(K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

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LaLune.
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(K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von LaLune. »

Hallo zusammen,

wie ist es zu verstehen, wenn im Schreiben mit der Zurruhesetzungsverfügung (DDU) kein Termin für eine Wiedervorstellung beim Amtsarzt aufgeführt wird. Eigentlich sei es üblich, einen Termin anzugeben, hieß es bislang. Bedeutet das, dass keine weitere Untersuchung in z. B. 2 oder 3 Jahren angedacht ist oder dass der Beamte einfach nur im Unklaren darüber gelassen wird, wann er wieder vorstellig werden muss?

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Allium
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von Allium »

es ist mir nicht bekannt, dass in der Verfügung eine genaue Angabe steht, wann du wieder zum AA musst. Du kannst ja einen Reaktivierungsantrag stellen. Ob du wieder vorgestellt wirst und wann, muss deine vorige Personalstelle organisieren. Hier im Forum sind viele alle 2-3 Jahre wieder vorstellig, andere erst nach Jahrzehnten....du bist frei und kannst dein Leben gestalten wie du magst, fühle dich nicht verpflichtet, auf solche Termine zu warten.
Sandra46
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von Sandra46 »

Stecke in einer ähnlichen Lage. Meine große Angst ist es, nach einer DDU wieder reaktiviert zu werden, wenn man sich woanders niedergelassen hat ( zB Ausland ) und dann wieder reaktiviert wird durch den DH. Wenn das alles vorbei ist, würde ich gerne alles so weit wie möglich hinter mir lassen.
Kennt irgendjemand irgendjemanden bei der Polizei, der gegen seinen Willen wieder reaktiviert wurde ?
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tiefenseer
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von tiefenseer »

Bitte mal hier rein schauen...

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... ierung.htm

M.E. ein guter Beitrag für die aktuelle Thematik...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
stuntmanmike
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von stuntmanmike »

LaLune. hat geschrieben: 19. Dez 2022, 12:36 Hallo zusammen,

wie ist es zu verstehen, wenn im Schreiben mit der Zurruhesetzungsverfügung (DDU) kein Termin für eine Wiedervorstellung beim Amtsarzt aufgeführt wird. Eigentlich sei es üblich, einen Termin anzugeben, hieß es bislang. Bedeutet das, dass keine weitere Untersuchung in z. B. 2 oder 3 Jahren angedacht ist oder dass der Beamte einfach nur im Unklaren darüber gelassen wird, wann er wieder vorstellig werden muss?

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einfach mal den dienstherrn anfragen wäre das einfachste denke ich als hier zu spekulieren und auf andere faelle zu hoffen, die mit deinem wohl kaum etwas zu tun haben werden. je nach landesrecht ist der dienstherr verpflichtet dich nachzuuntersuchen, wenn keine ausschluss gruende vorliegen. wenn von vorne herein schon klar ist, dass du nie wieder eine verbesserung erzielen wirst gesundheitlich wird es auch keine nachuntersuchung geben (wobei selbst das passieren kann, da manche bearbeiter leider von tuten und blasen keine ahnung haben)
Zuletzt geändert von stuntmanmike am 21. Dez 2022, 02:01, insgesamt 1-mal geändert.
stuntmanmike
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von stuntmanmike »

Sandra46 hat geschrieben: 20. Dez 2022, 18:17 Stecke in einer ähnlichen Lage. Meine große Angst ist es, nach einer DDU wieder reaktiviert zu werden, wenn man sich woanders niedergelassen hat ( zB Ausland ) und dann wieder reaktiviert wird durch den DH. Wenn das alles vorbei ist, würde ich gerne alles so weit wie möglich hinter mir lassen.
Kennt irgendjemand irgendjemanden bei der Polizei, der gegen seinen Willen wieder reaktiviert wurde ?
wenn es die moeglichkeit der verbesserung gibt, dann wird man in regelmaessigen abstaenden wieder untersucht werden, ob man wieder dienstfaehig ist. wenn sich der gesundheitszustand nicht veraendert hat kann ich mir nicht vorstellen, dass man gegen seinen willen wieder reaktiviert wird. wenn das doch der fall sein sollte muss man sich eben wieder krank schreiben lassen, wenn man weiter krank ist. das ist natuerlich je nach lebenssituation ggf. ungluecklich aber so ist nun mal das leben. ich befinde mich auch im ausland mit ddu. wenn ich zur nachuntersuchung muss, dann muss ich eben anreisen. wenn sie mich reaktivieren wollen, was ich mir nicht vorstellen kann, hab ich eben stress. muss jeder selber wissen wie er das handhaben will. ich pers. wuerde aber jedem raten sich nicht vor lauter angst noch weiter einzuschraenken. im ausland kann sich auch eine wohnung mieten und muss nicht gleich was kaufen. wenn es dann zurueck nach deutschland gehen sollte kann man sich auch dort wieder was mieten. ich halte mich im deutschen winter gesundheitsbedingt im ausland auf. ich habe noch eine klage laufen gegen meine versetzung in den ruhestand. als mein DH das mitbekommen hat, hat er auch gleich angefangen damit, dass ich mich ja prinzipiell bereithalten muss meine dienstleistung zu erbringen und dass ich mich um meine gesundheit kuemmern muss. da habe ich erklaert, dass ich beides tue. viel wird er da jetzt nicht machen koennen... man darf sich halt nicht bei jeder gelegenheit einschuechtern lassen. ein guter anwalt kann helfen oder man liest sich selber ein.
stuntmanmike
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Re: (K)ein Termin für Wiedervorstellung Amtsarzt - DDU

Beitrag von stuntmanmike »

LaLune. hat geschrieben: 19. Dez 2022, 12:36 Hallo zusammen,

wie ist es zu verstehen, wenn im Schreiben mit der Zurruhesetzungsverfügung (DDU) kein Termin für eine Wiedervorstellung beim Amtsarzt aufgeführt wird. Eigentlich sei es üblich, einen Termin anzugeben, hieß es bislang. Bedeutet das, dass keine weitere Untersuchung in z. B. 2 oder 3 Jahren angedacht ist oder dass der Beamte einfach nur im Unklaren darüber gelassen wird, wann er wieder vorstellig werden muss?

Vielen Dank im Voraus für das Teilen eurer Erfahrungen!
einfach mal den dienstherrn anfragen wäre das einfachste denke ich als hier zu spekulieren und auf andere faelle zu hoffen, die mit deinem wohl kaum etwas zu tun haben werden. je nach landesrecht ist der dienstherr verpflichtet dich nachzuuntersuchen, wenn keine ausschluss gruende vorliegen. wenn von vorne herein schon klar ist, dass du nie wieder eine verbesserung erzielen wirst gesundheitlich wird es auch keine nachuntersuchung geben (wobei selbst das passieren kann, da manche bearbeiter leider von tuten und blasen keine ahnung haben)

stand denn nichts im amtsaerztlichen gutachten wann wieder eine nachuntersuchung sinnvoll ist? so kenne ich es.
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