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Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 2. Jan 2023, 21:45
von MariusMontessori
Hallo!

Ich bin etwas verwirrt bzgl der Berechnung der Beihilfe in Hessen und wäre da über eine Rückmeldung von erfahrenen Leuten dankbar :-)

Meine Frau arbeitet und verdient ca 25000 Euro pro Jahr, entsprechend liegt sie über der Grenze bis zu der sie direkt beihilfeberechtigt wäre. (Sie ist in der GKV) daher steigt mein Bemessungssatz durch die nicht an (Läge sie unter 18000 Euro würde er im 5 Prozent steigen).

Ich selbst liege aktuell knapp unter der JAEG, künftig vmtl drüber.

Ist es richtig dass meine Kinder in die GKV (familienversichert bei meiner Frau) müssen, wenn ich unter der JAEG liegen, sie aber trotzdem meinen eigenen Bemessungsansatz anheben? (Startet bei 50 Prozent, steigt dann um 5 Prozent je Kind. D.h. bei zwei Kindern lande ich dann bei 60 Prozent).

Wenn ich über der JAEG liege, müssen meine Kinder dann raus aus der Familienversicherung bei meiner Frau und können selbst in der PKV versichert werden. (Dann ebenfalls mit 60 Prozent)

Stimmt das so?

Beste Grüße!

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 5. Jan 2023, 12:43
von Bienchen2
Hm... Ihre Frau ist nicht beihilfeberechtigt, das sind nur Sie. Die Frau ist berücksichtigungsfähig. Liegt Ihr EK unter der JAEG können (nicht müssen) die Kinder über die Familienversicherung kostenlos in der GKV versichert werden, dieser kostenlose Anspruch wird von den GKV jährlich überprüft. Der Anspruch erlischt wenn Sie mit ihrem EK über der JAEG liegen, dann müssten die Kinder privatversichert werden oder die ruhende Mitgliedschaft aktiviert werden. Dieser kostenlose Anspruch hat keine Auswirkungen auf ihren persönlichen Beihilfebemessungssatz (Hauptsache die Kinder werden im Familienzuschlag berücksichtigt).

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 5. Jan 2023, 15:15
von Gertrud1927
Hallo.
Hier ist noch ein schönes Merkblatt aus Hessen. Das ist dann von der Beihilfeseite aus gesehen.
Auch wg Berücksichtigung Deiner Frau und Bemessungssatz.
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-ka ... r_2021.pdf

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 8. Jan 2023, 17:12
von MariusMontessori
Vielen Dank :-)

Wenn mein Einkommen nach Aufnahme der Kinder in die PKV irgendwann wieder unter die JAEG fällt, könnten die Kinder dann wieder zurück in die Familienversicherung bei meiner Frau?

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 8. Jan 2023, 18:51
von Gertrud1927
Hallo.Das geht.
Dann erfüllen die Kinder nach dem Gesetz die Voraussetzung für Aufnahme in die Familienversicherung und können ohne Wartezeit in der PKV kündigen.
Wenn man es nach Erfüllung der Voraussetzung nicht innerhalb einer Zeitgrenze macht hat man eine Kündigungsfrist. Ich glaube waren 3 Monate.

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 9. Jan 2023, 11:23
von Torquemada
Gertrud1927 hat geschrieben: 8. Jan 2023, 18:51 Hallo.Das geht.
Dann erfüllen die Kinder nach dem Gesetz die Voraussetzung für Aufnahme in die Famiilienversicherung und können ohne Wartezeit in der PKV kündigen.
Können auch gleichzeitig privat und gesetzlich versichert sein....

Re: Beihilfebemessung Hessen

Verfasst: 9. Jan 2023, 19:55
von MariusMontessori
Torquemada hat geschrieben: 9. Jan 2023, 11:23 [quote=Gertrud1927 post_id=81649 time=<a href="tel:1673200304">1673200304</a> user_id=5390]
Hallo.Das geht.
Dann erfüllen die Kinder nach dem Gesetz die Voraussetzung für Aufnahme in die Famiilienversicherung und können ohne Wartezeit in der PKV kündigen.
Können auch gleichzeitig privat und gesetzlich versichert sein....
[/quote]

Hat das Vorteile / Nachteile? Zahle ich dann nicht unnötigerweise die Beiträge ?