Guten Abend,
ich habe gerade auf der DBB NRW Homepage folgendes gelesen:
„Zugleich soll den Beihilfeberechtigten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 ein monatlicher steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 12,50 Euro gewährt werden. Damit wird eine langjährige und stetig vorgebrachte Forderung des DBB NRW endlich umgesetzt – und dieses überkommene Instrument ad acta gelegt.“
Dieser Bericht ist von Juni 2022.
Ich bin Versorgungsempfänger (DDU), steht mir dieser steuerfreie Zuschuss auch zu? Auf meinem Bescheid taucht diese Zahlung nicht auf. Kennt jemand den entsprechenden Paragrafen?
Liebe Grüße
Steuerfreier Zuschuss Beihilfe NRW
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Re: Steuerfreier Zuschuss Beihilfe NRW
§ 12a Beihilfeverordnung NRW
Eine Kostendämpfungspauschale nach § 75 Absatz 6 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben. Die von der Kostendämpfungspauschale in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung ausgenommenen Beihilfeberechtigten der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Krankenversicherung nach § 75 Absatz 6 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in Höhe von monatlich 12,50 Euro.
Dürfte damit wohl nur den aktiven Beamten zustehen und nicht den Versorgungsempfängern.
Eine Kostendämpfungspauschale nach § 75 Absatz 6 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben. Die von der Kostendämpfungspauschale in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung ausgenommenen Beihilfeberechtigten der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Krankenversicherung nach § 75 Absatz 6 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in Höhe von monatlich 12,50 Euro.
Dürfte damit wohl nur den aktiven Beamten zustehen und nicht den Versorgungsempfängern.
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Re: Steuerfreier Zuschuss Beihilfe NRW
Hallo,
ich bin ebenfalls Pensionär in NRW und erhalte seit dem Monat Juli 2022 den steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 12,50 Euro.
Er gilt also auch für Versorgungsempfänger.
ich bin ebenfalls Pensionär in NRW und erhalte seit dem Monat Juli 2022 den steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 12,50 Euro.
Er gilt also auch für Versorgungsempfänger.