Diese Anfrage habe ich schon mal gestellt wahrscheinlich im falschen Gruppe eingestellt nun stelle ich sie hier nochmal in der Hoffnung auf ein Feedback.
Guten Tag, ich habe eine Frage,
ich Wohne seit geraumer Zeit in Thailand, mein AG hat mir für Pensionäre ein Formular übermittelt mit dem ich zum Deutschen Konsulat in Bangkok fahren soll um meine Lebensbescheinigung bestätigen zu lassen. Das Steht beim Konsulat auf der Webseite:
Zur Ausstellung der Bescheinigung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Wenn die rentenberechtigte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen, ist im Teil B die Person aufzunehmen, die bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat. Der entsprechende Nachweis (z. B. ärztliches Attest) ist mit der Lebensbescheinigung einzureichen.
Das verstehe ich so das mein persönliches erscheinen und ein Reisepass erforderlich ist nicht mehr und nicht weniger oder sehe ich das falsch ?
Das ist das Formular vom Konsulat Link https://bangkok.diplo.de/blob/1396078/d ... g-data.pdf 2
Wo die Mindestanforderung der Reisepass ist so verstehe ich das.
Und das ist von meinen AG wo meines Erachtens auch der Reisepass reicht und persönlich Vorsprechen. https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-ka ... nigung.pdf 1
Sehe ich das richtig ? Danke vorab für Feedback bin etwas verunsichert.
Lebensbescheinigung TH - DE
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Re: Lebensbescheinigung TH - DE
Auf Grund deines Beitrages meine ich, dass du durchaus in der Lage bist, beim Konsulat persönlich vorzusprechen. Also dürfte das Nichterscheinen aus gesundheitlichen Gründen bei dir nicht gegeben sein.
Zitat:
Der in der Lebensbescheinigung genannte Rentenempfänger muss grundsätzlich persönlich vorsprechen.
Sofern der Rentenberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann, darf in einem solchen Ausnahmefall auch eine andere Person die Bestätigung vornehmen lassen, wenn z.B. aus einem aktuellen ärztlichen Attest zweifelsfrei hervorgeht, dass der Berechtigte zwar reiseunfähig, aber am Leben ist.
Allerdings ist wohl wegen Corona eine vereinfachte Bearbeitung gegeben:
Für 2021 galt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 653015 10865
E-Mail: LB2021@Deutschepost.de
Die Bescheinigung kann von den Rentenempfängern auch per Fax oder per Mail übersandt werden.
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/ ... ng/1374958
Zitat:
Der in der Lebensbescheinigung genannte Rentenempfänger muss grundsätzlich persönlich vorsprechen.
Sofern der Rentenberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann, darf in einem solchen Ausnahmefall auch eine andere Person die Bestätigung vornehmen lassen, wenn z.B. aus einem aktuellen ärztlichen Attest zweifelsfrei hervorgeht, dass der Berechtigte zwar reiseunfähig, aber am Leben ist.
Allerdings ist wohl wegen Corona eine vereinfachte Bearbeitung gegeben:
Für 2021 galt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 653015 10865
E-Mail: LB2021@Deutschepost.de
Die Bescheinigung kann von den Rentenempfängern auch per Fax oder per Mail übersandt werden.
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/ ... ng/1374958
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Re: Lebensbescheinigung TH - DE
swadee kabStormbringer hat geschrieben: ↑20.12.2022 02:04 Das verstehe ich so das mein persönliches erscheinen und ein Reisepass erforderlich ist nicht mehr und nicht weniger oder sehe ich das falsch ?
Sehe ich das richtig ? Danke vorab für Feedback bin etwas verunsichert.
