Mindestversorgung und Altersrente

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

blink182
Beiträge: 375
Registriert: 14.04.2013 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von blink182 »

Ich habe eine Frage, von der ich nicht so genau weiß, wie ich sie verständlich formulieren soll...ich versuche es trotzdem mal:

Ich bin in DDU mit Mindestversorgung und übe eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung aus.

Nehmen wir jetzt mal an, ich hätte die Regelaltersgrenze bereits erreicht und würde aus der o.g. Nebenbeschäftigung eine Altersrente beziehen.

Die käme nicht "on top", sondern die Mindestversorgung würde um diesen Betrag gekürzt. Das habe ich insoweit richtig verstanden?

Da die Altersrente vermutlich anders (sprich; für mich ungünstiger) besteuert wird als die Versorgung, frage ich mich, ob mir dann unterm Strich nicht weniger bleibt (netto), als hätte ich keine Nebenbeschäftigung ausgeübt?
Gruß
blink182
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3959
Registriert: 04.07.2012 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von Torquemada »

Netto bleibt nicht weniger. Du bekämst aber von der DRV einen Zuschuss zur PKV.
blink182
Beiträge: 375
Registriert: 14.04.2013 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von blink182 »

Danke, das ist ja schon mal beruhigend.

Wie berechnet sich dieser Zuschuss?
Gruß
blink182
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

blink182 hat geschrieben: 09.11.2022 18:34 Wie berechnet sich dieser Zuschuss?
Da kommt nicht viel bei rüber:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... ur_kv.html
sepp01
Beiträge: 75
Registriert: 08.08.2012 18:31
Behörde:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von sepp01 »

blink182 hat geschrieben: 09.11.2022 12:11 Ich habe eine Frage, von der ich nicht so genau weiß, wie ich sie verständlich formulieren soll...ich versuche es trotzdem mal:

Ich bin in DDU mit Mindestversorgung und übe eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung aus.

Nehmen wir jetzt mal an, ich hätte die Regelaltersgrenze bereits erreicht und würde aus der o.g. Nebenbeschäftigung eine Altersrente beziehen.

Die käme nicht "on top", sondern die Mindestversorgung würde um diesen Betrag gekürzt. Das habe ich insoweit richtig verstanden?

Da die Altersrente vermutlich anders (sprich; für mich ungünstiger) besteuert wird als die Versorgung, frage ich mich, ob mir dann unterm Strich nicht weniger bleibt (netto), als hätte ich keine Nebenbeschäftigung ausgeübt?
Hallo blink182,
wenn du nach Eintreten des Versorgungsfalles eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit (Achtung nicht Minijob) ausübst, so kann dies deine fiktive Versorgungshöchstgrenze erhöhen. (siehe Beamtenversorgungsgesetz §55)
Beispiel:
Es fehlen dir bis zur Höchstgrenze noch 10Jahre, um die 71,75% zu erreichen, so können 10 Jahre Rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nach der Pensionierung deinen fiktiven Höchstwert auf 71,75% steigern. Wenn du jetzt noch genügend Rentenanspruch (in Euro) hast, kann deine Gesamtversorgung bis auf die 71,75 % (in Euro) steigen. Deine Rente darfst du immer voll behalten und deine jetzige Pension wird so viel gekürzt, dass du zusammen auf deine fiktive Höchstversorgung kommst. Aber mehr als 71,75 % gibt es nicht. Welche Zeiten zu Erhöhung notwendig sind regelt das Beamtenversorgungsgesetz §55 Absatz 2b.
Zitat:
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

$55 BeamtVG wurde mit dem Grundsatz verfasst einen Beamten mit Rente nicht besser zu stellen als einen Beamten ohne Rentenansprüche. Daher erfolgt die Berechnung des pensionsunschädlichen Rentenfreibetrags zum Eintritt in die Pension. Maximum ist 71,75% bei vorzeitigem Ausscheiden abzgl. der maximal 10,6%.
Also Vorsicht, wer jetzt meint im Minijob mit Eigenbeitrag nachträglich einen Rentenanspruch zu erwerben. Erst mal von der Versorgungskasse den pensionsunschädlichen Freibetrag mitteilen lassen!
sepp01
Beiträge: 75
Registriert: 08.08.2012 18:31
Behörde:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 14.11.2022 20:17 $55 BeamtVG wurde mit dem Grundsatz verfasst einen Beamten mit Rente nicht besser zu stellen als einen Beamten ohne Rentenansprüche. Daher erfolgt die Berechnung des pensionsunschädlichen Rentenfreibetrags zum Eintritt in die Pension. Maximum ist 71,75% bei vorzeitigem Ausscheiden abzgl. der maximal 10,6%.
Also Vorsicht, wer jetzt meint im Minijob mit Eigenbeitrag nachträglich einen Rentenanspruch zu erwerben. Erst mal von der Versorgungskasse den pensionsunschädlichen Freibetrag mitteilen lassen!
Hallo AndyO,
Minijob oder freiwillige Einzahlungen sind keine rentenversicherungspflichtigen Versicherungsbeiträge, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte zahlen muss, sondern freiwillige. Daher zählen diese nicht.
Es muss also ein midi Job sein.
Man kann die Sache auch anders betrachten. §55 regelt auch, dass Rentenansprüche (die nicht in der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt wurden), zusätzlich zählen müssen. Sonst wäre ja die Versorgung eines Beamten mit 30 ruhegehaltsfähigen Jahren genauso wie die eines Beamten mit 30 ruhegehaltsfähigen Jahren und noch zusätzlichen 10 Jahren Rentenanspruch (die nicht in der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit enthalten sind) gleich. Und das kann nicht sein. Das Ganze geht natürlich nur bis zu Höchstversorgung.
Und ja die 10,6 % können damit nicht ausgeglichen werden.
blink182
Beiträge: 375
Registriert: 14.04.2013 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von blink182 »

Danke für eure Beiträge.

Ich lasse mich überraschen, was es dann später mal gibt.

Sind noch einige Jahre bis dahin, und dass ich anstatt eines Minijobs sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe (und noch arbeite), kann ich nicht mehr ändern.

Da ich ein Kind zu unterhalten habe, würde ich mit einem Minijob und der Mindestversorgung eh nicht hinkommen.
Gruß
blink182
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 14.11.2022 21:13 Minijob oder freiwillige Einzahlungen sind keine rentenversicherungspflichtigen Versicherungsbeiträge, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte zahlen muss, sondern freiwillige. Daher zählen diese nicht.
Es muss also ein midi Job sein.
Moin,

jeder der einen Minijob ausführt zahlt in die DRV ein. Es gibt zwei Varianten:

a) ohne Eigenbeitrag
dabei wird kein Rentenanspruch erworben (also keine 60 Monte Mindestwartezeit erfüllt). Wenn der Rentenanspruch schon existiert, erhöht der Beitrag zur DRV den vorhandenen Rentenanspruch (~5 Euro/anno)

b) mit Eigenbeitrag
damit kann man die 60 Monate Mindestwartezeit erfüllen. Sind dann ~7 Euro/anno. Da die meisten Beamten sich ihre Rentenbeiträge ausbezahlen haben lassen, wären es dann wieder neue 60 Monate.

Ich habe 62 Monate mitgebracht. Da war keine Auszahlung möglich. Bei mir erhöhen a) & b) den Rentenanspruch, wobei die Rentenhöhe marginal ist. Ein Rentenfreibetrag hab ich auch, weil Rentenbeitragszeiten existieren, die auf der Pensionsseite nicht anerkannt wurden. Die kann ich behalten solange ich mich der Vollpension nicht nähere.
Nutzt natürlich nur was, wenn ein pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag existiert. Wenn nicht, wird der Betrag 1:1 von der Pension abgezogen.
sepp01
Beiträge: 75
Registriert: 08.08.2012 18:31
Behörde:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 15.11.2022 07:55
sepp01 hat geschrieben: 14.11.2022 21:13 Minijob oder freiwillige Einzahlungen sind keine rentenversicherungspflichtigen Versicherungsbeiträge, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte zahlen muss, sondern freiwillige. Daher zählen diese nicht.
Es muss also ein midi Job sein.
Moin,

jeder der einen Minijob ausführt zahlt in die DRV ein. Es gibt zwei Varianten:

a) ohne Eigenbeitrag
dabei wird kein Rentenanspruch erworben (also keine 60 Monte Mindestwartezeit erfüllt). Wenn der Rentenanspruch schon existiert, erhöht der Beitrag zur DRV den vorhandenen Rentenanspruch (~5 Euro/anno)

b) mit Eigenbeitrag
damit kann man die 60 Monate Mindestwartezeit erfüllen. Sind dann ~7 Euro/anno. Da die meisten Beamten sich ihre Rentenbeiträge ausbezahlen haben lassen, wären es dann wieder neue 60 Monate.

Ich habe 62 Monate mitgebracht. Da war keine Auszahlung möglich. Bei mir erhöhen a) & b) den Rentenanspruch, wobei die Rentenhöhe marginal ist. Ein Rentenfreibetrag hab ich auch, weil Rentenbeitragszeiten existieren, die auf der Pensionsseite nicht anerkannt wurden. Die kann ich behalten solange ich mich der Vollpension nicht nähere.
Nutzt natürlich nur was, wenn ein pensionsunschädlichen Rentenfreibetrag existiert. Wenn nicht, wird der Betrag 1:1 von der Pension abgezogen.
Hallo,
das ist korrekt.

Ich habe die in §55 aufgeführten Zeiten nach der Pensionierung gemeint. Nach Auskunft der Banst zählen hier nur die Beiträge, die aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit entstehen und zusätzlich müssen diese Beträge mindesten zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Und das ist bei minijob oder freiwilligen Einzahlungen nicht der Fall. Deshalb zählen diese hier auch nicht.
Grüße
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 15.11.2022 11:56 Ich habe die in §55 aufgeführten Zeiten nach der Pensionierung gemeint. Nach Auskunft der Banst zählen hier nur die Beiträge, die aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit entstehen und zusätzlich müssen diese Beträge mindesten zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Und das ist bei minijob oder freiwilligen Einzahlungen nicht der Fall. Deshalb zählen diese hier auch nicht.
Grüße
Also beim Minijob zahlt der Arbeitgeber 15% und der Arbeitnehmer 3,6% in die Rentenkasse ein. Laut DRV wird der Beitrag durch die 3,6% zu einem vollwertigen Rentenbeitrag. Ich sehe hier trotzdem eine Diskrepanz zu $55, wenn man dadurch nachträglich die pensionsunschädliche Rente anheben kann. Dann hätte man sich $55 auch sparen können.
sepp01
Beiträge: 75
Registriert: 08.08.2012 18:31
Behörde:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von sepp01 »

Bei mir ist das so:

Ich habe aktuell knapp 69% Versorgung. Obwohl ich zusätzlich 500€ Rentenanspruch habe, werde ich davon nichts haben. Da mir diese komplett von der Pension abgezogen werden. Das ist auch völlig in Ordnung, da ja die Zeiten, wo ich diesen Anspruch erworben habe, schon in meiner Pension berücksichtigt sind.
Also habe ich mich gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, doch noch die 71,75% zu erreichen. Und da bin ich auf §55 gestoßen. Die Banst hat mir dann das so erklärt, wenn ich noch zusätzliche Zeiten erwerben würde, siehe §55(rentenversicherungspflichtig und zu 50% vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge) könnte ich bis auf die 71,75% kommen.
Und das klingt für mich auch vollkommen plausibel.

Grüße
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 15.11.2022 19:05 Also habe ich mich gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, doch noch die 71,75% zu erreichen. Und da bin ich auf §55 gestoßen. Die Banst hat mir dann das so erklärt, wenn ich noch zusätzliche Zeiten erwerben würde, siehe §55(rentenversicherungspflichtig und zu 50% vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge) könnte ich bis auf die 71,75% kommen.
Und das klingt für mich auch vollkommen plausibel.

Grüße
Dazu müsste sich die BAnstPT deinen Rentenbescheid ansehen und nur den Rentenanspruch nach Pensionseintritt werten. Das können dann ja nicht 1,79375% je anno wie beim pensionsunschädlichen Freibetrag sein. Dazu hat man sich gegenüber von mir nicht geäußert. Frag mich, warum da so eine Geheimhaltung draus gemacht wird.
Pipapo
Beiträge: 792
Registriert: 26.03.2020 08:30
Behörde:

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von Pipapo »

sepp01 hat geschrieben: 15.11.2022 19:05 Bei mir ist das so:

Ich habe aktuell knapp 69% Versorgung. Obwohl ich zusätzlich 500€ Rentenanspruch habe, werde ich davon nichts haben. Da mir diese komplett von der Pension abgezogen werden. Das ist auch völlig in Ordnung, da ja die Zeiten, wo ich diesen Anspruch erworben habe, schon in meiner Pension berücksichtigt sind.


Grüße
Hast du die Info von der Banst? Meines Wissens wollen die doch nur wissen, wie hoch die Rente ist und nicht aus welchen Zeiten die resultiert.
AndyO
Beiträge: 1216
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestversorgung und Altersrente

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 15.11.2022 22:01
sepp01 hat geschrieben: 15.11.2022 19:05 Bei mir ist das so:

Ich habe aktuell knapp 69% Versorgung. Obwohl ich zusätzlich 500€ Rentenanspruch habe, werde ich davon nichts haben. Da mir diese komplett von der Pension abgezogen werden. Das ist auch völlig in Ordnung, da ja die Zeiten, wo ich diesen Anspruch erworben habe, schon in meiner Pension berücksichtigt sind.


Grüße
Hast du die Info von der Banst? Meines Wissens wollen die doch nur wissen, wie hoch die Rente ist und nicht aus welchen Zeiten die resultiert.
Wenn es einen zum Stichtag Pensionseintritt festgelegten Rentenfreibetrag gibt würde das ja ausreichen. Dann dürfte sich daran aber im Nachhinein nichts mehr ändern.