Hallo zusammen. Kennt sich jemand Mit dem folgendem Antrag aus?
https://www.deutsche-rentenversicherung ... V0800.html
Ich habe eine Tochter und wollte fragen ob ich den Antrag zur Feststellung der Erziehungszeiten ausfüllen muss. Als meine Tochter zur Welt kam war ich bereits Beamtin. Meine Kollegin nicht.
Oder passiert die Anrechnung automatisch bei Pensionsantritt?
V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
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Re: V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Hey,
Soweit ich mitbekommen hab (DRV und GZD Telefonate) ist dies erst bei Renteneintritt/Pensionseintritt relevant. Bis dahin kann sich noch vieles ändern an den Anträgen, war die Aussage. Jetzt in der Elternzeit müssen keine Anträge gestellt werden, hinsichtlich Rente/Pension. Soweit der Stand Mitte diesen Jahres. So hatte ich es verstanden. Ich durfte auch keine Anträge stellen.
Soweit ich mitbekommen hab (DRV und GZD Telefonate) ist dies erst bei Renteneintritt/Pensionseintritt relevant. Bis dahin kann sich noch vieles ändern an den Anträgen, war die Aussage. Jetzt in der Elternzeit müssen keine Anträge gestellt werden, hinsichtlich Rente/Pension. Soweit der Stand Mitte diesen Jahres. So hatte ich es verstanden. Ich durfte auch keine Anträge stellen.
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Re: V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Das habe ich auch so verstanden. Aber es geht wohl nicht um Elternzeit sondern um Kindererziehungszeiten.
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Re: V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Hallo,
bei Beamten wird dies bei der Berechnung der Ruhebezüge automatisch berücksichtigt. Der V0800 Vordruck ware6nur für die spätere Rente. Eigentlich müsste dies auch automatisch gehen, wenn eine Abschrift der Geburtsurkunde (gebührenfrei für Rentenzwecke) an die DRV gegangen ist. Dies geschieht normalerweise automatisch oder wenn man selbst die entsprechende Mehrausfertigung der Geburtsurkunde an die DRV geschickt hat oder dies nachholt.
Wenn du zurzeit der Geburt des Kindes plus die nächsten 3 Jahre noch keine Beamtin warst, würde ich zunächst eine Kontenklärung bei der DRV beantragen. Dann sieht man, was die erfasst haben und kann dann alle(!) fehlenden Zeiten nachbelegen. Je später man das Nacht, umso schwieriger gestaltet sich das in der Regel, wobei die Kinderzeiten aber unproblematisch sind
Grüße
bei Beamten wird dies bei der Berechnung der Ruhebezüge automatisch berücksichtigt. Der V0800 Vordruck ware6nur für die spätere Rente. Eigentlich müsste dies auch automatisch gehen, wenn eine Abschrift der Geburtsurkunde (gebührenfrei für Rentenzwecke) an die DRV gegangen ist. Dies geschieht normalerweise automatisch oder wenn man selbst die entsprechende Mehrausfertigung der Geburtsurkunde an die DRV geschickt hat oder dies nachholt.
Wenn du zurzeit der Geburt des Kindes plus die nächsten 3 Jahre noch keine Beamtin warst, würde ich zunächst eine Kontenklärung bei der DRV beantragen. Dann sieht man, was die erfasst haben und kann dann alle(!) fehlenden Zeiten nachbelegen. Je später man das Nacht, umso schwieriger gestaltet sich das in der Regel, wobei die Kinderzeiten aber unproblematisch sind
Grüße
MS
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Re: V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Vielen Dank für die Tipps, dann frage ich mal bei der DRV nach. Jetzt noch eine weitere Frage, mein Mann ist kein Beamter, muss er was wegen dem Antrag ausfüllen bzw. werden auch bei ihm Zeiten berücksichtigt, wenn wir das Kind gemeinsam erziehen?
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Re: V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Die DRV fragt, bei wem die Zeiten eingetragen werden sollen. Das müssen Eheleute dann unterschreiben.
Sinnvoll ist ein Eintrag grundsätzlich nur bei der, die in dieser Zeit keine oder nur sehr geringe Beiträge zur Rente gezahlt hat.
Die DRV berät aber auch vor Ort. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auf Mailanfragen auch zeitnah geantwortet wird.
Sinnvoll ist ein Eintrag grundsätzlich nur bei der, die in dieser Zeit keine oder nur sehr geringe Beiträge zur Rente gezahlt hat.
Die DRV berät aber auch vor Ort. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auf Mailanfragen auch zeitnah geantwortet wird.
MS