Rückernennung

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Inselfeeling
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Rückernennung

Beitrag von Inselfeeling »

Wer hat Erfahrungen mit einer Rückernennung über mehreren Besoldungsgruppen (z.B. A9 auf A7/A6).
Bei einer dauerhaften Versetzung zu einer anderen Bundesbehörde soll es hier keine besoldungs- und versorgungsrechtlichen Nachteile geben, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgt (§19a BBesG).

Unter den Voraussetzungen des §5 Absatz 5 Bundesbeamtenversorgungsgesetz hat man Anspruch auf Ruhegehalt aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen des bisherigen Amtes.
Wer hat dazu bereits Erfahrungen und kann hierzu etwas berichten?
Da ich momentan nicht weiß, wie ich mich entscheiden soll (Rückkehr zur "ursprünglichen Bundesbehörde" mit den Risiko eines bundesweiten Einsatzes oder Versetzung mit Rückernennung).
Kringel
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Re: Rückernennung

Beitrag von Kringel »

Hallo Inselfeeling,

schau mal auf www.dpvkom.de unter: >Berufspolitik >Beamte >Weitere Beamte-Inhalte >Info-Material

Dort gibt es einen Flyer über die “beamtenrechtliche Rückernennung” mit einigen Infos zum Thema

Gruß Kringel
Iltisschnurri
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Re: Rückernennung

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
würde ich nicht machen. Da wird mal wieder ein Baum geschüttelt und geschaut, wer als erstes runter fliegt.
Als Beamter bewirbt man sich eigentlich nicht auf einen unterwertigen Posten. Das wurde uns damals in der
Beamtenausbildung so gesagt. Schau Dir doch mal die Behörden an. Besonders sticht hier Hr. Habeck und
Fr. Faeser heraus. Da werden unterschiedlichste Posten mit guter Dotierung geschaffen. Fr. Faeser hat
kompetente Beamte ausgetauscht und bei 2 Beamten sogar eine Sprungbeförderung (eigentlich verboten)
von B3 nach B9 durchgezogen (einfach in Google "Faeser Sprungbeförderung" eingeben).
Die Personaler werden Dir dann zwar gebetsmühlenartig erklären, dass eine Rückernennung keine Nachteile
nach sich zieht, diese sind aber mitunter als erste bei den Beförderungen dran. Ich kenne halt noch den Fall,
als sich ein Beamter zwecks Beförderungsposten in eine Großstadt beworben hat, diesen aber nicht erhalten
hat. Ein Jahr später wurde er dann auf einem unterwertigen Arbeitsplatz in die Großstadt zugewiesen und
dann heiß es: "Warum regen Sie sich denn auf, Sie haben sich doch vor einem Jahr auf einen Posten hierhin
beworben". Auf den Beförderungsposten wurde in keinster Weise eingegangen.
Dieses Spiel wird übrigens schon sehr lange gespielt, damals war noch der Sattelberger Personaler bei der
Telekom (so um 2010). Er meinte, er könne gar nicht verstehen, warum sich die Telekombeamten bei der BA
nicht auf niederwertige Dienstposten bewerben würden, es entstehe dadurch ja kein Nachteil.
Am besten aussitzen oder wie auch ein Kollege aus Baden meinte: "Füß still halte und de Säu füttere",...
Ach ja, das Spielchen läuft oft so: Druck aufbauen, drohen, dann appellieren und auf einmal kommen dann
sogar Bitten,...
Habe ich jedenfalls schon bei mir so erlebt. Bin unterwertig eingesetzt und könnte jetzt seit kurzem in den
ER wechseln. Vor ein paar Jahren noch die Drohung mit der örtlichen Versetzung, dann jetzt ein Appell, an
das Unternehmen zu denken und wie gut es doch der Arbeitnehmer mit uns meinst, da wir Freizeit ab 55
geschenkt bekommen und das höchste Gut die Freizeit sei. Dann die Bitte, wir sollten doch auch an die
jüngeren Kollegen denken. Wenn wir Älteren gehen, sei der Druck zum Arbeitsplatzabbau entschärft und
wir würden den jüngeren Kollegen eine Perspektive bieten,....

Gruß
Iltisschnurri
Inselfeeling
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Re: Rückernennung

Beitrag von Inselfeeling »

Hallo,
vielen Dank für die Info´s.
Ich wollte bei Vivento eine verbindliche Antwort auf meine Frage, ob bei einer Rückernennung von A9 auf A7/A6 (aus dienstlichen Gründen) auch wirklich bei kein Nachteil auf die Besoldung und die spätere Versorgung entsteht. Bezugnehmend auf die Ausnahme $5 Absatz 5 BeamtVG (Nachricht von Kringel 08.11.). Als Antwort bekam ich folgende:
Die Rückernennung wird bei der BA direkt am Tag nach der Versetzung erfolgen. Aus diesem Grund werden Sie gebeten, Ihre Fragen durch den Personalbereich der BA beantworten zu lassen.
Na ja, dies habe ich dann getan aber noch keine Rückmeldung bekommen, außerdem habe ich eine Vergleichsrechnung der Versorgung angefordert mit
und ohne Rückernennung (wie vom DPVKOM empfohlen)...habe aber noch nichts erhalten. Ich werde notfalls auch zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, da ich mich zu wenig auskenne. Das Problem ist, das ich auch nicht die Nerven habe für diese Spielchen. Über ER habe ich auch nachgedacht, aber es ist noch nicht sicher ob es Ihn 2024 noch gibt und man muss 1/2 Jahr bei der Telekom beschäftigt sein und unvermittelbar sein. Und was ist wenn die Quote ausgeschöpft ist...alles irgendwie Risiko.
Kringel
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Re: Rückernennung

Beitrag von Kringel »

Hallo,
erfolgt die Rückernennung nicht etwa noch bei der Telekom ? Und man wird dann mit der niedrigeren Stufe zur Behörde versetzt ?
Inselfeeling
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Re: Rückernennung

Beitrag von Inselfeeling »

Hallo Kringel,
ich habe folgende Info bekommen: Im Falle der Versetzung zur BA, erhält im Gegensatz zur Beschreibung im FAQ, die Beamtin/ der Beamte im Rahmen der Rückernennung nach §19a BBesG das Planstelleneinweisungsschreiben nicht von der Deutschen Telekom, sondern am Tag der Versetzung durch die BA.
Komisch das im FAQ bei der Infoveranstaltung etwas anderes stand.
Viele Grüße
Kringel
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Re: Rückernennung

Beitrag von Kringel »

Hallo Inselfeeling,

echt seltsam - auch bei Pro-T-in habe ich gelesen, dass die Rückernennung bei der Telekom durchgeführt wird und die Versetzung erfolgt auf eine Planstelle bei der Behörde. Der Beamte würde lediglich sein Statusamt mitnehmen - Vielleicht informierst du dich mal bei dieser Arbeitnehmervereinigung

Gruß Kringel
MissT
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Re: Rückernennung

Beitrag von MissT »

Merkblatt Versetzung zu einer Bundesbehörde mit Rückernennung nach § 19a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) (Stand: 24.01.2018)
Geltungsbereich
Dieses Merkblatt gilt für verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Beschäftigungsperspektiven für Beamte und Arbeitnehmer (BfBA) in einer konzernexternen Beschäftigung bei einer Bundesbehörde eingesetzt sind. Mit der Versetzung zur Bundesbehörde ist eine Rückernennung bei der Deutschen Telekom AG nach § 19a Bundesbesoldungsgesetz verbunden.
 Sie sind Beamter?
 Sie haben eine Beschäftigung bei einer anderen Bundesbehörde in Aussicht und möchten zu der neuen Behörde versetzt werden?
 Der ausgeschriebene Posten liegt unterhalb Ihrer derzeitigen Besoldungsgruppe und Sie müssen sich im Falle der Versetzung rückernennen lassen?
 Eine gesetzliche Ausgleichszulage wird Ihnen von der aufnehmenden Behörde nicht gezahlt?
 Und: Ihre Versetzung wurde über Telekom Placement Services betreut?

Wenn Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten können, besteht für Sie die Möglichkeit einer Versetzung, die mit einer Rückernennung nach § 19a Bundesbesoldungsgesetz verbunden ist. Die Rückernennung erfolgt in diesen Fällen aus dienstlichen Gründe und wird bei der Deutschen Telekom AG durchgeführt.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Im Regelfall erfolgt eine Versetzung nur auf solche Dienstposten/ Planstellen, die Ihrem Amt entsprechen. Um Versetzungen in die Bundesverwaltung auch auf Dienstposten/ Planstellen zu ermöglichen, deren Wertigkeit einem Amt mit geringerem Endgrundgehalt entsprechen, kann im Rahmen der dienstrechtlichen Vorgaben eine Ernennung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in das der Wertigkeit des Dienstpostens/ der Planstelle bei der Bundesbehörde entsprechende niedrigere Amt vorgenommen werden.
In Folge der Rückernennung haben Sie gemäß § 19a Bundesbesoldungsgesetz Anspruch auf Zahlung des Grundgehalts und ggf. der Amtszulage, die Ihnen bei einem Verbleiben im bisherigen Amt zugestanden hätte. Unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Beamtenversorgungsgesetz haben Sie nach Ihrer Zurruhesetzung zudem Anspruch auf Ruhegehalt aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen Ihres bisherigen Amtes, wenn das bisherige statusrechtliche Amt mindestens 2 Jahre übertragen worden ist.
Im Zuge der Versetzung erhalten Sie eine Urkunde zur Einweisung in die neue Planstelle von der DTAG sowie die Versetzungsverfügung zur aufnehmenden Bundesbehörde.
Iltisschnurri
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Re: Rückernennung

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
also die Rückernennung wird bei der Telekom durchgeführt, habe ich jetzt bei TPS bzw. JOB so gelesen.
Wir waren gestern auch noch in der BV. Die Führungskräfte haben eigentlich bzgl. Beamten nur den ER und
ATZ auf dem Radar.
Allerdings scheint sich bei den Beamten jetzt doch etwas zu tun.
Ich habe da was mitbekommen beim Familienzuschlag NRW, Einstufungen und Entwicklungsmöglichkeiten
in BW,...
Ich würde mich jedenfalls nicht rückernennen lassen, ich traue der ganzen Sache nicht.
Bei uns gibt es ja die Besoldungstabelle PNU (also Sonderzahlungen weg), die Beförderungsquote wurde
mal auf 3% abgesenkt, Aufstieg gibt's gar nicht mehr. Für die Masse der Beamten bei der Telekom schaut's
nicht so rosig aus.
Und die Telekom würde sich riesig freuen, wenn sie Dich los kriegt, Dein AbtL vielleicht noch eine fette
Prämie einstreichen.
Ich halt's da eher mit dem Motto "Füss still halten und Säu füttere",...
Ach ja, ER dürfte problemlos gehen, etliche Beamte, welche hier in Frage kommen, bleiben doch noch.
Auch wegen der inflationär steigenden Preise bei Miete, Energie und Lebensmittel.
Von 1.800 Möglichkeiten ER (01/23 bis 06/23) wurden bisher nur ca. 600 in Anspruch genommen.

Gruß
Iltisschnurri
Inselfeeling
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Re: Rückernennung

Beitrag von Inselfeeling »

Hallo Iltisschnurri,
ich habe von JOB folgende Rückmeldung bekommen :
Im Falle der Versetzung zur BA, erhält im Gegensatz zur Beschreibung im FAQ, die Beamtin/ der Beamte im Rahmen der Rückernennung nach §19a BBesG das Planstelleneinweisungsschreiben nicht von der Deutschen Telekom, sondern am Tag der Versetzung durch die BA.
Komischerweise habe ich nun auch noch eine Amtszulage bekommen, diese ist ja erst nach 2 Jahren ruhestandsfähig.
Lt. JOB betrifft dies mehrere Mitarbeiter. Nun wird beraten, ob Sie die Abordnungen länger laufen lassen mit den Ziel der Versetzung.

Mir wurde auch schon mal mitgeteilt, das nach 1Tag Start vom ER schon die Quote voll war und alle dann auf den nächsten Termin verwiesen wurden.
Wo hast Du die Zahl 1800 Möglichkeiten ER her? Ich habe hier eine niedrigere Zahl (300) im Kopf...kann mich aber auch irren.

Auf die Frage ob ich Nachteile bei der Versorgung habe, wenn ich mich von A9 auf A6/A7 rückernennen lasse, habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.

Gruß Inselfeeling
Siggi09
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Re: Rückernennung

Beitrag von Siggi09 »

Inselfeeling hat geschrieben: 26.11.2022 18:44 Wo hast Du die Zahl 1800 Möglichkeiten ER her? Ich habe hier eine niedrigere Zahl (300) im Kopf...kann mich aber auch irren.
300/Monat x 6 Monate = 1800
Iltisschnurri
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Re: Rückernennung

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
hier mal was aus den FAQ's:

Wer bestätigt die „Anwendung des § 19a BBesG“?

Im Rahmen der Rückernennung nach §19a BBesG erhält die Beamtin/ der Beamte von der Deutschen Telekom ein
Planstelleneinweisungsschreiben mit folgendem Text:
Betreff: Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe Axx nt aus dienstlichem Interesse nach §19a
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Sehr geehrte/r …,
hiermit übertrage ich Ihnen mit Wirkung vom XX.XX.XXXX das Amt einer/s XXXXXXX bei der Deutschen Telekom AG und
weise Sie mit Wirkung vom XX.XX.XXXX in eine Planstelle der Besoldungsgruppe AXX t/nt ein. Die Rückernennung erfolgt aus
dienstlichen Gründen (§19a BBesG). Unter den Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
haben Sie nach Ihrer Zurruhesetzung zudem Anspruch auf Ruhegehalt aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen Ihres
bisherigen Amtes.

Wer spricht die Versetzung im dienstlichen Interesse aus?

Im Versetzungsschreiben spricht die abgebende Einheit/ Behörde (Deutsche Telekom) die Versetzung im
dienstlichen aus Interesse aus. Auszug aus dem Versetzungsschreiben:
„… mit Ihrem Einverständnis und im Einvernehmen mit der <Name der aufnehmenden Behörde> werden Sie mit Wirkung vom
XX.XX.XXXX aus dienstlichen Gründen von der Deutschen Telekom AG in den Dienst der <Name der aufnehmenden Behörde,
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort> versetzt.
Die Betriebsräte, ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, sowie der Personalrat der aufnehmenden
Behörde wurden beteiligt und stimmen der Versetzung zu.
Wir danken Ihnen für die bei der Deutschen Telekom AG geleisteten Dienste und wünschen Ihnen in Ihrem neuen
Aufgabengebiet viel Erfolg …“
Rechtsbehelfsbelehrung

Gestern habe ich noch eine Kollegin beim EDEKA getroffen. Diese wurde vor 6 Jahren zum BAMF abgeordnet. Beim BAMF
läuft anscheinend das gleiche Spielchen: Entweder unterwertiger Einsatz beim BAMF oder zu JOB nach Koblenz.
Hat sie mir jedenfalls so erzählt. Die meisten entscheiden sich für den unterwertigen Einsatz.

Gruß
Iltisschnurri
Käptn iglo
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Re: Rückernennung

Beitrag von Käptn iglo »

Ich hätte auch nie nie eine Rückernennung akzeptiert. Wo kämen wir da hin. Und wenn nicht einzelne Kolleginnen und Kollegen incl. eines "gekauften" BR immer wieder irgendwelche beamtenrechtlich höchst zweifelhafte Kröten geschluckt hätten, wäre vielen Beamtinnen und Beamten so manches "Leid" erspart geblieben. Gemeinsam wären wir so stark gewesen.
Schönen Gruß
Käptn iglo
Iltisschnurri
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Re: Rückernennung

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
soeben gelesen. Die Ampel gönnt sich immer mehr hochdotierte Posten.
Beauftrage, Sonderbeauftragte, Tierschutzbeauftragter,...
Und der Chef von BSI ist in Ungnade bei seiner Chefin gefallen, diese
wollte ihn unterwertig einsetzen. Er hat sich gewehrt und eine gleichwertige
Stelle erhalten. Die Stelle wurde dafür um 2 Stufen höher bewertet.
Besonders der Wirtschaftsminister und die Innenministerin bedienen sich
fürstlich.
Ich habe die Erfahrung gemacht: Am besten, man sitzt alles erst einmal aus.

Gruß
Iltisschnurri
AndyO
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Re: Rückernennung

Beitrag von AndyO »

Gäste werden auch nach eingeladen. Deutscher Pass für ehrenamtliche Beschäftigung. Ob's in der Moschee nebenan was zu tun gibt? Linke ruinieren das Lebenswerte in diesem Land und tanzen noch dazu...