Ruhegehalt und Vordienstzeiten

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AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

Ich will es hier noch mal für die Bundesbeamten zusammenstellen:

- wirst du vor dem 60zigsten Lebensjahr dienstunfähig erhälts du Pensionsgutschriften bis zum 60 Lebensjahr in Höhe von 2/3 der Regelpensionsansprüche (also 1,2% pro fehlendem Jahr). Ist hierbei die Kappungsgrenze von 66,97% noch nicht erreicht, kann man zu seinem Rentenanspruch einen Zuschlag beantragen. Der Zuschlag beträgt 0,95667 Prozent/anno der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- hast du einen Rentenanspruch dann bekommst du die Zeiten die nicht bei der Pension erfasst wurde und nach dem 17ten Lebensjahr liegen als Freibetrag gegengerechnet
- mit Rentenansprüchen lassen sich keine Pensionskürzungen bei vorzeitigem eintreten in die Pension kompensieren
- Stichtag für die Betrachtung ist der Tag des Pensionseintrittes
- Rente wird erst mit dem Regelrenteneintritt ausbezahlt (also heute irgendwo zwischen 66 und 67) und hat Priorität. Die Gegenrechnung zur Pension ist zwingend. Es gibt keine Wahlmöglichkeit.

Kompliziert. Also 5 Jahre NVA die nicht anerkannt wurden, 2 Jahre nach dem vollendeten 17 Lebensjahr. Ergibt dann einen pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag von 2x1,79375 = 3,79375% der pensionsrelevanten Bruttobezüge. Mittlerer Dienst etwa 120 Euro, gehobener Dienst knapp 200 Euro. Die muss man am Berufsanfang als Rente erst mal zusammen haben. Und man braucht genau das Zeitfenster wo man zwischen den Grenzen liegt. Da man aus der Mühle vorher nicht rauskommt und die wenigsten mit Teilzeit unterwegs waren,
passiert dass des Öfteren eigentlich nur beim Vorruhestandsmodel der Telekom. Ansonsten müsste man sich die Dinge, auf die Rente schielend, schon 20 Jahre vorher "passend" legen.
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Hi Andy,

du schreibst

"- wirst du vor dem 60zigsten Lebensjahr dienstunfähig erhälts du Pensionsgutschriften bis zum 60 Lebensjahr in Höhe von 2/3 der Regelpensionsansprüche (also 1,2% pro fehlendem Jahr). Ist hierbei die Kappungsgrenze von 66,97% noch nicht erreicht, kann man zu seinem Rentenanspruch einen Zuschlag beantragen. Der Zuschlag beträgt 0,95667 Prozent/anno der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge"

Mir wurde ein Merkblatt mitgegeben, das aussagt, dass ich 0,95667 Prozent pro rentenversicherungspflichtigen Jahr beantragen kann sobald ich vor gesetzlichem Renteneintrittsalter in Pension gehe. Weil ich dann als unterversorgt gelte, kann ich somit die Pension bis 66,97% bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter ergänzen.

"Kompliziert. Also 5 Jahre NVA die nicht anerkannt wurden, 2 Jahre nach dem vollendeten 17 Lebensjahr. Ergibt dann einen pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag von 2x1,79375 = 3,79375% der pensionsrelevanten Bruttobezüge."

Bei mir ist alles VOR dem 3. Oktober 1990 nicht als ruhegehaltfähig (Studium, NVA, Dienstzeiten im ÖD) anerkannt worden. Laut meinem Rentenberechnungsbogen habe ich irgendwas zwischen 430 und 460 Euro als Rentenanspruch. 2028 hätte ich 37 Dienstjahre. Ich werde mir jetzt eine Exceltabelle zusammenbasteln und so lange rumprobieren, bis ich die beste Lösung habe. Merkblätter haben die mir reichlich mit der Versorgungsauskunft mitgeschickt.

VG
AndyO
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von AndyO »

dtm2021 hat geschrieben: 5. Mär 2023, 14:07 Ich werde mir jetzt eine Exceltabelle zusammenbasteln und so lange rumprobieren, bis ich die beste Lösung habe. Merkblätter haben die mir reichlich mit der Versorgungsauskunft mitgeschickt.

VG
den Rechner gibt's schon:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?t= ... 73909a464c
dtm2021
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Re: Ruhegehalt und Vordienstzeiten

Beitrag von dtm2021 »

Hi,

super Sache, Danke!

VG
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