecht auf Witwenpension, obwohl sie in Polen lebt, /gemeldet ist?
Sie war ca. 3 Jahre (bis 2006) in Deutschland gemeldet.
Folgendes ist mir bekannt, gibt mir aber nicht die Antwort , ob eine im Ausland lebende Ausländerin , trotzdem diese Witwenrente bekommt, oder ob es da Hindernisse geben könnte ?

(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, oder
2. die Ehe erst nach dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen worden ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht hatte.

Vielen Dank für ihre Hilfe!
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