wird der 6300 Maximalverdienst Kalenderjahr beim §14a BeamtVG wegen Erhöhung Minijobgehalt 520 Euro noch angepasst?
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wird der 6300 Maximalverdienst Kalenderjahr beim §14a BeamtVG wegen Erhöhung Minijobgehalt 520 Euro noch angepasst?
Momentan darf man ja wenn man bei DDU Zuschlag nach §14a BeamtVG bekommt maximal 525 Euro im Kalenderdurchschnitt zuverdienen, diese Regelung ist jedoch noch nicht verändert worden, obwohl man als Minijobber inzwischen 520 Euro verdienen darf? Weiß jemand, ob es da auch eine Überarbeitung geben wird?
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Re: wird der 6300 Maximalverdienst Kalenderjahr beim §14a BeamtVG wegen Erhöhung Minijobgehalt 520 Euro noch angepasst?
Hallo,
eine Frage an die Glaskugel?
Der aktuelle Freibetrag deckt doch 12 x 520 Euro gut ab. Ich denke also mal nicht.
Und: Alle Verbesserungen bei der Rente wurden in den letzten 10 Jahren NICHT auf die beamtenrechtlichen Versirgungsregelungen übertragen. Mich würde es daher sehr wundern, wenn da etwas passieren würde.
Merke: Schlechter immer, besser nie.
eine Frage an die Glaskugel?
Der aktuelle Freibetrag deckt doch 12 x 520 Euro gut ab. Ich denke also mal nicht.
Und: Alle Verbesserungen bei der Rente wurden in den letzten 10 Jahren NICHT auf die beamtenrechtlichen Versirgungsregelungen übertragen. Mich würde es daher sehr wundern, wenn da etwas passieren würde.
Merke: Schlechter immer, besser nie.
MS