Sicher ist es kein Luxusleben, wenn man ausschließlich von der Mindestpension leben muss, aber ich denke manche Menschen wären froh, überhaupt 1460€ netto zum Leben zu haben.
Für die einen ist das Glas halb voll, für die anderen halb leer. Es kommt auf die eigenen Ansprüche an.
Letztenendes sind wir für unser Leben selbst verantwortlich und nicht die Allgemeinheit. Denn wer ist denn der Staat?
Armutsfalle Mindestversorgung
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
ich denke es kommt stark auf den einzelfall an, wie so haeufig.
ich als single kann nicht klagen mit meiner mindestversorgung. große sprünge sind natürlich nicht drinne, aber ich habe so 1.450 € im monat ca.
wenn ich jetzt natuerlich der alleinverdiener einer familie gewesen wäre und plötzlich das einkommen stark zusammenschrumpft wäre es etwas anderes.
ich kann es aber ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen teilweise, wieso sich der ein oder andere beschwert. es gibt so etwas wie eine dienstunfaehigkeitsverischerung. davon abgesehen gibt es keinen anspruch in einer grossstadt zu wohnen. ich zahle aktuell 550 € miete im monat. essen gehe ich auch staendig... um ehrlich zu sein hat sich mein lebensstandard zu vorher nicht wirklich verschlechtert. ein auto habe ich aktuell nicht, brauche ich aber auch nicht wirklich. am monatsende ist noch geld übrig...
vielleicht sollte der ein oder andere mal über einen umzug ins ausland nachdenke in ein land in dem es billiger ist zu leben. als privatversicherter haeufig ein aehnlich gutes gesundheitssystem z.b. oder sogar besser. wenn man mal einige zeit im ausland gelebt hat in einem land das wirtschaftlich nicht so entwickelt ist wie deutschland sieht man so einiges anders.
ich als single kann nicht klagen mit meiner mindestversorgung. große sprünge sind natürlich nicht drinne, aber ich habe so 1.450 € im monat ca.
wenn ich jetzt natuerlich der alleinverdiener einer familie gewesen wäre und plötzlich das einkommen stark zusammenschrumpft wäre es etwas anderes.
ich kann es aber ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen teilweise, wieso sich der ein oder andere beschwert. es gibt so etwas wie eine dienstunfaehigkeitsverischerung. davon abgesehen gibt es keinen anspruch in einer grossstadt zu wohnen. ich zahle aktuell 550 € miete im monat. essen gehe ich auch staendig... um ehrlich zu sein hat sich mein lebensstandard zu vorher nicht wirklich verschlechtert. ein auto habe ich aktuell nicht, brauche ich aber auch nicht wirklich. am monatsende ist noch geld übrig...
vielleicht sollte der ein oder andere mal über einen umzug ins ausland nachdenke in ein land in dem es billiger ist zu leben. als privatversicherter haeufig ein aehnlich gutes gesundheitssystem z.b. oder sogar besser. wenn man mal einige zeit im ausland gelebt hat in einem land das wirtschaftlich nicht so entwickelt ist wie deutschland sieht man so einiges anders.
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
Laubbaum hat geschrieben: ↑05.02.2023 15:05 Und ich habe in meinem Leben noch nie große Sprünge gemacht, lebe auf bescheidenem Niveau (die Mietpreise und die hohen Lebensmittel- und Energiekosten tun ihr übriges, mehr gönne ich mir schon gar nicht mehr), habe aber tatsächlich nicht geglaubt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zulässt, dass die Mindestversorgung sogar unter der Armutsgrenze liegt.
Für diese Behauptungen hätte ich jetzt doch gerne einen Beleg...Dass man mit Mindestversorgung einen Wohngeldanspruch hat, zeigt doch schwarz auf weiß, dass die Mindestversorgung unter der Armutsgrenze liegt.
Gruß
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
Ich bezweifle, dass du als Mindestversorgungsempfänger eine Berechtigung für die Tafel hast...
Gruß
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
Die Frage bzgl. der Option einer Nebenbeschäftigung hast du leider auch nicht beantwortet.
Solltest du dazu gesundheitlich in der Lage sein, bestünde die Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern...so wie viele andere DDU-Beamte mit Mindestversorgung das auch machen.
Solltest du dazu gesundheitlich in der Lage sein, bestünde die Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern...so wie viele andere DDU-Beamte mit Mindestversorgung das auch machen.
Gruß
blink182
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
Hartz 4 ist auch nicht dafür ausgelegt jeden Morgen in nem Café am Kölner Dom Cappuccino zu trinken
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
Da bittet jemand hier um Hilfe ...und was bekommt man hier zu lesen;
Wieso kommt man wegen gesundheitlicher Einschränkungen eigentlich in eine DDU und geht dann nebenbei einem Job nach? (Anm.:...ich kenne Menschen, die durch eine Versetzung in den Vorruhestand nicht nur ins soziale Abseits gestellt wurden, sondern auch ohne Eigenverschulden in die finazielle Schieflage gekommen sind ....und eben gesundheitlich NICHT in der Lage gewesen sind das mit einem NEBENJOB aus zugleichen!!!!)
Da stellt sich mir eher die (provkante) Frage, was steckt da für eine Ethik zum Beamtentum ggü. der Gesellschaft hinter solch einem Gebaren?
Ich bin entsetzt!
Zur Erinnerung (Quelle: Wikipedia)
Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Das Alimentationsprinzip bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen amtsangemessene Dienstbezüge zu gewähren. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Auf diese Weise soll unter anderem die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden. Auch gründet sich die Tätigkeit des Beamten nicht auf einen Arbeitsvertrag, sondern auf einen Verwaltungsakt, der Ernennung (§ 10 BBG) durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde (§ 12 Abs. 2 BBG) und Leistung eines Diensteides (§ 64 BBG).
Weitere dort ausgeführte Infos erspare ich mir hier zu kopieren. Dem Interessierten...dort bitte selbst nachlesen.
Bei diesen Ziaten stellt sich mir die Frage.blink182 hat geschrieben: ↑06.02.2023 09:26 Die Frage bzgl. der Option einer Nebenbeschäftigung hast du leider auch nicht beantwortet.
Solltest du dazu gesundheitlich in der Lage sein, bestünde die Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern...so wie viele andere DDU-Beamte mit Mindestversorgung das auch machen.
Wieso kommt man wegen gesundheitlicher Einschränkungen eigentlich in eine DDU und geht dann nebenbei einem Job nach? (Anm.:...ich kenne Menschen, die durch eine Versetzung in den Vorruhestand nicht nur ins soziale Abseits gestellt wurden, sondern auch ohne Eigenverschulden in die finazielle Schieflage gekommen sind ....und eben gesundheitlich NICHT in der Lage gewesen sind das mit einem NEBENJOB aus zugleichen!!!!)
Da stellt sich mir eher die (provkante) Frage, was steckt da für eine Ethik zum Beamtentum ggü. der Gesellschaft hinter solch einem Gebaren?
Wieder son Vergleich von Äpfeln und Birnen.StaatsdienerNr1 hat geschrieben: ↑11.02.2023 17:20 Hartz 4 ist auch nicht dafür ausgelegt jeden Morgen in nem Café am Kölner Dom Cappuccino zu trinken
Ich bin entsetzt!
Zur Erinnerung (Quelle: Wikipedia)
Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Das Alimentationsprinzip bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen amtsangemessene Dienstbezüge zu gewähren. Die Alimentation begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie soll dabei auf das Amt bezogen und angemessen sein. Auf diese Weise soll unter anderem die Anfälligkeit für Korruption und Bestechung minimiert werden. Auch gründet sich die Tätigkeit des Beamten nicht auf einen Arbeitsvertrag, sondern auf einen Verwaltungsakt, der Ernennung (§ 10 BBG) durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde (§ 12 Abs. 2 BBG) und Leistung eines Diensteides (§ 64 BBG).
Weitere dort ausgeführte Infos erspare ich mir hier zu kopieren. Dem Interessierten...dort bitte selbst nachlesen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
wer nur die Mindestversorgung bekommt und aus gesundheitlichem Grund auch keinem Minijob nachgehen kann, ist nicht mehr in der Lage, in einer Großstadt zu leben und alleine seine Wohnung plus Energiekosten zu tragen. Gäbe es nicht hier eine Möglichkeit für Wohngeld? Zumindest prüfen lassen...es gäbe noch die Möglichkeit, die Beihilfebemessung zu erhöhen.
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Re: Armutsfalle Mindestversorgung
@Allium
Deine Vorschläge sind gut gemeint - leider nur schwer oder gar nicht umsetzbar.
Wohngeld - muss man anhand der Gesetzeslage prüfen.
Beihilfebemessung - mit dem Status Versorgungsempfänger steigt der Anteil der Beihilfe automatisch auf 70%. Eine höhere Einstufung ist an sehr engen Kriterien gebunden, die nur sehr selten zum Tragen kommen.
Es gäbe da noch einen Ortswechsel - aber - ob der hilfreich ist - wenn man Freunde und Bekannte im ängeren Umfeld verlassen soll, wo man bereits durch einen Vorruhestand teilweise aus dem sozialen Umfeld isoliert wird- halte ich persönlich für fraglich.
Letztlich ist das auch nur eine Symptonbehandlung und nicht die Beseitung der tatsächlichen Ursachen für das Dilemma.
Leider habe ich kein Rezept dafür, wie man daraus kommt.
Jede(r) der(die) den Arm hebt und seinen Eid ablegt, solte sich darüber bewußt werden, dass er/sie sich mit Verdeih und Verderb auf eine Zukunft einläßt, die sehr nebelös ist.
Als Vorsorge kann ich aus eigenem Erleben nur anraten, dass neben einer Diensthaftpflichtversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein MUSS sein sollte. So schafft man sich für den Fall der Fälle eine Minimierung der finanziellen Ausfälle.
Deine Vorschläge sind gut gemeint - leider nur schwer oder gar nicht umsetzbar.
Wohngeld - muss man anhand der Gesetzeslage prüfen.
Beihilfebemessung - mit dem Status Versorgungsempfänger steigt der Anteil der Beihilfe automatisch auf 70%. Eine höhere Einstufung ist an sehr engen Kriterien gebunden, die nur sehr selten zum Tragen kommen.
Es gäbe da noch einen Ortswechsel - aber - ob der hilfreich ist - wenn man Freunde und Bekannte im ängeren Umfeld verlassen soll, wo man bereits durch einen Vorruhestand teilweise aus dem sozialen Umfeld isoliert wird- halte ich persönlich für fraglich.
Letztlich ist das auch nur eine Symptonbehandlung und nicht die Beseitung der tatsächlichen Ursachen für das Dilemma.
Leider habe ich kein Rezept dafür, wie man daraus kommt.
Jede(r) der(die) den Arm hebt und seinen Eid ablegt, solte sich darüber bewußt werden, dass er/sie sich mit Verdeih und Verderb auf eine Zukunft einläßt, die sehr nebelös ist.
Als Vorsorge kann ich aus eigenem Erleben nur anraten, dass neben einer Diensthaftpflichtversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein MUSS sein sollte. So schafft man sich für den Fall der Fälle eine Minimierung der finanziellen Ausfälle.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.