Höchstsatz Beihilfe und Zusatzleistungen
Verfasst: 12. Jan 2023, 10:59
Guten Morgen,
ich bin Beamter beim Bund und ich bin für meine zweijährige Tochter zu 80 % beihilfeberechtigt. Für die restlichen 20 % habe ich eine Restkostenversicherung abgeschlossen. Diese Restkostenversicherung beinhaltet u. a. Zahlungen des Höchstsatzes (3,5 fach), Ein-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung.
Der Kinderarzt rechnet standardmäßig den erhöhten Satz (2,3 fach) ab. Dies geht beim Einreichen bei der Beihilfe problemlos durch. Demnächst steht für meine Tochter eine OP an den Trommelfellen an und ich wurde von der Rezeption beim HNO-Arzt gefragt was für eine Privatversicherung meine Tochter hätte. Ich hatte daraufhin gesagt, dass bis zum 2,3 fachen gezahlt wird um zu verhindern, dass das 3,5 fache in Rechnung gestellt wird, die Beihilfe dann aber nicht zahlt.
Jetzt stelle ich mir die Frage ob das so stimmt und ich bei der Restkostenversicherung "überversichert" bin, sprich Leistungen enthalten sind welche ich ohnehin nie geltend machen kann weil die Beihilfe den Großteil selbst nicht zahlt.
Wie sieht es mit Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer aus? Zahlt die Beihilfe hierfür?
Vorab vielen Dank
ich bin Beamter beim Bund und ich bin für meine zweijährige Tochter zu 80 % beihilfeberechtigt. Für die restlichen 20 % habe ich eine Restkostenversicherung abgeschlossen. Diese Restkostenversicherung beinhaltet u. a. Zahlungen des Höchstsatzes (3,5 fach), Ein-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung.
Der Kinderarzt rechnet standardmäßig den erhöhten Satz (2,3 fach) ab. Dies geht beim Einreichen bei der Beihilfe problemlos durch. Demnächst steht für meine Tochter eine OP an den Trommelfellen an und ich wurde von der Rezeption beim HNO-Arzt gefragt was für eine Privatversicherung meine Tochter hätte. Ich hatte daraufhin gesagt, dass bis zum 2,3 fachen gezahlt wird um zu verhindern, dass das 3,5 fache in Rechnung gestellt wird, die Beihilfe dann aber nicht zahlt.
Jetzt stelle ich mir die Frage ob das so stimmt und ich bei der Restkostenversicherung "überversichert" bin, sprich Leistungen enthalten sind welche ich ohnehin nie geltend machen kann weil die Beihilfe den Großteil selbst nicht zahlt.
Wie sieht es mit Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer aus? Zahlt die Beihilfe hierfür?
Vorab vielen Dank